Türblatt verzogen

Diskutiere Türblatt verzogen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag Unser Neubau wurde 10/2008 bezogen und im November 2008 die Alu Hauseingangstür reklamiert. Der Grund, war , das das Türblatt mittig...

  1. SvenR

    SvenR

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    Guten Tag

    Unser Neubau wurde 10/2008 bezogen und im November 2008 die Alu Hauseingangstür reklamiert. Der Grund, war , das das Türblatt mittig 4mm verzogen ist. Also oben und unten lag das Türblatt an der Zarge an und mittig 4mm nach innen ab.
    Der Außendienst baute die Tür aus, legte sie auf mehrere Holzklötzer und richtet die Tür, indem die Monteure sich mit ihren Eigengewicht darauf stellten. Laut Aussage des AD ist die Tür wieder in Ordnung. Ich glaubte Ihnen.
    Jetzt, nach einen Jahr das gleiche Problem. In der kalten Jahreszeit merkt man den Murks der Firma wieder. Ein Anruf bei der Firma die uns die Tür eingebaut hatte, sagte man uns, der Auftraggeber ( unser Hausbaufirma ) sei insolvent und Sie würden uns dies nur entgeltlich erledigen.
    Habe ich denn keine Herstellergarantie. Die Firma hat die Tür gebaut und auch noch eingebaut.

    Kaufe ich bei einer Kette einen Fernseher der marke "X" und die Kette geht Pleite, so reklamiere ich doch auch das Gerät bei der Firma "X" oder liege ich da falsch.
    Wie könnte ich mein Problem lösen?
     
  2. #2 MoRüBe, 05.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Und wenn Du bei Quelle gekauft hast...

    ... guckste auch in die Röhre :konfusius
     
  3. #3 Gast14207, 05.12.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    ne

    wenn er miele bei quelle gekauft hat, dann muss der Hersteller selbstverständlich ran. bei privileg oder universum wär's allerdings dumm gelaufen.
     
  4. SvenR

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    Mir geht es nicht um das Produkt"X". Das war ein Vergleich. Ich dachte da an mehr fachkompetenz.:e_smiley_brille02:
     
  5. #5 ThomasMD, 05.12.2009
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    Das hat weniger mit Fachkompetenz zu tun als mit Vertragsrecht.
    Du hast einen Vertrag mit dem GU, der inzwischen Pleite ist. Der wiederum hatte einen Vertrag mit dem Türlieferanten.
    Der Tüerbauer hat aber mit Dir kein Vertragsverhältnis und stellt sich deshalb stur.

    Fernsehgeräterhersteller gewähren meist ein freiwillige Garantie und händigen Dir eine Garantieurkunde aus.
    Deshalb hast Du da die Wahl, ob Du den Händler wegen Gewährleistung oder den Hersteller wegen Garantie in Anspruch nimmst.
    Hast Du vom Türbauer eine Garantieurkunde bekommen?

    PS zu Deinem Beruf: Steh oder Bock?
     
  6. Lukas

    Lukas

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    :mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol: Anlege oder Auszieh...

    Entschuldigung!
     
  7. #7 Olaf (†), 05.12.2009
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    Mach mer...

    mal wieder "Ernst".
    Du hast nicht ein Stück Tür gekauft, sondern ein Haus. Das Produkt wurde durch den GU weiterverarbeitet, inswoeit steht die Vertragskette wie beschrieben.
    Rein theomäßig könnteste den InsVerwalter auffordern den Mangel zu beseitigen, der dann seinerseits den Türenbauer ins rennen schickt (schicken will)
    Und jetzt passiert folgendes: InsVerwalter sagt "mach mal" zum Hersteller der zeigt ihm einen Vogel und erklärt: Du hast ja recht, Wert der Arbeit (vielleicht so) 500 EUS - ich krieg aber 5000 von der insolventen Firma und da ich die eh nie sehe rechne ich auf und reduziere meine angemeldete Forderung auf 4500. Schwubs, ist die Sache vom Tisch - und wenn Du genau drüber nachdenkst (auch wenn Du der Leidtragende bist), ist der Hersteller kein Böser, sondern wahrt nur seine Interessen.
    Eigentlich bleibt Dir nur eins: Tür auf Deine Kosten instandsetzen lassen und diese beim Insovenzverwalter als Forderung anmelden - mit dem vermutlich sicheren Ergebnis, dass Deine Mühe dafür für die Katz ist.
     
