§10(3) Mindestdurchgangsbreite zwischen zwei Stuhlreihen = 40cm. Frage: bei leeren Stühlen oder wenn besetzt ist, da ja noch dessen Beine in dem Durchgang sind und dieses Maß zu berücksichtigen ist.
Zwischen leeren Stuhlreihen. Sonst müßte da stehen: "...zwischen den ausgestreckten Füßen eines Zweimetermannes und dem am weitesten nach hinten auskragenden Teil des sich davor befindlichen Stuhles."
Der Platz ist ja als "Fluchtgangbreite" gedacht. Da sollten eigentlich alle aufgestanden sein, falls es soweit kommt