Nachbar macht Ärger....nach 20 Jahren

Diskutiere Nachbar macht Ärger....nach 20 Jahren im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nach fast 20 Jahren fällt unserem Nachbarn auf, dass unsere damals mit seiner Genehmigung auf die Grenze gebaute Doppelgarage mit Satteldach einen...

  1. katrin

    katrin

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    Nach fast 20 Jahren fällt unserem Nachbarn auf, dass unsere damals mit seiner Genehmigung auf die Grenze gebaute Doppelgarage mit Satteldach einen Dachüberstand hat und folglich um ca. 30 bis 40 cm über sein Grundstück ragt. Sollen wir diesen Überstand nun entfernen, um n Zukunft irgendwelche dummen Frechheiten zu entgehen? Weiter hat er seinen vor Jahren - mit unserer Zustimmung - gebauten Balkon auf seine Giebelseite gehängt und ihn im letzten Jahr nach unten zugebaut, folglich ist ein Vorbau entstanden, gegen den wir bis heute nichts auszusetzten hatten.
    Was sind das für Menschen, denen über Nacht eine Intrige einfällt, um Streit anzufangen. Wir haben daran kein Interesse und würden das Garagendach am liebsten zurück bauen.
    Interessehalber setze ich diese Sache mal hier in das Forum, um zu erfahren, ob es noch mehr Verrückte in dieser Richtung gibt.
     
  2. #2 MoRüBe, 06.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Öhm, hast Du schon mal was...

    ... vom Knallerbsenstrauch gehört?

    oder von Gartenzwergen

    oder....:mega_lol:

    Die Gerichtssäle sind voll davon von solchem Mumpitz.

    Aufm Bau gibts solche Stilblüten noch häufiger:konfusius
     
  3. #3 Thomas Traut, 06.12.2009
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    Verrückte gibt es auf jeden Fall zuviel. In Ihrem Fall fällt es mir schwer, einen Rat zu erteilen. Tropft vielleicht das Wasser von Ihrem Dachüberstand in seinen Garten, oder kommt die Stänkerei aus dem Nichts? Wenn Ihr Nachbar nur stänkern will, wird es immer einen "Grund" geben. Sie könnten ihm drohen, seinen Schwarzbau anzuzeigen. Wenn der nicht genehmigungsfähig wäre, was ich anhand Ihrer kargen Infos nicht einschätzen kann, müsste er abreißen. Das nachbarschaftliche Verhältnis würde dadurch aber auch nicht besser. Wenn Sie sicher sind, dass mit dem Rückbau des Dachüberstandes alles wieder in Butter ist, sollten Sie das vielleicht machen.
     
  4. #4 HolzhausWolli, 06.12.2009
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    Besteht denn dieser Forderungen ganz konkret?

    Wenn Ihr dem dann entsprecht und euch das lieber ist, dann macht es halt. Ich hingegen würde nochmals ein klärendes Gespräch führen und notfalls zustimmen.... unter der Voraussetzung, dass auch er seinen Vorbau rückbaut, sofern der nicht oder nur mit eurer Genehmigung genehmigt wurde.
    Da braucht es auch keine Streitsucht um soclhen Willkürlichkeiten zu begegnen.

    Andererseits: Ihr habt doch die seinerzeitige nachbarschaftliche Genehmigung eingeholt, damit gerade diese Situation NICHT entstehen kann. Wo kommen wir denn hin, wenn man nach Gutdünken seine zustimmende Meinung ändern darf?

    Aber ihr seid nicht alleine...
    Bekannten von uns ist mal ähnliches widerfahren. Der Hausanbau nach hinten hat -weil das Haus nicht paralell zur Grenze verläuft- im letzten Meter den erforderlichen Grenzabstand um 6cm!!! unterschritten. Ein dummer Planungsfehler. Dem Bauamt war es egal, solange der Nachbar nachträglich zustimmen würde. Das hat er aber nicht. Ergebnis: Rückbau, Bauverzögerung der nachfolgenden Gewerke und fast DM 20.000,- Mehrkosten!
    12 Jahre später hat dieser nachbar eine zustimmungspflichtige Grenzbebauung projektiert und unsere Bekannten haben des lieben Friedens Willen zugestimmt. So kanns auch gehen.
     
  5. lulu66

    lulu66

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    Schlechtes Gedächtnis oder zu dickes Bankkonto? :irre
     
  6. #6 Gast036816, 06.12.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Dachüberstand überragt die Grenze

    Moin Moin,

    wurde denn für die 30 - 40 cm Dachüberstand eine Baulast eingetragen?

    Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Dachüberstand zu beseitigen, damit der Nachbar keinen Grund zum Nölen hat. Wie zuvor schon beschrieben, unsere Gerichte haben mit diesem Kleinkram eine ganze Menge zu tun - Maschendrahtzaun, Gartenzwerge, die dem Nachbarn den Stinkefinger zeigen oder mit Dolch im Rücken provokativ an der Grenze liegen etc. etc. etc.

    Vielleicht teilt einer der hier aktiven Anwälte mit, ob man sich an solche Vereinbarungen auch gebunden halten muss oder ob man davon auch zurücktreten kann. Ob der Nachbar das stilvoll macht oder sich zum Kotzbrocken wandelt, dass bleibt immer dem einzelnen überlassen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  7. #7 HolzhausWolli, 06.12.2009
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    Nö...wie ich schon schrieb "um des lieben Frieden Willen". :shades
     
  8. katrin

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    Dachüberstand an Garage

    ....also, wenn wir den Dachüberstand entfernen, dann entfernt er auch seinen Erker, der fest am Boden gebaut wurde. Ist eigentlich gar kein Erker, sondern ein Vorbau. Obendrüber ist ein Balkon. Für den Balkon haben wir zugestimmt, aber nicht für den später "zugebauten" Unterraum!!!!!!!!
    Lassen wir es doch mal drauf ankommen. Habe noch andere Dinge zu tun, wie mich mit Idioten rumzuärgern.
     
  9. matom

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    Hallo,

    lieber noch ne nacht drüber schlafen.

    Wen es nicht arg teuer ist den Dachvorstand zu entfernen mach das und lass dem sein Erker.
    Wenn du jetzt mit seinem Erker ankommst findet er wieder was bei dir ( mag er auch unrecht haben) aber glaub mir du willst nicht mit einem direkten Nachbarn ständige Grabenkämpfe haben. wenn das son verbitterter Kerl ist macht dem das sogar noch spass und du hast nur Leid.

    Viellicht lieber die bittere Pille schlucken mit dem Dachüberstand und dafür die nächsten 30 Jahre Ruhe haben.
    Nichts ist schlimmer als so ein griesrämiger Nachbar.
    Meine Eltern haben so ein Objekt erwischt, meine Eltern wohnen nun schon gute 25 jahre in Ihrem Haus ( 3 Parteien Eltern / onkel und oma9
    Dem nachbar hat bei uns mal was nicht gepasst wir haben gekontert und haben den Salat.
    Der hat unser Haus vermessen lassen ständig Post im Briefkasten, wenn wir mal mit den Kindern vorbeischauen und kurz vor dem Haus parkenum abzuladen ( Kinderwagen maxy Cosi etc) ausgerechnet DANN muss er natürlich immer rausfahren und zetert rum. garagenvermessung etc. Alles Energie die mandann selber besser verwenden kann,
     
  10. #10 Tom Köhl, 07.12.2009
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    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Jetzt sach mal: habt Ihr seine Zustimmung zu Eurer Garage schriftlich oder nur mündlich? Ist der Dachüberstand Teil der Zustimmung oder wusste Euer Nachbar im Vorfeld nichts von dem Dachüberstand?

    Hat er Eure Zustimmung zum Balkon schriftlich?

    Herzliche Grüße,
    Tom
     
  11. Terra

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    Leider fast jeden Tag, aber das ist ja mein Job!;)
     
  12. lulu66

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    Das habe ich schon gelesen. Ich meine nur, der Nachbar scheint damals Frieden nicht im Sinn gehabt zu haben und wird es vermutlich bei der nächsten Aktion genauso halten. Insofern haben die Bekannten die 20k-DM aus der Portokasse gezahlt und zucken mit den Schultern, oder sie haben diese Tatsache um des lieben Friedens willen vergessen.

    Das Einzige, was der von mir auf so eine Anfrage bekäme, wäre ein Smiley, bei dem 8 Finger nicht ausgestreckt sind und der hier im Forum nicht eingebunden ist ;)
     
  13. #13 willo76, 08.12.2009
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    ist der nachbar ein alter Herr mit HUT?????

    Gott, was könnte ich mich hier auslassen über diese Idioten!

    20 Jahre ist alles Tutti und auf ein mal fällt den sowas ein...

    :mauer
     
  14. Terra

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    :deal

    § 912 BGB
    (1)Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

    Und nicht erst nach 20 Jahren!