  8. #8 Gast14207, 06.12.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    Da würde ich nicht drauf wetten

    Ein Produkt, und um solches handelt es sich auch bei einer Tür, verliert keineswegs die Herstellergewährleistung, nur weil es über einen Dritten an mich verkauft wurde.

    Ein halbes Jahr altes Auto hat ja auch noch Garantie für den nächsten Käufer, wenn es gebraucht weg geht. Insofern sehe ich den Hersteller der Tür da nicht einfach so außen vor.

    Wenn die Dachpfannen zerbröseln, dann muss auch der Hersteller ran, egal, welches Vertragsverhältnis ich mit dem Dachdecker habe. Oder wenn der Heizkessel wegen defekter innerer Schweißnähte explodiert...

    Allerdings ist das Leben mit Geährleistungen, Garantien, den damit verbunden Beweispflichten etc. im deutschen Gesetzesdschungel nicht so einfach. Daher mein Tip, einen Fachanwalt für Baurecht suchen, 150 EUR für eine Erstberatung investieren und dann weisse Bescheid, gelle. Evtl. ist ja ne Rechtsschutz vorhanden.

    Grüße aus Minga,

    Stefan

    Ps: in München hätte ich einen entsprechenden Fachanwalt. Ich hoffe, dein Ort GB meint nicht Großbritannien......
     
  9. Julius

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    Unfug!
    Es gibt nämlich nach deutschem Recht gar keine "Herstellergewährleistung".
    Sondern nur eine solche des Verkäufers (dabei ist es egal, ob dieser selbst Hersteller ist oder nur Wiederverkäufer).

    Diese Gewährleistung entfällt, wenn der Vertragspartner nicht mehr existiert (hier z.B. eben durch Insolvenz).

    Daneben KANN (muß aber nicht) es eine FREIWILLIGE Garantiezusage des Herstellers/Importeurs geben (auch eine des Händlers, aber die wäre hier ja ebenso nichts mehr wert).

    Insofern ist zu klären, OB es bei jener Tür eine solche gibt (sonderlich üblich scheint mir das in dem Bereich aber nicht zu sein).

    Herstellergarantien können übrigens beliebig eingeschränkt sein. Z.B. beim Auto aus Deinem Beispiel könnte sie durchaus auf den Erstkäufer beschränkt sein (sowas wird gerne gemacht...)!
     
  10. Julius

    Julius

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    Der Hersteller ist da völlig außen vor (sofern er keine Garantiezusage gemacht hat).

    Das wäre ein anderer Fall, da greift wahrscheinlich die Produkthaftung.
    Allerdinmgs muß der Hesteller im Rahmen derer nur die Folgeschäden (z.B. am Gebäude oder gar an Personen) ersetzen, nicht aber einen neuen Kessel liefern. Es sei denn - inzwischen weißt Du es ja hoffentlich - er hätte eine zusätzliche Garantiezusage gemacht, die das abdeckt)...

    Och, soooo schwer zu begreifen finde ich das Grundprinzip nun nicht.
    Unterhalte Dich doch gelergentlich mal mit Deinem erwähnten Fachanwalt für Baurecht.
    Kostet vielleicht nur ein Bier - und nicht gleich € 150,-.

    Und dann weißt zukünftig auch Du Bescheid, gelle? :winken
     
  11. #11 Olaf (†), 06.12.2009
    Olaf (†)

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    Du...

    sollst nicht wetten sondern wissen, wenn Du Dich hier dazu äußerst willst applegg.
     
  12. #12 Gast14207, 06.12.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    ich geb's nur ungern zu...

    aber julius hat recht.....
    :konfusius:konfusius:konfusius:konfusius
    mei, ist seit 2002 viel Zeit vergangen....




    @olaf. nachtreten ist überflüssig und kindisch....
     
  13. SvenR

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    Ich danke für die interessanten Beiträge. Ich werde wohl doch ein Anwalt befragen. Denn eine Garantieurkunde vom Fensterbauer habe ich nicht erhalten.
    Am Ende ist man doch der A....
     
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