Trockenestrich: 32 Sack "Standfeste Füllmasse" auf 30 qm verbraucht - OK?

Diskutiere Trockenestrich: 32 Sack "Standfeste Füllmasse" auf 30 qm verbraucht - OK? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; hallo Eberh@rd da hab ich ja was angerichtet :D Aber zurück zur eigentlichen Frage. Natürlich ist Nachfragen legitim, gerade auch wenn...

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  1. jetter

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    Dat löppt
    hallo Eberh@rd

    da hab ich ja was angerichtet :D

    Aber zurück zur eigentlichen Frage.

    Natürlich ist Nachfragen legitim, gerade auch wenn die Preisgestaltung schwer nachvollziehbar ist.

    Mich wurmt nur, wenn dann zusätzlich versucht wird, ein zusätzliches Druckmittel aus einem nach jetzigem Kenntisstand noch nicht mal zutreffenden Sachverhalt zu konstruieren, wobei die Betonung auf konstruieren liegt.

    Bin aber trotzdem gespannt, was der Fliesenleger zu den Preisdifferenzen sagen wird. Aber eine freihändige Vergabe hat eben immer so ihre Feinheiten, die dabei beachtet werden sollten(von beiden Seiten).
     
  2. #42 Eberh@rd, 14.05.2004
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    Druckmittel

    Servus Jetter,
    wieso Druckmittel - der Handwerker soll doch nur bestätigen, dass dieser Fußboden, wie hoffentlich alle seine Fußböden, ENEV-konform ist, was laut Forumsmeinung ja ohnehin der Fall ist.

    Dass der Handwerker erstmal Zuckungen bekommt, wenn ihm die nette Oma plötzlich nen Fax schickt, das das Gruselwort "ENEV" :wow Bein-haltet, ist allerdings durchaus im Rahmen des Beabsichtigten. :lock
     
  3. #43 Eberh@rd, 24.05.2004
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    Fortsetzung

    Servus Forum,

    hier in aller Kürze ein paar Neuigkeiten in dieser Sache. Der Fliesenleger hat inzwischen ohne Murren eine seitenlange Erklärung eingereicht, warum sein Fußbodenaufbau ENEV-konform ist.

    Außerdem hat er ohne explizite Aufforderung einen gewissen pauschalen Rabatt eingeräumt, der jedoch eher geringer ausfällt und nach Ansicht der Bauherrin nicht ausreicht.

    Der Fliesenleger hat sich dann allerdings beklagt, seine Einkaufspreise seien keineswegs so niedrig, wie von der Bauherrin angegeben. Er hat hierzu sogar ein paar wenige Zahlen genannt. Auf die Bitte der Bauherrin, die genannten, angeblich so hohen Einkaufspreise zur Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses doch noch zu belegen, lehnt er dies jedoch vehement und mit unsachlichen Argumenten ab.

    Ein Telefongespräch mit dem für die Branche zuständigen örtlichen Sachverständigen der Handwerkskammer ergab, dass bei getrennter Rechnungsaufschlüsselung nach Arbeitslohn und Materialkosten übliche Aufschläge auf den Material-Einkaufspreis im Bereich von 15 bis maximal 25 Prozent liegen - im Gegensatz zu den hier vorliegenden etwa 100 Prozent Aufschlag, wohlgemerkt bei großen Materialmengen.

    Die Bauherrin wird wohl nun zunächst einmal etwa zwei Drittel der Rechnung bezahlen, und einen etwaigen Restbetrag erst bei Nachweis der vom Fliesenleger mündlich genannten, angeblich hohen Einkaufspreise begleichen. Falls er weiterhin ablehnt, seine Einkaufspreise zu belegen, soll der Sachverständige offiziell eingeschaltet werden.

    Die Würze zu der Geschichte liegt dabei außerdem noch darin, dass der Fliesenleger selber einer der drei Sachverständigen ist, die bei der örtlichen Handwerkskammer geführt werden ...<hr>Wer im Forum Lust zu einem Kommentar in dieser Sache hat, möge mir vielleicht außerdem noch seine Meinung zu folgender Frage mitteilen:

    Ein in einer andere Sache beauftragter Architekt hat beim Blick auf die vorliegend diskutierte Rechnung des Fliesenlegers zusätzlich noch bemängelt, dass für tagelange Abbrucharbeiten - ebenso wie für die eigentlichen Fliesenarbeiten - durchweg und ausschließlich Facharbeiterstunden mit 43,- EUR/Stunde berechnet worden sind. Dies ist nach Ansicht des Architekten unzulässig, selbst dann, wenn die Abbrucharbeiten tatsächlich von Facharbeitern durchgeführt worden sind, da es sich dabei nicht um qualifizierte Arbeiten handelt.

