Qualifikation / Voraussetzungen Rohbauer

Diskutiere Qualifikation / Voraussetzungen Rohbauer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, welche Qualifikationen und Nachweise, Versicherungen (auch gesetzlich) muss ein Rohbauer erfüllen, der einen kompletten Rohbau...

  1. #1 Investor, 13.12.2009
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    Hallo zusammen,

    welche Qualifikationen und Nachweise, Versicherungen (auch gesetzlich) muss ein Rohbauer erfüllen, der einen kompletten Rohbau inkl. Gewährleistung anbietet.

    Zum Hintergrund: Der Anbieter ist ein Hobbybauer, der zwar bereits fünf Referenzobjekte gebaut haben soll, aber nur eine Berufshaftpflicht seines Kumpels nachweist, der eine Baufirma hat und von dem er die Baugeräte ausleiht.

    Wer kann mir da weiterhelfen ? Danke.
     
  2. #2 fmw6502, 13.12.2009
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    mal abgesehen von allen Gesetzen &Vorschriften, was passiert, wenn die Versicherung einen größeren Schaden begleichen muß? Dann wird sie sicherlich sehr aktiv und bekommt vielleicht auch noch heraus, daß Du es gewußt hast. Wer zahlt dann wohl?
    Gruß
    Frank Martin
     
  3. #3 MoRüBe, 13.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Keine...

    ... iss so. Um mit JDB`s Worten zu sprechen: jeder Pizzabäcker kann Häuser vertickern.

    Und hier hält offenbar der Kumpel seine Rübe für hin.
     
  4. #4 Baufuchs, 13.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    ich richtig verstehe, vertickt der die Häuser nicht, sondern baut selbst. (..leiht sich die Baugeräte)

    Da kommt u.U. eine ganze Latte von Verstössen zusammen:

    - Meisterpflichtiges Gewerbe
    - Eintragung Handwerksrolle
    - Berufsgenossenschaftsbeiträge
    - Gewerbesteuer
    - keine Haftpflicht (im Ernstfall zahlt die Kumpelversicherung eh nicht)
    usw.
     
  5. R.B.

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    So sieht es aus. :28:

    Mich würde mal interessieren, wie das vertraglich läuft, oder sagt der Bauherr dem Bauern nur "bau mit 1 Stck. Haus"?

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 MoRüBe, 13.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    OK, reißen wir den Reichstag...

    ... erst mal wieder ein:biggthumpup:

    Was da an Leuten rumlief, die garantiert

    - keine Gewerbesteuer in Deutschland zahlen
    - kein Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
    - usw. usw.

    Was mir erst mal auf Keks geht: es interessiert keine Sau, ob die Leute aus Polen, Tschechien, Lettland, Schweden Dänemark wwi kommen und was die hier machen.

    Aber gnade Gott, Du als Deutscher machst sowas.:mauer

    Im übrigen: kennt jemand von den hier anwesenden die genaue Rechtsbeziehung zwischen Bauer und Kumpel?:konfusius
     
  7. #7 Investor, 13.12.2009
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    Danke erstmal für die Antworten.

    Ich komme nochmals auf die von "Baufuchs" genannten Verstösse zurück
    - Meisterpflichtiges Gewerbe
    - Eintragung Handwerksrolle
    - Berufsgenossenschaftsbeiträge

    Inwieweit sind diese Auflagen für einen Einzelunternehmer, der ein Angebot zur Erstelllung von einem Rohbau abgibt, einzuhalten? (Vorschrift, Gesetze, Verordnungen, etc.). Danke.

    Hintergrund: Ich habe mit dem Bauherrn eines Referenzobjektes gesprochen. Er überlegt sich evtl. gegen diesen Rohbauanbieter rechtlich vorzugehen, da sein Bau ohne Gewährleistung enstand. Ist mir schon klar, dass die Berufshaftpflicht eines anderen hier nichts zahlt ...
     
