Garagenabdichtung

Diskutiere Garagenabdichtung im Dach Forum im Bereich Neubau; Hab jetzt keine Lust alles nochmal zu lesen. Haben Sie einen Anwalt der Sie vertritt!

  1. Dachi

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  2. #22 KlausB13, 01.02.2010
    KlausB13

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    Hallo

    ja, aber der ist scheinbar nicht der beste :mad:

    Mfg
    Klaus
     
  3. #23 Gast360547, 02.02.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    der kann nur so gut sein wie der, der..

    Moin,

    ...ihm sagt, was genau passiert ist. Und bei Ihnen (obwohl ich den ganzen Fred nochmal gelesen habe) gucke ich auch nicht dranlang.

    Was ich meine zu verstehen ist:
    1. Dachdecker angefragt, was erforderlich ist, die Garage neu abzudichten.

    2. DDM macht schriftliches Angebot, in dem der Rückbau der alten Abdichtung, eine neue mehrlagige Abdichtung und eine Attikablende oder -abdeckung enthalten ist.

    3. Sie bauen die alte Abdichtung selber zurück und streichen dem DDM die Blende oder Abdeckung aus dem Auftrag raus.

    4. DDM erstellt neue Abdichtung, bei der offensichtlich die Lage des Dachablaufs verändert wurde.

    5. Sie rügen Mängel, die
    a) aus einem zu schmalen Zuschnitt im Bereich der Attika,
    b) aus einer Pfütze, mit einer Tiefe von 40 - 60 mm und
    c) aus einer nicht vollflächig verklebten Abdichtung in Teilbereichen
    bestehen.

    6. Gericht bestellt öbuv SV der IHK (wahrscheinlich für Schäden an Gebäuden :()

    7. Anwalt taugt nichts

    zu 1., 2. und 3.
    Der Dachdecker macht Ihnen zunächst ein Angebot, wie die Abdichtung seiner Meinung nach fachregelkonform auszusehen hat. Dazu gehört die Blende oder Abdeckung am Dachrand.
    Warum, so frage ich mich, haben Sie mit ungesundem Halbwissen diese Blende oder Attika nicht beauftragt?? Kosten als Ursache??


    zu 4., 5 b) Weshalb wurde die Lage des Dachablaufs verändert? Hat der DDM das aus Eigenantrieb gemacht, oder haben Sie ihn damit beauftragt??

    zu 5. a) Ich könnte mir vorstellen, dass der DDM die Bahnen deshalb etwas kürzer gelassen hat, damit er u. U. doch noch die Blende oder Attika montieren kann. Wenn er eine Zinkabdeckung als Mauerabdeckung ohne Holzbohle verbauen will, dann hat er im Nahtbereich der Bahnen (Bitumen und nicht Teer!!) unschöne Überhöhungen, die den Verlauf des Blechs ungleichmäßig werden läßt.

    c) Das könnte in der Tat nicht fachgerecht sein. Je nach dem, weshalb er das gemacht hat, also bewußt oder unbewußt.

    zu 6. Natürlich könnte der SV erklären, dass die Leistungen des DDM nicht vollständig erbracht wurden, mithin die Arbeiten nicht fertiggestellt wurden. Es scheint ja tatsächlich so zu sein, dass das Blech oder die Abdeckung für eine vollständige und fachgerechte Leistungserbringung erforderlich ist. Dann wären Sie ursächlich dafür verantwortlich. Allerdings ist die Ursachenerforschung und -bewertung Aufgabe des Gerichts und nicht die des SV.
    Woher haben Sie Ihr Halbwissen, dass das Blech NICHT erforderlich ist?? Welchen Hersteller, den der Garage, den der Bahnen zur Abdichtung oder welchen meinen Sie??

    zu 7. Der Anwalt kann nur aus dem etwas machen, was SIE ihm zutragen. Und wenn das genauso kariert ist wie das, was Sie hier schreiben, dann hat er kaum eine Chance. Tut mir leid, dass ich so deutlich werden muss, aber so ist es nunmal.

    Haben Sie denn inzwischen mal Bilder gemacht?

    stefan ibold
     
  4. #24 KlausB13, 02.02.2010
    KlausB13

    KlausB13

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    Hallo

    ich habe jetzt 14 Bilder hochgeladen
    Sind im Fotoalbum (Seite 7)

    ist das ok so
    oder soll ich die Bilder direkt hier reinstellen

    Bild 5726: Attika rechts (im Hintergrund Nachbargarage)
    Bild 5728: Attika hinten (Prallschutz - erkennbare Steinchen am Boden
    unter der Dachpappe)
    Bild 5731: Garageneinfahrt (vorne)
    Bild 5733: Garageneinfahrt (vorne) leider etwas unscharf
    Bild 5741: seitliche Attika
    Bild 5741: linke Ecke der Garage
    Bild 5743: seitliche Attika
    Bild 5752: rechte Ecke (Ueberlauf zum Nachbarn)
    Bild 7290: Attika hinten bis zum Grund lose (nicht mit Beton verbunden)
    Bild 7292: Attika hinten bis zum Grund lose (nicht mit Beton verbunden)
    Bild 7297: rechte Ecke (Ueberlauf zum Nachbarn)
    Bild 7298: Attika hinten (Prallschutz - erkennbare Steinchen am Boden
    unter der Dachpappe)
    Bild 7299: linke Ecke der Garage
    Bild 7302: Garage vorne / Einfahrt rechts