    (2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.

    Somit ist natürlich der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Überschreitung zu nehmen!

    § 913 BGB

    1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten.
    (2)Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten.

    Das ihm bitte unter die Nase halten und langsam seine Kinnlade wieder hochschieben!
     
  15. #15 Bauwahn, 08.12.2009
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    Also unser Nachbar mit Hut ist total nett.

    Vorsicht, ich bin ja nur jur. Laie, aber
    ich nehme an, dass der Dachüberstand nicht nur versehentlich entstanden ist, von daher bin ich nicht sicher, ob das überhaupt anwendbar ist.
     
  16. Terra

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    1) Lag dem Überbau nur leichte Fahrlässigkeit zu Grunde, man spricht hier vom rechtmäßigen Überbau, ist der Eigentümer des dienenden Grundstückes verpflichtet, den Überbau zu dulden, das heißt er kann den Abriss des Überbaus nicht fordern.

    2) Ein Unterfall des rechtmäßigen Überbaus ist der mit Zustimmung des Eigentümers des dienenden Grundstückes. Auch hier gelten grundsätzlich die Regelungen wie unter 1) allerdings mit der Besonderheit, dass die Vereinbarung zwischen den Eigentümern des dienenden und des herrschenden Grundstücks zu beachten sind. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der Überbau mit Einverständnis des Eigentümers des dienenden Grundstücks stattgefunden hat.
     
  17. #17 HolzhausWolli, 08.12.2009
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    Nix "oder" sondern gerade DESHALB.

    Sag mal, wie oft soll ich es noch schreiben, dass Du es kapierst ohne einen anderen Grund als ebenso möglichen Grund zu kreieren.

    Das hat doch mit Portokasse nix zu tun, sondern als Grund lediglich den Benannten.
     
  18. lulu66

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    Ich will keinen Grund kreieren, vergiss es. Weiter im Thema...
     
  19. #19 EricNemo, 09.12.2009
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    ganz ehrlich, wenn ein Nachbar aus dem Nichts mit einem solchen Mist ankommt und man den dann "des Frieden Willens" einfach mal behebt, wer glaubt dann ernsthaft dran, dass der Nachbar beim nächsten Mal sich denkt "der war letztens so nett, den lass ich jetzt in Ruhe"...

    Ich würde niemals kompromisslos diese Sache beseitigen. Keiner oder beide, was anderes käme mir nich in den Sinn. Dieses "keine oder beide" kann man auch ohne großes Streitgespräch anbringen, im Sinne von "aber sie wissen schon, dass ihr Vorbau von mir genehmigt werden müsste" ohne gleich einen angressiven Vorwurf mit Forderung ins Gespräch zu werfen.

    Bau deinem Nachbarn ne Brücke, damit er selbst drauf kommt, was bei ihm alles weg müsste. Und dabei bedenken: Der Ton machts. Wenn's nich hilft, hast immer noch die Möglichkeit nachzugeben oder den harten Weg einzuschlagen...
     
  20. #20 HolzhausWolli, 09.12.2009
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    @ EricNemo: Der Nachbar fordert den Rückbau eines Garagendachüberstandes.... glaubst Du er würde nun dem Bau einer Brücke zustimmen? Niemals! :mega_lol:

    Gleichwohl gebe ich Dir im Sinne der Aussage zum Verfahrensweg recht. :konfusius



    Na das hört sich ja schon ganz anders, als eingangs des Beitrages an, wo Du vor dem Hintergrund des ungewollten Streitinteresses schreibst...
    Es stellt sich aber darüber hinaus die Frage, ob DEINE Zustimmung für den später ausgebauten Vorbau überhaupt erforderlich war. Möglicherweise hat er ja lediglich ein Problem mit dem Bauamt und kommt mit einer nachträglichen Bauanzeige/-genehmigung davon, weil deine Zustimmung die Errichtung des Balkons ordnungsgemäß und mit Genehmigung ermöglicht hat?
    Und selbst wenn er nichts von beidem genehmigt hat, so ist es doch noch ein weiter (Behörden-) Weg, ob und bis es tatsächlich zu einem Abriss kommt.

    Mich würde mal interessieren wie werthaltig seine damalige Zustimmung ist. Also, ob sie sich nur auf die reine Grenzbebauung bezieht oder AUCH den überragenden Dachüberstand miteinbezieht. Gibts da einen Lageplan mit Darstellung der Garage, von dem er Kenntis hatte?
     
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