Kamin für BDT abdichten?

Diskutiere Kamin für BDT abdichten? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich stehe kurz vor dem zweiten BDT (Variante A) unseres Niedrigstenergiehauses. Ich habe mit unserem Hafner über den luftdichten...

  1. Baxter

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    Hallo,

    ich stehe kurz vor dem zweiten BDT (Variante A) unseres Niedrigstenergiehauses.

    Ich habe mit unserem Hafner über den luftdichten Rauchrohranschlusses des Kachelofens gesprochen. Der Ofen selbst ist raumluftunabhängig (Zuluft von Aussen durch den Keller mit automatischer Zuluftklappe).



    Nach seiner Aussage wird der Kamin bei der Variante A verschlossen? In der Variante B Messung wurde dies nicht durchgeführt.

    Im Netz hab ich dazu folgendes gefunden (www.luftdicht.de):

    5.2.1...
    Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
    Der Zustand des Gebäudes sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden.
    5.2.2 Bauteile
    Alle absichtlich vorhandenen äußeren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen (Fenster, Türen, Kaminzug).
    Für Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu verbessern....


    Eine Verschluss des Kamins wäre bei der Messung also in Ordnung? Die Raumluftunabhängigkeit des Ofens (Dichtheit der Zuleitung, Ofentüre,...) würde ja weiterhin gemessen werden.

    Danke
    lg
    Bax
     
  2. #2 Herbert, 14.12.2009
    Herbert

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  3. Baxter

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    Vielen Dank für den Link!

    Für den Erhalt der Wohnbauförderung (Niederösterreich) muss ich eine Prüfung nach Variante A nachweisen:

    "Falls die Luftdichtheit im Energieausweis vorgesehen worden ist, muss der
    Nachweis dafür gemäß EN 13829 Verfahren A (Nutzungszustand) erbracht
    werden"

    Eine Prüfung nach Variante B habe ich selbst in Auftrag gegeben (nach Fertigstellung der luftdichten Ebene). Diese wurde auch bereits durchgeführt.

    Wenn ich folgenden Abschnitt lese:
    "Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)

    Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden."

    würde ich sagen, der Kaminzug darf für das Verfahren A nicht verschlossen werden?

    Wenn ich jedoch weiterlese:

    "Alle absichtlich vorhandenen äußeren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen (Fenster, Türen, Kaminzug).
    Für Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu verbessern."

    könnte das Verschliessen des Kaminzuges doch wieder erlaubt sein, es ist ja eine absichtlich vorhandene äußere Öffnung?



    Bin leicht verwirrt ;) Was sagen die Experten dazu?

    Danke!
    lg
    Bax
     
  4. #4 Herbert, 15.12.2009
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    Der erste Satz im Abschnitt "5.2.2 Bauteile", der von Ihnen zitiert wird, bezieht sich eindeutig auf beide Verfahren. Danach werden erst differenzierte Aussagen zu Verfahren A und B gemacht. Es ist somit eindeutig: Der Kaminzug darf nicht nur, sondern er muss "geschlossen" werden.

    Aber Achtung: In der Norm wird unterschieden zwischen "geschlossen" und "abgedichtet". Ein Einblasen einer Gummiblase in den Kaminzug würde einem Abdichten entsprechen. Das Schließen einer Ablufklappe wäre die richtige Maßnahme. Das würde ja auch mehr dem Nutzungszustand entsprechen, der ja bei Verfahren A betrachtet wird.

    Noch ein Argument: Bei den Türen und Fenstern wird man ja auch nicht abkleben im Sinne von "abdichten"! Der Kaminzug wird in derselben Aufzählung genannt.
     
  5. Baxter

    Baxter

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    Danke für die Erklärung! Wenn keine Abluftklappe vorhanden (da bei uns nicht erlaubt) ist, wäre eine zusätzliche Abdichtung entgegen der Norm.

    Glaube nun hab ich es verstanden :biggthumpup:
     
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Kamin für BDT abdichten?

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