Garage ohne Bauplan - Bayern

Diskutiere Garage ohne Bauplan - Bayern im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo an alle Experten. Bin neu hier und hätte eine Frage. Ich möchte auf meinem Grundstück eine Doppelgarage bauen. Jetzt hat mir mein Schwager...

  1. #1 cut7jag, 10.12.2009
    cut7jag

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    Hallo an alle Experten.
    Bin neu hier und hätte eine Frage.
    Ich möchte auf meinem Grundstück eine Doppelgarage bauen. Jetzt hat mir mein Schwager gesagt, dass man in Bayern Grenzbebauungen bis 50qm genehmigungsfrei als Grenzbebauung errichten kann, solange man die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung einhält. z.B. Länge des Baukörpers an der Grenze, Mittlere Höhe.
    Es existiert kein Bebauungsplan für meine Straße. Auf was sollte ich achten, damit die Herren im Bauamt mir nicht doch einen Strich durch die Rechnung machen. Würde die Garage gerne mit 50cm Abstand zur Grundstücksgrenze bauen an der Strassenseite. Stauraum vor der Garage bräuchte ich nicht, da ich diese Parallel zur Straße stehen würde und ich wenn ich vor dem Tor stehe bereits auf meinem Grundstück bin.
    Vielen Dank bereits im Voraus für Beantwortungen.
    Gruß Norbert
     
  2. #2 Gast943916, 10.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    einfach mal fragen???
     
  3. #3 cut7jag, 10.12.2009
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    Das mit dem einfach so mal Fragen ist genau das Problem.
    Ich habe 2003 gebaut und dabei dort wo jetzt die Garage hinsoll 2 Stellplätze eingezeichnet. Wurde auch so ohne Beanstandung abgesegnet. Auf eine Anfrage meinerseits ob ich denn dort auch eine Garage hinbauen kann, hatte der Bauamtsleiter mir sofort gesagt, wenn ich in meinem Plan eine Garage statt der Stellplätze eingezeichnet hätte, hätten sie mir den Plan nicht genehmigt. Er hat mir damals gesagt ich müsste die Garage 3 m von der Gehsteiggrenze zurücksetzen. Falls evtl mal die Straße verbreitert werden soll. Auf meinen Hinweis dass ca. 5 Grundstücke weiter eine Duplexgarage ca. 50 cm an dieser Straßengrenze steht hat er mir geantwortet: Man höre: Diese wurde aus Versehen in der 4. Tektur genehmigt.
    Deswegen will ich nicht unbedingt eine Anfrage stellen.
    Vielleicht ist ja hier im Forum jemand der sich mit der Bayerischen Bauordnung gut auskennt und mir evtl helfen kann.
    Gruß Norbert
     
  4. #4 manfred63, 10.12.2009
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    na hoffenlich erinnert sich der gute mann nicht an dich, wenn der nachbar dort (Bauamt)anfragt:wow
    grüße manfred
     
  5. #5 cut7jag, 10.12.2009
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    Nachbar(in) frägt nicht an, hat bei mir angefragt, wann ich jetzt die Garage baue, damit man von der Straße nicht mehr in ihren Garten so einsieht. Das wär ja schon mal ein Pluspunkt. Grins.
     
  6. #6 Wilhelm Wecker, 11.12.2009
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    Ich würde trotzdem bei der Bauaufsichtsbehörde fragen, denn die Baukontrolle funktioniert bei uns ganz rasch und wenn es letztendlich auch nur formale Schwierigkeiten geben sollte, ist der Ärger u.U. vorprogrammiert. Vielleicht sprechen auch andere Gründe gegen die Garagenstellung wie z.B. unzureichende Breite der Garagenzufahrt.

    Bezugsfälle sind bei der Bauaufsicht verständlicherweise nicht sehr beliebt, wer lässt sich schon gerne die eigenen Fehler vorhalten!

    Wenn die Garage nach Art. 57 (1) 1. b verfahrensfrei ist, kann die Bauaufsichtsbehörde normalerweise nichts dageben ausrichten.
     
Thema: Garage ohne Bauplan - Bayern
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