    Mfg
    Klaus
     
  5. Dachi

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    Ob das mit Blende "fachregelkonform" geworden wäre, wage ich zu bezweifeln.
    Das aber ein SV von der IHK sagt daß diese Abdichtung ok ist mit nem Hinweis auf die Fachregeln von anno Tobak..Der gehört auf diesem Posten abgezogen.
    Es sind (fast) alle Fehler die man machen kann vorhanden. Angefangen von fehlender mech. Fixierung über Keile bis hin zur Vollflächigen Verklebung.
    Was ich nicht erkennen konnte, was ich aber hiermit nicht unterstellen will, ist ne Schwarze! Ob die Kombi passt sei dahingestellt.

    Bez. der Pfützenbildung auf der Fläche, sollten Sie damit Leben.
    a. ist es nicht schlimm, wenn die Abdichtung fachgerecht ist.
    b. Sind Sie selbst wahrscheinlich mit dafür verantwortlich, da Sie die Vorarbeiten in Eigenleistung Ausgeführt haben.
    c. So hoch ist das ja nun acuh wieder nicht.

    Auf jeden Fall nen SV von der HANDWERKSKAMMER (HWK) kommen lassen.
    @KlausB13: Was steht den im Angebot bez. der verwendeten Dachbahnen!
    Wieviele Bahnenlagen sind zur Ausführung gekommen.
     
  6. #26 KlausB13, 02.02.2010
    KlausB13

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    Hallo

    Angebot:

    4 roll PYE - PV 200 S5 gruen Bitumenschweissbahn doppelt
    geschweisst verlegt auf vorgestrichenen Untergrund

    17 qm Voranstrich zur Schweissbahn

    17,4 m Randabdeckung

    4 Stueck Eckverbindung

    Gas Kleinmat.

    Fahrzeugpauschale

    (wobei Randabdeckung und Eckverbindung gestrichen wurden
    ist laut Hersteller kein Problem)

    Text des Auftrags: Grundlage des Auftrags bildet die VOB in der neuesten Fassung, die sie mit Ihrem Angebot anerkannt haben



    Rechnung dann ueber:
    4 roll PYE - PV 200 S5 gruen Bitumenschweissbahn doppelt
    geschweisst verlegt auf vorgestrichenen Untergrund

    Gas Kleinmat.

    1 Rieselschuettung incl. 1,5 Rollen schwarze Dachpappe
    aufgebracht und verschweisst

    Preis war dann 48 % ueber dem Angebot
    (haben wir zuerst auch Reklamiert wurde dann angepasst,
    aber vor Gericht die alte Rechnung verwendet


    Das mit den fehlern usw wo kann man das nachlesen
    Danke schonmal


    Mfg
    Klaus
     
  7. Dachi

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    Hat den der SV der IHK das Angebot bzw. die Rechnung gesehen, so das Er wusste wie der Aufbau ist?

    Nachlesen kann man das in den Fachregeln. Oder aber mal gockeln.
     
  8. #28 KlausB13, 02.02.2010
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    Hallo

    Nein, der Gutachter sagt zu dem Thema
    dies sei fuer eine technische Begutachtung nicht noetig

    Mf
    Klaus
     
  9. #29 KlausB13, 02.02.2010
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    Hallo

    heute hat mir mein Anwalt mitgeteilt:

    Der Gutachter hat Recht. Die neuere Flachdachrichtlinie usw
    gilt nicht. Die Garage muss nach den gueltigen Regeln der
    Technik aus dem Jahr 1972/73 saniert werden ????

    Kann das sein ?
    Ich glaube nicht.
    Kann man das irgenwo nachlesen.
    Ich suche mir schon einen Wolf.

    Mfg
    Klaus
     
  10. #30 Pirellitx31, 02.02.2010
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    Anwalt fragen...der muss doch wissen, woher er das hat.
     
  11. Dachi

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    Toller Anwalt :28:
    Ach ja: Toller Gutachter :28:
     
  12. #32 Baufuchs, 02.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mein

    Gott, schon wieder ein Anwalt, der seine Mandantenakte nicht liest.

    Da hat der AN die VOB zur Vertragsgrundlage gemacht. (Schreibt Fragesteller hier).

    Da muss doch der Anwalt nur noch mal in die VOB schauen und wird ruck zuck bei §4 fündig:

    Dazu dann noch § 13 VOB:

     
  13. #33 KlausB13, 02.02.2010
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    Hallo

    zu 1,2,3 ja ca so abgelaufen
    Verblechung deswegen nicht: fast alle Garagen die bei uns saniert wurden
    haben dies ohne Veblechung gemacht. Rueckfrage beim Hersteller der Garage
    ergab - Verblechung ist nicht noetig !