    Stimmt es also, dass der Fliesenleger für die umfangreichen Abbrucharbeiten geringere Stundensätze ansetzen muss, und ggf. "wo steht's im Gesetz"?

    Danke und Grüße, E.
     
  4. #44 C. Schwarze, 24.05.2004
    C. Schwarze

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    Re: Fortsetzung

    Also doch ein Drittelfinanzierer.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    Re: Re: Fortsetzung

    nö. zweidrittel~ ;)

    vermutlich werden demnächst handwerker, die ein einstürzendes haus sichern oder überflutung durch wasserrohrbruch reparieren, erstmal einen juristisch wasserdichten vertrag machen. wenn der hausjurist des handwerkers zum zeitpunkt de vertragsabschlusses im urlaub ist: pech für den bauherrn...
     
  6. #46 Eberh@rd, 24.05.2004
    Zuletzt bearbeitet: 11.04.2005
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    Ähnlich unsachlich wie leider bereits gewohnt von Hr. Schwarze, dazu aber noch verschnupft, äußerte sich auch unser Fliesenleger.

    Umsomehr freue ich mich wie immer auf weitere Kommentare, vor allem zur Höhe des Arbeitslohns bei tagelangen Abbrucharbeiten. Gibt es denn hierzu Standards?

    PS: @mls - da hat wohl einer den Unterschied zwischen 677 und 138 nicht kapiert - na Haupsache du beherrscht die 69 :o ...
     
  7. #47 lakra-man, 24.05.2004
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    Schwache Leistung

    @ Eberhard,
    das PS, zumindest der letzte Teil, war ne enorm schwache Leistung und zeigt den -wahren?- Charakter des Schreibers Eberhard.
     
  8. #48 Eberh@rd, 24.05.2004
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    Schade,

    dass keinem mehr was inhaltliches einfällt. Scheint nach einigen positiven Ansätzen weiter oben ein Rückfall (Normalfall?) in alte Forumsgewohnheiten zu sein. Erstmal immer drüberbraten, Konstruktives im Ansatz ersticken, Fakten ignorien. Schade auch um die große schweigende Masse der Leserschaft dieses Threads.

    PS: Da wider Erwarten "Chakra"-Mann :smoke alle Ziffern entschlüsselt hat, bringe ich nunmehr einen vorhin zugegebenermaßen vergessenen Smiley an bekannter Stelle an.

    PPS: Als Optimist hoffe ich weiterhin auf hilfreiche Anekdoten, die sich vielleicht ausnahmsweise auf das vorliegende Thema beziehen...
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Optimist. Jemanden 350,00 €/ m² für nen Estrich mit Cotto abzunehmen, ist doch offensichtlich ok, oder?

    Insbesondere, wenn das Angebot lautet: Lohn + Material nach Aufwand...

    PPPS: Das mit den Facharbeiterestunden hab ich doch auch schon gesagt, oder? Abbruch ist eine Arbeit für Ungelernte, da ist der Ansatz von Facharbeitern einfach am Thema vorbei.
     
  10. #50 Eberh@rd, 25.05.2004
    Eberh@rd

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    Dank an L.,

    der immer wieder rechtzeitig die Forumsehre durch sachliche und freundliche Beiträge wiederherstellt. :lock
    Wobei ich allerdings mangels Antenne und mangels Vergleichspreisen den Unterton des obigen Zitats nicht feststellen kann. Vermutlich Ironie? Oder ist der Quadratmeterpreis jetzt etwa doch plötzlich im Rahmen des (mir nicht geläufigen) üblichen? (Ich schätze mal doch eher nicht, da vor einigen Jahren ein anderer Fliesenleger denselben Cotto-Belag zu einem all-inclusive Quadratmeterpreis verlegt hat, der allein dem Materialpreis beim jetzigen Fliesenleger entspricht!) Bitte zum Thema Quadratmeterpreise ggfs. noch um etwas Nachhilfe für meinen einen.

    Nach zahlreichen Feedbacks und div. Telefonaten meine ich den Tenor der Rechnung des Fliesenleger zusammenfassend so ausdrücken zu können, dass der Fliesenleger vorliegend in jeder Hinsicht mehr als in die vollen gegriffen hat:
    1.) beim Material, 2.) bei den Stunden, und 3.) beim angesetzten Arbeitslohn.

    Nun ja, er kennt sich als Sachverständiger der IHK damit aus, wie man sowas macht.
     
  11. jause

    jause Gast

    so jetzt :-)

    jetzt geb ich auch mal meinen develey dazu.....

    sag mal eberhard warum ergreifst du eigentlich nicht das einfachste mittel überhaupt?????

    geh zu anderen fliesenlegern und lass dir vergleichsangebote machen!!!

    viele grüße
    jause
     
  12. #52 Eberh@rd, 11.04.2005
    Eberh@rd

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    Neues vom 400-Euro-Fliesenquadratmeter

    Hallo Forum,

    inzwischen gibt es wieder Neuigkeiten in dieser Angelegenheit.