  8. #8 Achim Kaiser, 14.12.2009
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    Viel Spaß dabei .... :D

    Er ist doch wohl auch zu einem Gutteil selbst mit dran Schuld oder ?
    Er hat doch wohl den Bock beauftragt als Gärtner ....
    Auch Bauherren haben Sorgfaltspflichten.
    Wenn ihm nun noch das Finanzamt nachstellt wirds u.U. richtig lustig, da ohne Freistellungsbescheinigung auch noch 15% der Rechnungsbeträge an das FA abzuführen sind. Dafür steht der Bauherr in der Haftung.

    Gewährleistung ist bei solchen *Spezialbaustellen* meistens das kleinste Problem.

    AWG-Hormone und das $-Zeichen im Auge sind die beiden größten Krankheiten am Bau ... und wenn Gier Hirn frisst, ist meistens der, von dem man die ladungsfähige Hausanschrift hat, mit größter Wahrscheinlichkeit in den Hintern gekniffen .... :28:

    Mein Mitleid hält sich für alle Beteiligten in solchen Fällen in wohldefinierten Grenzen ... vor allem wenn dann einer der ganz Cleveren meint auch noch einen Rechtsstreit vom Zaun brechen zu müssen. :irre

    Mir wird nur klarer, warum gebetet wird, mehr Gras wachsen zu lassen, denn die Zahl der Rindviecher ..... :think

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. R.B.

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    Aua, das kann böse enden.

    Wie oben schon erwähnt, was wurde wo und wie vertraglich mit wem vereinbart? Unter Umständen hat der AG noch ganz andere Probleme als die von Achim angesprochenen 15%. Wer im Glashaus sitzt.....

    Und gleich vorweg, das Argument "das habe ich nicht gewußt" interessiert niemanden. Wer einen Auftrag vergibt, insbesondere in dieser Größenordnung, ist verpflichtet sich zu informieren.

    Die Konstellation mit dem "Kumpel" der für den Hobbybauern den Kopf hinhält ist sowieso ziemlich gefährlich, denn ein Betrieb hat auch Pflichten was die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer betrifft.

    Egal welche Konstellation zutrifft, ob Auftragvergabe direkt an den Hobbybauer oder an (über) den Kumpel, der Auftraggeber sitzt mit im Boot. Das ist auch richtig so, denn die meisten wissen sehr genau was sie beauftragen..

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Baufuchs, 14.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Problem mit den 15% gibt es nicht.

    Freistellungsbescheinigungen muss sich ein privater Bauherr nicht vorlegen lassen. Das gilt nur für gewerbliche oder öffentliche Auftraggeber.

    Guckst Du §48 EStG Nr. 1
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2009
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    Für mich liesst sich das eher wie die Frage eines Geschädigten, der sich hinter einem "Referenzbauherren" verstecken will.

    :shades
     
  12. R.B.

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    Tja, dann weiß er jetzt wenigstens dass er gehörig Mist gebaut hat. :D

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Investor, 14.12.2009
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    Hallo,
    nein bin gottseidank nicht der Bauherr. Es geht mir nur um die Voraussetzungen, die solch ein Anbieter mitbringen muss, da dieser Hobbybauer mich immer wieder darauf anspricht mit ihm zu bauen ...
     
  14. #14 Shai Hulud, 15.12.2009
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    Naja so ein Angebot abzulehen wird dir ja leichtfallen. Oder ist der Preis dafür dann doch zu interessant? :shades
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 15.12.2009
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    Sag mal, hältst Du uns für blond und den Server für vergesslich?
    Vor einem Jahr noch Fragen zu DEINEM Rohbau
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=29979
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=29222

    Und jetzt sollen wir Dir glauben, Du willst schon wieder neu bauen. :mega_lol: :mega_lol:

    Das kannst Du wem erzählen, der sich die Hose mit der Kneifzange zumacht!
     
  16. #16 ThomasMD, 15.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2009
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    :offtopic:Diese blauen rombusförmigen Pillen werden in der Apotheke auch immer nur für einen guten Freund abgeholt.
    Nach Hirschhausen ist das noch nichtmal gelogen.:D
     
  17. #17 Gast036816, 17.12.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Qm

    .... der gerade nicht kommen kann, da er mit Angina im Bett liegt und die kleinen Wunderpillen dringend zur Genesung braucht .....

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
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