Winterdienst

Diskutiere Winterdienst im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wir hatten die letzte Woche mehrere Anfragen zwecks Winterdienst. Kann mir jemand Richt-/Ehrfahrungswerte nennen über zeitliche...

  1. #1 mesche7, 07.12.2009
    mesche7

    mesche7

    Dabei seit:
    13.05.2003
    Beiträge:
    169
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    meinemädelsunterstützer
    Ort:
    Straubenhardt
    Benutzertitelzusatz:
    Expertenwinzling
    Hallo zusammen, wir hatten die letzte Woche mehrere Anfragen zwecks Winterdienst. Kann mir jemand Richt-/Ehrfahrungswerte nennen über zeitliche Aufwandswerte?
    Weiterhin was ist besonders zu beachten z.B. Versicherungstechnisch,....
    Ist der Winterdienst in der üblichen Betriebshaftpflicht mitdrin?

    Rechnet sich der Winterdienst über die Jahre? Ein Jahr viele Einsätze und im Verhältnis weniger Ertrag und im nächsten Jahr drehen sich die Umstände... mein Einfall...

    PS: Ja ich habe schon gegoogelt....
     
  2. #2 Gast943916, 07.12.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    was bitte ist eine "übliche Betriebshaftplicht" ???
    wenn du diesen Blödsinn von Berufsangabe versichert hast, bestimmt nicht.....
     
  3. #3 HolzhausWolli, 07.12.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Die Frage ist tatsächlich etwas ausbaufähig um eine entsprechende Antwort zu bekommen...

    Ich fang mal an:
    Mit Unimog oder Muskelkraft?

    Achso: Ob sich der Diernst über die Jahre rechnet, das weisst Du in ein paar Jahren.:biggthumpup:
     
  4. #4 mesche7, 07.12.2009
    mesche7

    mesche7

    Dabei seit:
    13.05.2003
    Beiträge:
    169
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    meinemädelsunterstützer
    Ort:
    Straubenhardt
    Benutzertitelzusatz:
    Expertenwinzling
    @gipser: warum so gereizt? bisher hab ich deine Einträge gerne gelesen, aber ich kann deine Antwort nicht einschätzen....

    Mit der üblichen Haftpflicht meine ich z.B. dass ein Schaden den ich mit einer/m Maschine/Werkzeug anrichte von der Versicherung bezahlt wird. Ich wollte nur wissen ob es für den Winterdienst explizit besondere Bedingungen gibt.

    @all:
    es geht hauptsächlich um Gehwege,Parkplätze und Zugänge im privaten Bereich z.B. Mehrfamilienhaus.
    Räumung mit Kleinsttraktor/Einachser und per Hand....
    Nix Unimog... das würd ja Spaß machen... wollte meiner Frau schon lange eine schmackhaft machen....:think eigentlich die Gelegenheit.....:bounce:
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Warum nicht mal in den Versicherungsvertrag schauen? Dort müsste das an sich geregelt sein.

    Meine Meinung, soweit Räum-/Winterdienst bei Abschluß des Vertrags nicht als Tätigkeit angegeben wurde, gehe ich mal davon aus, dass die Versicherung dieses "erhöhte" Risiko nicht versichert. Es macht doch schon einen Unterschied ob ich MEIN Grundstück räumen muss, oder Winterdienst als Dienstleistung anbiete.

    Also, Versicherer fragen. Vermutlich kann man dieses erhöhte Risiko einfach einschließen oder über eine zusätzliche Police absichern.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 HolzhausWolli, 07.12.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Ich kenne es so, dass Schäden an Dritten durch nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (also evtl. Kleintraktor) im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind WENN diese darin als Gruppe oder besser noch "gerätenamentlich" aufgeführt sind. Das muss also geprüft, ggf. nachgeholt werden.