    Man erinnere sich:

    Die Rechnung eines Fliesenlegers (der gleichzeitig auch HWK-Sachverständiger ist) erschien mit EUR 394,-- pro Quadratmeter für die Erneuerung eines Fußbodens doch etwas "überraschend".

    Ein von uns in dieser Sache privat beauftragter Öbuv-Sachverständiger hat die Rechnung u.a. mit den Worten "Unsinn, Wahnsinn, da würde ja jedes Haus eine Million kosten" kommentiert.

    Insbesondere waren in der Rechnung des Fliesenlegers offenbar sowohl die verbrauchten Stunden am oberen Anschlag, als auch die angesetzten Stundenlöhne und zudem auch noch die Materialpreise.

    Unsererseits wurde dann die Rechnung zu 4/5 bezahlt mit der Maßgabe, dass der Rest sofort dann beglichen wird, wenn uns der Handwerker einen Zettel vorlegt, aus dem hervorgeht, dass er selbst beim Einkauf 80% der für die Fliesen berechneten 70 Euro pro Quadratmeter hat bezahlen müssen -- wie er uns mündlich versichert hat. Unsere Recherchen hatten nämlich ergeben, dass sein Fliesen-Einkaufspreis bei allenfalls 50 bis 60% der uns weiterberechneten Summe gelegen haben dürfte.

    Diesen Beleg seiner mündlichen Auskunft hat er uns verweigert (warum wohl?) und uns stattdessen verklagt.

    Das Gericht hat dann ein Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten wurde von einem lokalen Fliesenleger-Kollegen des Klägers erstellt, der zudem auch noch Sachverständigen-Kollege des Klägers in ein und derselben lokalen Handwerkskammer ist...

    Das Gutachten bestätigt nun die Endsumme der Rechnung des Klägers mit der geradezu sagenhaften Genauigkeit von 99,5 Prozent (!), und erschöpft sich ausgerechnet in den strittigen Beträgen (Einkaufspreis für Fliesen bzw. Ardurapid; über eine Woche (!) Arbeitszeit alleine für die Erneuerung des Fußbodenunterbaus) in einer identischen Übernahme sämtlicher Zahlen aus der klägerischen Rechnung.

    Wer einmal einen Blick in das Gutachten (in anonymisierter Form) werfen möchte, findet eine entsprechende PDF-Datei (220kB) hier.

    Dabei sind zusammengehörende Zahlen mit blau bzw. orange hinterlegt, und die besonders kritischen Posten einmal rot markiert.

    Über Einschätzungen hierzu, aus dem Erfahrungsschatz der Forumsgemeinschaft, würde ich mich freuen.

    Danke schonmal für's Lesen,

    Eberh@rd.
     
  13. Lukas

    Lukas

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    Hab gelesen - von Anfang an

    Der alles entscheidende Satz steht im Gut8en: "Das kann durch ein Angebotsverfahren im Vorfeld der Bauleistung geklärt werden".
    Auch wenn mir das mit der "Oma" suspekt ist - sag ich trotzdem mal, daß man ein Gutachten auch anfechten kann.
    Erklärung: Drittelfinanzierungsversuche von "Omas" kann ich nicht leiden - Gefälligkeitsgutachten aber auch nicht! :boxing
    Zumindest wird die "Oma" beim nächsten Mal kleverer sein. :Brille
    MfG
     
  14. #54 Eberh@rd, 12.04.2005
    Eberh@rd

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    Schon klar. Aber damit macht es sich der Gutachter zu leicht, denn seine Aufgabe ist es ja gerade, derartige Fragen im Nachhinein zu klären. Dass das einfach ist, hat niemand behauptet, genau deshalb ist es ja auch der Job des Gutachters.

    Es tut zwar nichts zum Sachverhalt, aber es sei hier nochmal wiederholt, die Bauherrin ist nicht meine Oma, sondern die Oma meiner Kinder :shades

    Die Anfechtung des Gutachtens wird wohl in der Tat der nächste Schritt sein. Denn es ist für ein Gerichtsgutachten ja wohl schwerlich akzeptabel, dass *sämtliche* strittigen Posten 1:1 unhinterfragt und ohne Überprüfung aus den Angaben des Klägers übernommen werden. Auf diese Weise ist es auch kein Wunder, dass das Gutachten die klägerischen Angaben bis auf 0,5% genau bestätigt.

    Ein weiterer schwerer Fehler dürfte darin liegen, dass der der Gerichtsgutachter mit keinem einzigen Wort auf das unsererseits dem Gericht vorgelegte Gutachten eingegangen ist. Auch die Frage, ob sämtliche Stunden als Facharbeiterstunden abgerechnet werden durften hat der Gerichtsgutachter der Einfachkeit halber ignoriert.
     