    4,5b keine Ahnung - vermutlich auf der falschen Seite zuviel "aufgedoppelt"

    5a. hatte den Auftrag die ohne Verblechuing zu machen ???

    6. Naja

    7. dies kam von einem anderen Poster so rueber

    Mfg
    Klaus
     
  14. lulu66

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    Ich würde doch eher den Hersteller der Abdichtung fragen, was für die Abdichtung alles nötig ist.
    Gabs denn ne Rücksprache zu dem Thema oder wurde das Blech wirklich nur (kommentarlos) "rausgestrichen"?
     
  15. #35 Gast360547, 03.02.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    na denn

    Moin,

    mir fehlt ein gutes Übersichtsbild (Totale), damit man sich besser orientieren kann.

    Zu erkennen ist aber, dass hier in der Tat nicht sauber gearbeitet wurde. Und vermutlich auch noch beschi..en obendrein.

    4 Rollen PYE PV 200 S5 grün = maximal abzudichtene Fläche von 17 m² ohne die Dachränder und Anschlüsse.
    Er streicht aber 17 m² vor. Wie will er dann mit 17 m² Schweißbahn diese doppelt, also zweilagig, verlegen???? Die Einlagige Verlegung von Bitumenschweißbahnen haben wir regelkonform erst seit Oktober 2008. Dafür sollte sich der gerichtsbestellte SV schon interessieren, es sei denn, die Frage nach der Zweilagigkeit stand nicht im Beweisbeschluss. Das dann, wenn es irgend geht, nachholen, den Beschluss also ergänzen.

    Nur weil alle eine Ausführung nicht machen (lassen), heißt das doch lange nicht, dass das dann fachlich in Ordnung ist!!! Der Hersteller der Garage hat m. E. da echt keinen Plan. Seis drum.

    Wo und vor allem wie will der Dachdecker irgendwo aufgedoppelt haben. Mit der Riesel-Schüttung (was immer das sein soll) kann er natürlich Blödsinn gemacht haben. Und was für eine Bahn ist da inklusive gewesen?

    Insgesamt machen die Arbeiten einen unordentlichen Eindruck. Wenn es denn nicht schon zu spät ist, sollte sich das ein von Ihnen bestellter SV des DDH die Sache ansehen und die technischen Details mit dem (ach ja, Ihrem) Anwalt durchgehen.

    Schwachsinn hoch 10 ist die Aussage, dass die Garage nach dem Stand der Fachregeln von 1972 abzudichten sei. Unabhängig von der VOB: es sind grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf verzichtet.
    Und genau das muss der vom Gericht bestellt SV beurteilen. Dazu gehört schon, dass (nochmals, was steht dazu im Beweisbeschluss??) er für die technische Beurteilung die Abdichtung notfalls öffnen muss, um die fachgerechte und regelkonforme Ausführung festzustellen oder zu verneinen.
    Hätte er die Rechnung gesehen, dann hätte ihm die Diskrepanz auffallen MÜSSEN!!

    So, für die weitere Beurteilung bitte noch ein paar Übersichtsbilder. Nahaufnahmen bringen mich im ersten Schritt nicht weiter.
    Dann bitte, gern auch per mail, wegen der Vertraulichkeit, die genauen Fragen des Beweisbeschlusses. Sie können mir auch das Gutachten faxen, denn das müsste insich geschlossen die Fragen beinhalten.

    Grüße

    stefan ibold
     
  16. Dachi

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    Wofür hier aber doch jegliche Voraussetzung fehlt.
    Würde aber dann evt. die 1,5 Rollen Schwarze erklären!

    Aber ich sach mal, wenn der Fragesteller Dir die Unterlagen zuschickt wird es sich klären, das Wie und Was.
     
  17. #37 KlausB13, 03.02.2010
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    Hallo

    um das Gutachten zuzufaxen brauch ich noch die Faxnummer
    Ich koennte es aber auch einscannen und per Mail zusenden

    Uebersichtsbild kommt morgen

    Mfg
    Klaus
     
  18. #38 Gast360547, 03.02.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ahja

    Moin,

    der Beweisbeschluss stimmt mich schon nachdenklich. Richter(-in), Anwalt und SV scheinen insgesamt auf dem Blondinentripp zu sein :irre

    Fax: 05731 / 9051

    Grüße

    si
     
  19. #39 KlausB13, 03.02.2010
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    Hallo

    unser Anwalt oder der Gegenanwalt

    Mfg
    Klaus
     
  20. #40 Gast360547, 04.02.2010
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    Gast360547 Gast

    ich glaub es nicht

    Moin,

    dieses Gutachten gehört in die Rubrik "ich habe keine Ahnung von Dächern, tue aber erstmal so". Wieder einer für Schäden an Gebäuden. Haben die gar kene Ausbildung???

    Unglaublich.

    Aus meiner Sicht hat der SV seinen Auftrag nicht erfüllt.

    @ Klaus, Sie sollten der Einfachheit halber telefonischen Kontakt mit mir aufnehmen. Vielleicht ist da noch etwas zu machen.

    stefan ibold
     
Thema: Garagenabdichtung
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