Dachgeschossausbau durch Bauträger bei defekter Unterspannbahn

Diskutiere Dachgeschossausbau durch Bauträger bei defekter Unterspannbahn im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir haben mit 3 weiteren Parteien von einem Bauträger eine Wohnung in einem Altbau (Jahrhundertwende) gekauft + Sanierung (=gesamtes...

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  1. #1 strike0815, 13.12.2009
    strike0815

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    Hallo,

    wir haben mit 3 weiteren Parteien von einem Bauträger eine Wohnung in einem Altbau (Jahrhundertwende) gekauft + Sanierung (=gesamtes Haus).

    Im Zuge dieser Maßnahme wurde auch das Dachgeschoß in Wohnraum umgewandelt (zuvor einfacher, ungedämmter Dachboden), an die darunter liegende Wohnung angeschlossen und als vollwertiger Wohnraum verkauft (wir haben eine andere Wohnung gekauft, aber Dach=Gemeinschaftseigentum).

    Im Dachgeschoss konnte man die Sparren sehen und die darauf aufgebrachte Unterspannbahn. Vermutlich liegt darauf eine Konterlattung + Dachziegel.

    Das Dach wurde als "noch bestimmt 10 Jahre nicht erneuerungsbedüftig" beschrieben (mündlich), es machte auch einen ordentlichen Eindruck, bis auf die Unterspannbahn, die schon an einigen Stellen defekt war.

    Das Dach wurde gedämmt (Zwischensparrendämmung) und mit GK-Platten verkleidet. Es wurden auch Dachfenster und Gauben in das Dach eingebaut.

    Die Käufer oben haben einen baubegleitenden Gutachter, der nun bemängelt hat, dass beim Fenstereinbau die vorhandene (=Altbestand) USB ausgeschnitten und eine falsche Folie eingesetzt wurde, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Folge für den Bauträger wäre nun das Dach abzudecken, den Fehler zu beheben und wieder einzudecken.

    Daraufhin wurde durch diesen bzw. dessen Architektin eine Gewährleistungsverlängerung auf 10 Jahre angeboten.

    !!!
    Dies wurde damit begründet, dass die vorhandene, übrige Unterspannbahn schon alt und defekt sei. Da diese Altbestand ist, unterliegt diese nicht der Gewährleistung. Eine Erneuerung ist eh spätestens in 10 Jahren durch die Eigentümergemeinschaft im Zuge eines neuen Daches notwendig.
    !!!

    Grundsätzlich halte ich von einen Gewährleistungsverlängerung wenig:
    a. wer weiß, wo der Bauträger in zB 8 Jahren zu finden ist?
    b. wer weiß, ob dieser dann noch leisten kann?
    c. bei einem Schadenfall streitet man sich darüber, ob der Schaden durch die neu eingebrachte Folie oder die alte (nicht der Gewährleistung unterliegende) verursacht wurde
    d. Ein Schaden fällt m.E. erst auf, wenn die komplette Dämmung sich mit Wasser vollgesogen hat und irgendwann dieses die GK-Platten erreicht. Das Wasser kann dann überall reingelaufen sein (siehe c.)

    viel schwerwiegender finde ich allerdings

    e. dass - obwohl der Zustand der USB bekannt war - verm. aus Kostengründen / Gewinngründen einfach hiermit weitergebaut bzw. daran angebaut wurde

    f. dass ein hieraus resultierender Schaden verm. deutlich größer sein wird, als einfach nur das Dach abzudecken, die USB zu erneuern und das Dach einzudecken (--> vollgesogene Dämmung, durchfeuchtete GK-Platten, Holz-Fußboden/Wasserschaden, Malerarbeiten)
    --> und dieser durch die Eigentümergemeinschaft bezahlt werden muss

    g. ** gravierende Folgeschäden ** durch die bis zum Auffallen im Dachstuhl vorhandene Feuchtigkeit einer vollgesogenen Dämmung:
    i. Schimmel
    ii. Fäulnis der Sparren
    iii. Schwamm
    iv. ....


    Wir haben selbst genug Ärger mit unserer Wohnung, da viel "Murks" fabriziert wurde, so dass wir eine Gutachter einschalten mußten. Diesen und unseren Anwalt haben wir hierzu befragt, beide hatten die gleichlautende Meinung:

    -> Der Bauträger hätte gar nicht auf die schlechte Substanz aufbauen dürfen.

    -> Sofern der Wohnraum umgenutzt wird, so muss auch die Basis stimmen (Vergleich: feuchter Keller, kann auch nicht einfach zu hochwertigem Wohnraum umgebaut werden ohne die Wände / Boden fachgerecht zu isolieren / Feuchtigkeit)

    -> Bei Belassung der schon defekten USB hätte der Dachstuhl nicht als Wohnraum ausgebaut und als solcher verkauft werden dürfen.


    Vielleicht bin ich aber auch mittlerweile übersensibilisiert?!


    Wie schaut Eure Meinung hierzu aus?
    Danke schon einmal für Eure Antworten.

    Viele Grüße
    Andre
     
  2. #2 Shai Hulud, 13.12.2009
    Shai Hulud

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