Armatur aus Baumarkt ohne Hinweis auf DVWG-Zulassung - verboten?

Diskutiere Armatur aus Baumarkt ohne Hinweis auf DVWG-Zulassung - verboten? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, ich habe eine Zweigriff-Niederdruckarmatur vom Baumarkt gekauft, lt. Anleitung stammt sie von Sanitop. Allerdings steht nirgends ein...

  1. WA__

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    Guten Tag,
    ich habe eine Zweigriff-Niederdruckarmatur vom Baumarkt gekauft, lt. Anleitung stammt sie von Sanitop. Allerdings steht nirgends ein Hinweis, dass diese Armatur eine DVWG-Zulassung hat.
    Ist der Einbau deshalb verboten?
    Kann ich aus diesem Grund den Artikel zurückgeben?

    Angeblich soll Sanitop ja Billigschrott sein...
    Ist denn die günstigste Zweigriff-Niederdruckarmatur vom Markenhersteller IDEAL-STANDARD tatsächlich besser und DVWG-zugelassen, obwohl sie in etwa dasselbe kostet (ca. 45€)?

    Soll für eine Kellerspüle sein, selten genutzt, mit vorhandenem 5Liter-Untertischspeicher.

    Danke + Grüße
    WA
     
  2. Julius

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    Ähm, wenn man zum vergleichbaren Preis Baumarkt-Eigenmarke und IDEAL-STANDARD bekommen kann, wieso kauft man dann die zweifelhafte Version...?

    Im Übrigen dürfen in D viele Dinge verkauft werden, deren Benutzung verboten ist.
    Fehlende Zulassung allein wäre also kein Wandlungsgrund.
    Aber normalerweise ist doch Rückgabe im Baumarkt kein Problem. Oder?
     
  3. #3 driver55, 08.12.2009
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    Rückgabe!

    So ist es! Der erste Gang, wenn man als BH in den Baumarkt geht, ist doch immer zu den netten Damen an der Info, um das zuviel oder falsch gekaufte wieder abzugeben.:28:
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Verkaufen darf man fast alles.

    Was sagt Dein Vertrag mit dem Wasserversorger? Vermutlich findet sich dort ein Absatz wie folgt:

    oder zumindest eine ähnliche Formulierung.

    Sehr wahrscheinlich findet sich dort auch ein Absatz wie folgt:

    Ich gehe mal davon aus, Du hast einen Vertrag mit einem Wasserversroger. ;)

    Also, Armatur zurückgeben oder DVGW Nachweis anfordern.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Achim Kaiser, 09.12.2009
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    Zusätzlicher Hinweis zu Ralfs Beitrag

    oder den Nachweis eines anderen nachweislich zugelassenen Prüfinstituts (z.B. LGA)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Oder er bringt mir die Armatur und ich besorge ihm den Nachweis......aber ob er das bezahlen will? :sleeping

    Gruß
    Ralf
     
  7. WA__

    WA__

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    Weil ich erst hinterher nach alternativer Markenware gesucht habe.

    Grund:
    Es gab ein paar Merkwürdigkeiten beim Einbau:

    Es gab nur einen beigelegten Drosseleinsatz. Wenn man diesen wie in der Anleitung beschrieben in die Überwurfmutter der Zuleitung eingeschoben hatte, dann sah das so aus:

    [​IMG]

    Also lag das Ende des Drosseleinsatzes (im Bild die weiße Scheibe) komplett auf der Dichtung auf und führte dazu, dass der Überwurf nur noch mit 2 Umdrehungen auf dem Eckventil geschraubt werden konnte (ohne Drosseleinsatz 3-4 Umdrehungen). Mit Sicherheit so nicht richtig.

    Habe bei Sanitop nachgefragt und habe einen alternativen Drosselsatz zugeschickt bekommen. Das sieht dann so aus:

    [​IMG]

    Hier sieht man das Ende der Drossel (im Bild schwarz), das jetzt richtigerweise nicht mehr auf der Dichtung aufliegt, aber ich habe Bedenken, dass die Drossel im montierten Zustand wieder herausrutschen kann (in das Eckventil hinein)...

    Im Moment habe ich aber auch keine Idee, wie die "richtige" Drossel aussehen müsste... :confused:

    Nach Informationssuche im www wurde ich dann auf die fehlende DVWG-Kennzeichnung aufmerksam. Und flexible Anschlussschläuche sollen ja auch nicht gerade langzeitzuverlässig sein... gibt es überhaupt noch Armaturen mit starren Rohren?

    Grüße
    WA
     
  8. WA__

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    so, Thema hat sich erledigt. Baumarktkram zurückgebracht und Installateur beauftragt. Der hat ne Markenarmatur (vom Hersteller für Stiebel Eltron) mit starren Rohren montiert und nach Klärung einiger Kleinigkeiten ist jetzt alles in Butter :28:
     
Thema: Armatur aus Baumarkt ohne Hinweis auf DVWG-Zulassung - verboten?
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