Neubau EFH - Schallschutz ausreichend oder verbesserungswürdig?

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  1. #1 HKaemmer, 15.12.2009
    HKaemmer

    HKaemmer Gast

    Hallo,

    momentan planen wir den Neubau eines EFH. Obwohl wir beide sehr geräuschempfindlich sind, bauen wir an eine recht stark befahrene Durchgangsstraße innerorts. Das Grundstück ist schon länger in unserem Besitz (Familien-Vorbesitz). Bauen wollen wir mit einem örtlichen GÜ, erste Planungen liegen auch schon vor.

    Nun haben wir ihn auf unsere Schallempfindlichkeit hingewiesen. Dieses Thema ist wohl eines der heikelsten am Bau, da dies ja auch eine subjektive Beurteilung ist.

    Gebaut werden soll einschalig mit 36,5er Porotonziegeln der Firma Eder.

    Laut GÜ hat die Gesamtkonstruktion einen Wert von ca 37 dB (weiß die genauere Bezeichnung nicht). Ist das ausreichend?

    Aus meiner laienhaften Sichtweise sehe ich bisher folgende Schwachstellen:

    Wir bauen 2 Vollgeschosse und ein flaches Spitzdach. OG-Decke als "Balkendecke", dazwischen Glaswolle, OG-Abdeckung Gipskarton. So richtig schalldemmend ist das aber nicht, oder?

    3-fach Verglasung mit 3x4mm Glas. Wären unterschiedliche Dicken besser? Evtl lieber 2x4mm + 1x2mm?

    Einbau-Rolladen überall. Schwachstelle?

    Nichttragende Innenwände Vollgipswände. Was gibt es dazu zu sagen?

    Der GÜ meint, das wäre schon alles ok. So richtig glauben wollen wir das aber irgendwie nicht. Denn wir haben keine Lust, im Wohnzimmer o.ä. die vorbeifahrenden Autos zu hören. Und was man in der Planungsphase verbockt, ist später sicher umso aufwändiger und teurer wiedergutzumachen.

    Weiter Infos natürlich gern. Ich weiß nur nicht, was noch wichtig ist und was den Beitrag nur sinnlos aufbläht.

    Danke!
    Henning
     
  2. #2 Olaf (†), 15.12.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    mach mal meinen Part:

    Schallschutz bei Gläsern wird mit unterschiedlich dicken Scheiben erreicht - soweit richtig. Allerdings wird dafür die Glasstärke nicht ab - sondern aufgeziegelt. also z.B 6/12/4/12/VSG8. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Um bei einem Fenster den Schallschutz zu erhöhen, muss auch der Rahmen passen (Material und Fugen) und vor allem die Montage entsprechend ausgeführt werden. Letzteres ist die häufigste Mangelursache.
    Ihr solltet deshalb dem Fb nicht den Wert des Glases sondern die Anforderungen für das Fenster im EINGEBAUTEN Zustand vorgeben.
    Auch für den Rollladenkasten sollte einen entsprechenden Wert vorgegeben werden.
    Wie er das in Einzelheiten realisiert, sollte der Fb als Fachmann selber wissen.
    Anraten würde ich Euch nur den zu beauftragen, der ein für SEINEN Betrieb ausgestelltes Prüfzeugnis vorlegen kann. Auch aus guten Komponenten kann man ganz schönen Mist bauen.

    Kommt bestimmt nochmal von Anderen: Wenn Ihr schon erhöhte Anforderungen habt beauftragt mit der Planung und Überwachung jemanden, der unabhängig vom Ausführenden ist. (der Archi eines GÜ dürfte das selten erfüllen) Die Versuchung ist sonst zu groß (nicht immer!) bei der Ausführung mal nen Euro zu sparen, weils eh keiner (der Ahnung hat( kontrolliert.
     
  3. Julius

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    Beauftragt/beschäftigt der GÜ denn keinen Architekten?
    Mit DEM wäre sowas zu besprechen.

    Abgesehen davon, kommt mit der ganze Wandaufbau nicht zeitgemäß vor (Wärmedämmung?).
    Das geht DEUTLICH besser (auch die Schalldämmung). Und sollte man in Eurem Fall wohl auch anstreben!
     
  4. #4 HKaemmer, 15.12.2009
    HKaemmer

    HKaemmer Gast

    Verbaut werden sollen EDER THERMOPOR P 014

    Besser geht sicher immer, die Frage ist nur, welches Aufwand-Nutzen-Verhältnis am besten ist.
     
  5. #5 HKaemmer, 15.12.2009
    HKaemmer

    HKaemmer Gast

    GÜ und Architekt sind doch ein und dieselbe Person. Also haben wir damit schonmal den richtigen Ansprechpartner.
     
  6. #6 MoRüBe, 15.12.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Mit Verlaub...

    ... aber nen U in der Wand von bestenfalls 0,31 :mauer

    das ist sowas von :mauer:mauer:mauer

    Kannst schon mal nen Vertrag mit dem Versorger abschließen :D

    Ach nee, kommt ja bestimmt noch Solar drauf:mega_lol::mauer
     
  7. #7 HKaemmer, 15.12.2009
    HKaemmer

    HKaemmer Gast

     
  8. Julius

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    Dann ist fraglich, ob das Gebäude überhaupt die allermindesten gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann, um heutzutage noch gebaut werden zu dürfen!

    Was die Personalunion GÜ/Archi angeht:
    Das gibts durchaus. Dann hat er aber bisher alles andere getan, als Dich gut zu beraten!Oder Du verschweigst uns wesentliche Punkte Deiner Vorgaben...
     
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