  15. Berni

    Berni

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    Handwerkerrechnung

    Tach Eberhard,
    auch wenn du das nicht hören willst, Oma sollte zahlen.
    In dieser Instanz wird die Oma wohl kaum Aussicht auf Erfolg haben. Der Richter müßte ja zugeben, sich mit der Beauftragung des von ihm gewählten Gutachters geirrt zu haben. Welcher Richter wird das wohl zugeben?
    Meine moralische Unterstützung hat die Oma.
    Ich finde es bescheiden, wenn einige Handwerker meinen, mit fragwürdigen Abrechnungen ihrer Leistung gerade ältere Leute abzuzocken. Damit wird jeder ehrliche Handwerker mit in Veruf gebracht. Auch wenn ich jetzt von einigen Kollegen dafür Haue bekomme, das ist so nicht in Ordnung.
    Oma hatte ganz einfach zuviel Vertrauen, und das wird manchmal von wenigen Ausnahmen schamlos ausgenutzt.
    Durch sollche Praktiken verlieren wir Handwerker auch noch das letzte Ansehen.
    MfG.
     
  16. #56 Eberh@rd, 13.04.2005
    Eberh@rd

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    Hallo Berni, danke für deine Stellungnahme.

    Ich denke aber, dass der Richter mit einem unsererseits angefochtenen Gutachten weniger Probleme haben dürfte, als der Gutachter selbst.

    Falls sich das Gerichtsgutachten als angreifbar erweisen sollte (bzw. falls der Richter unseren diesbezüglichen Kritikpunkten zustimmen sollte), bekommt halt der Gutachter vom Richter eins übergebraten, und es wird ein weiteres Gutachten bei einem anderen Gutachter in Auftrag gegeben.
     
  17. #57 confidence, 15.03.2006
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    Ich sehe das genauso, im nachhinein am besten für die ganze Zeit noch die Kohle zurückzuhalten, am besten noch für einen dritten um ihm zu zeigen wie mans drauf hat finde ich nicht sehr toll !
    Gerade das ist ja auch der Grund weswegen soviele Unternehmen es nicht überleben.
    Vereinbart ist vereinbart !
    In keiner anderen Branche wird im nachhinein so "unfair" mir Fadenscheinigen Begründungen das Geld zurück gehalten wie in dieser !
    Da ist es nur gut, das sich wirklich so manche Firmen bevor sie anfangen 80 Prozent zahlen lassen und den rest später.
    Und sogar mittlerweile auf andere Aufträge verzichten, manchmal ist es schon fast verdientes Geld auf "solche" Kunden zu verzichten !
    Aber ich sehe der Zukunft positiv entgegen, die ganz kleinen Betriebe bekommen die Kunden in den nächsten Jahren auch noch Platt, bis zur Überzahl diejenigen nur noch auf dem Markt sind welche genau deswegen noch existieren weil sie sich den "Luxus" erlauben auf diese Kundschaft, sofern einschätzbar zu verzichten !
    Andere Waren bekomme ich auch nicht ausgeliefert und kann im Nachhinein rummmeckern und die Rechnung monieren !
    Hier fühlt sich der Kunde sehr oft zu Unrecht zu stark weil er "leider" noch zuviel der zu bezahlenden Summe bei sich hat.
    Traurig ist, das es sehr oft vorkommt das der Bauherr weiß worauf er sich einlässt und im nachhinein so tut als wenn er das vorher nicht gewußt hat.
    Komischerweise wenn verbaut ist, sich nicht mehr an die Vereinbarungen halten möchte.
    Möchte eigentlich ein Kunde umgekehrt auch so behandelt werden ?
    Ich glaube nicht !
    Man könnte schon fast behaupten , ich wage es jedoch nicht: Vorzugeben mit der Vereinbarung einverstanden zu sein um sich im nachhinein einen Vorteil zu verschaffen. Leider ist das nicht Beweisbar bei solchen oft auftretenden Fällen. (Finde ich Krass, aber muß auch mal so gesagt werden)

    Ein Geschäft zu machen, das bedeutet das beide Parteien etwas vereinbartes bekommen und damit gut leben können und nicht das es darauf hinausläuft einen Gewinner und einen Verlierer zu provuzieren !

    Nichts für Ungut, nicht übel nehmen, liebe Grüße :winken
     
  18. Berni

    Berni

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    Tach confidence,

    wir wollen hier keinen neuen Nebenkriegsschauplatz eröffnen.

    Alles, was zu dem Thema Abzocke gesagt wurde, steht hier:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=8614

    Da ich denke daß dieser Tread auch schon seit einiger Zeit beendet ist, schließe ich ihn mal.

    Berni
     
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