BG-Bau-Gebühren für Lebensgefährten/Verlobten

Diskutiere BG-Bau-Gebühren für Lebensgefährten/Verlobten im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle! Als Neuling in diesem Forum möchte ich mich gleich mit einigen Fragen an Euch richten, die evtl. des öfteren schon diskutiert...

  1. #1 Fassmacher, 06.12.2009
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    Hallo an alle!

    Als Neuling in diesem Forum möchte ich mich gleich mit einigen Fragen an Euch richten, die evtl. des öfteren schon diskutiert wurden. Leider habe ich keine Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung (Urteile) gefunden.

    Fragen:
    -Wer hat Erfahrungen mit der Rechtmäßigkeit der Erhebung von BG-
    Versicherungsgebühren für den Lebensgefährten gemacht?

    -Hat jemand schon mal versucht, sich dagegen zu wehren, weil man z.B.
    schon 10 Jahre zusammen ist und/oder zusammen wohnt?

    -Gibt es hierzu Bescheide aus Widersprüchen und/oder Urteile zuständiger
    Gerichte, die man vergleichen kann?

    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

    Liebe Grüße
    Fassmacher
     
  2. #2 MoRüBe, 06.12.2009
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  3. #3 Fassmacher, 08.12.2009
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    Hab den Hinweis nicht verstanden

    mir ist noch nicht klar was die Suche nach
    - der aktuellen Rechsprechug Bauhelfertätigkeit-
    mit § 7 des Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende zu tun hat.

    Ein weiterer Tip währe nett.
     
  4. lulu66

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    Ist doch eigentlich ganz einfach: Ist die Dame auch Bauherrin (Bauantrag mit unterschrieben)? Wenn nein, ist sie Bauhelferin und gibt einen Punkt bei der BauBG...

    Steht sie mit im Grundbuch?
    Es gibt zwar viele Gleichsetzungen bei eheähnlichen Gemeinschaften, aber irgendwelche Unterschiede wirds schon noch zur echten Ehe geben.
     
  5. #5 Fassmacher, 08.12.2009
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    Das ist genau der Punkt den ich meine..
    nämlich die Differnz zwischen Rechtsverständniss und aktueller Rechtssprechung.
    Eine Beurteilung kann man nur machen wenn man weiss wie die Gesetze und Vorschriften von der BG ausgelegt werden und ob Sie so von Gerichten bestätigt werden.
     
  6. Julius

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    Jein.
    Solange nichts passiert und es nur um die Erhebung von Beiträgen geht, legt die BG Bau das gerne so aus.
    Passiert aber mal was und sie soll zahlen, war dies alles natürlich nur ein bedauerlicher Irrtum - die gute Frau beitragsfrei, jedoch unversichert!
    Dann gibts zwar die Beiträge zurück, aber eben keine Versicherungsleistungen...
    Begründet wird dies gerne mit "besonderer familiärer Verpflichtung".
    Die sollte man dann aber von Anfang an auch gegenüber der Bau-BG geltendmachen.

    Also vorab schriftliche unwiderrufliche Zusage verlangen, daß die Lebensgefährtin pflichtversichert ist!
    Wenn dies nicht bestätigt wird, sind auch keine Beiträge fällig!!!

    Dann aber stattdessen freiwillig versichern, aber besser bei einer gewöhnlichen Versicherungsgesellschaft (da i.d.R. billiger).

    Selbiges gilt übrigens auch für Eltern, Schwiegereltern und Geschwister.

    Ein Schelm, des Böses dabei denkt...
     
Thema: BG-Bau-Gebühren für Lebensgefährten/Verlobten
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