Bebauungsplan

Diskutiere Bebauungsplan im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wenn eine Eigentümergemeinschaft ein Flurstück ohne ein Baufenster mit der Größe von rund 100m" besitzt, kann diese dort einen Platz von 80m2...

  1. Hansal

    Hansal

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    Wenn eine Eigentümergemeinschaft ein Flurstück ohne ein Baufenster mit der Größe von rund 100m" besitzt, kann diese dort einen Platz von 80m2 (80%) mit Drainpflaster belegen? Die verbleibenden 20 m2 sollen bepflanzt werden.
    Auf dem Platz soll ein Mülltonnensammelplatz für 6 Reihenhäuser errichtet werden.

    Nachfolgend der Auszug aus dem Bebauungslan.


    Örtliche Bauvorschriften (§ 86 BauONW i. V. §9 (4) BauGB)

    2.Gestaltung der Freiflächen:

    2.1 Nicht überbaubare Grundstücksflächen
    Von den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (außer den festgesetzten Stellplatzflächen)
    Dürfen maximal 20% versiegelt werden. Die verbleibenden mindesten 80% sind gärtnerisch so zu gestalten, dass die natürliche Niederschlagsversickerung sichergestellt ist.



    Ich suche nur Meinungen und Denkanstöße.

    Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    1) wäre zu klären, ob solche Anlagen ausserhalb eines Baufensters überhaupt zulässig sind.
    2) ist ein Pflaster keine gärtnerische Anlage
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    sollte ..

    es in D-dorf sein, so kann ich auf eine aktuelle und nette Diskussion mit der Behörde (U-amt) verweisen:

    "Sickerpflaster (etc.) setzt sich eh zu, deswegen wird es als versiegelte Fläche gewertet PUNKT"
     
  4. Hansal

    Hansal

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    Ist in Haan.

    Die Diskussion interessiert mich trotzdem. Darf ich mehr erfahren?
     
  5. Hansal

    Hansal

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    1) Das Bauamt hat es genehmigt. §31 (2) BauGB ohne mich als Nachbarn zu beteiligen
    2) Sehe ich auch so aber wo steht das geschrieben?

    Grüße
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    na es wird lokal sehr uneiheitlich gehandhabt. Ich würde einfach auf dem kurzen Dienstweg Herrn Overs (Kreis Mettmann) anrufen und mal vorsichtig fragen - sind da eigentlich alle ganz nett

    was wollste denn über Ddorf noch wissen ? Dass man z.B. mit Sickerpflaster geplante Zufahrten dann doch über eine Mulde versickern muss (weil was anderes als Mulde geht ja sowie so nicht - selbst Mulden-Rigolen-Elemente sind ganz pfui ... )
     
  7. Hansal

    Hansal

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    @Helge

    Mich würde die Begründung interessieren. D.h. woher kommt die Erkenntnis das Drainpflaster verstopft?

    Grüße
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    von ..

    Erkenntnis würde ich da vielleicht nicht unbedingt reden ...

    es ist die Annahme, dass alles (Fugen etc.) sich zusetzen KANN hier dann gleichzusetzen mit WIRD - also ist die Fuktionstüchtigkeit nicht dauerhaft gegeben und fertig

    gut gilt ohne Pflege und Wartung auch für eine Mulde - aber .. muss ich passen, muss ja auch nicht alles verstehen
     
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