    Geh einfach zu deinem Makler, sag ihm was Du vorhast und warte was er sagt. Könnte mir vorstellen, dass er das Risiko unbürokratisch miteindeckt. Jedenfalls bis zum ersten Schaden. ;)
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich denke die Versicherung des nicht zugelassenen Fahrzeugs ist hier weniger das Problem.
    Er übernimmt die Verantwortung des Hausbesitzers zur Räum- und Streupflicht, und sollte mal etwas passieren, dann muss er den Kopf dafür hinhalten. Seine Haftpflicht könnte so argumentieren, dass das erhöhte Risiko nicht versichert ist, weil er als "Betrieb" bzw. Tätigkeit xxxxx angegeben hat und da war das erhöhte Risiko nicht enthalten.

    Ähnliches Beispiel, ich gebe als Tätigkeit "Schreibtischarbeit" an und zahle dafür xx Euro pro Jahr. Nun arbeite ich aber als Zimmermann und habe ein deutlich höheres Risiko,...... und es kommt zu einem Schaden.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 HolzhausWolli, 07.12.2009
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

    Dabei seit:
    20.02.2006
    Beiträge:
    2.091
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Selbstständig
    Ort:
    Siegen
    Benutzertitelzusatz:
    Baustatus: Längst fertig
    Auja....da könnte etwas dran sein! Ist aber eine Frage der Leistungsbeschreibung. Wenn z.B. der Auftrag lautet jeden morgen bis Uhrzeit X den Gehweg freizuräumen, sollte die Verantwortung für Unfälle, die davor geschehen sind, unerheblich sein. Das geht aber jetzt ins eingemachte....:cool:


    Gleichwohl muss das Thema Sachschäden auch behandelt werden.
     
  9. #9 wasweissich, 07.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast


    so isses .........

    und das kostet extra .........
     
  10. #10 mesche7, 07.12.2009
    mesche7

    mesche7

    Dabei seit:
    13.05.2003
    Beiträge:
    169
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    meinemädelsunterstützer
    Ort:
    Straubenhardt
    Benutzertitelzusatz:
    Expertenwinzling
    @wwi:

    macht ihr auch Winterdienst im Geschäft?
    Kennst du Aufwandswerte/Preise?
     
  11. #11 KesslerBau, 07.12.2009
    KesslerBau

    KesslerBau

    Dabei seit:
    23.02.2009
    Beiträge:
    62
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Innenausbauer
    Ort:
    Bergisch Gladbach
    Hallo,

    also wir haben den Winterdienst auch schon einige Male ausgeführt um auch mal über die schlechten Wintermonate zu kommen.

    Im großen und ganzen kommt es natürlich darauf WO der Winterdienst statt findet (bei den Barzis möcht ich es nicht machen :shades. Hier im Kölner Raum lohnt es sich dann schon eher.

    Was die Versicherung angeht ist es ganz klar das der Winterdienst zusätzlich mit angegeben werden muss! Hauptsächlich sollen Personenschäden abgedeckt werden wenn durch unsachgemäße oder nicht erfolgte Räumung Personen zu schaden kommen.

    Sachgemäße Räumung wird von Stadt zu Stadt zeitlich unterschiedlich ausgelegt. Hier ist es so das im Zeitraum von 07.00 bis 20.00 Uhr die Wege unmittelbar nach Schneefallende geräumt sein müssen.

    Wobei dieses unmittelbar bei den Eigentümer immer sehr unterschiedlich ausgelegt wird.


    Gruß Jens
     
  12. #12 wasweissich, 07.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hab dir ne PN geschrieben.........
     
  13. #13 Gast943916, 08.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry, bin nicht gereitzt, aber eine "übliche Betriebshaftpflichtversicherung" gibt es nicht, da diese immer auf das jeweilige zu versichernde Risiko abgestimmt ist. Als "meinmädelsunterstützer" wirst du mit Sicherheit ein anderes Risiko haben :D als ein Winterdienstleister.
    R.B. #5 trifft m. E. den Nagel auf den Kopf...
     
  14. #14 wasweissich, 19.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Winterdienst bei -17°C macht keinen wirklichen spass ..............:bef1005:

    da muss man ganz schön:bounce: damit man nicht einfriert........
     
Thema:

Winterdienst