Frage an Profis - Vorfälligkeitsentschädigung

Diskutiere Frage an Profis - Vorfälligkeitsentschädigung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, könnte mir vielleicht jemand aus der Branche bei folgendem Thema helfen? Wir lösen wegen Immoverkauf paar Darlehen ab. Die...

  1. eileen

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    Guten Abend,

    könnte mir vielleicht jemand aus der Branche bei folgendem Thema helfen?
    Wir lösen wegen Immoverkauf paar Darlehen ab.
    Die Vorfälligkeitsentschädigung selbst bewegt sich etwa im Rahmen dessen, was mir diverse Onlinerechner berechnen.
    Bei der Bearbeitungsgebühr will die Bank allerdings pro Darlehen 300Euro haben, insgesamt 600Euro, da zwei Darlehen und dazu noch etwas über 100Euro für eine Löschungsurkunde.
    Die durchschnittlichen Bearbeitungsgebühren liegen aber laut den Onlinerechnern zwischen 75 und 150 Euro...
    Sind 300 noch irgendwo im Rahmen oder schon Wucher?
    Lohnt es sich, da noch nachzuverhandeln oder einfach zahlen und fertig ists? Wegen 300Euro zum Anwalt macht nicht wirklich Sinn und die Zeit dafür haben wir im Moment auch nicht wirklich. Andererseits sind 300Euro auch Geld und ganz kampflos aufgeben mag ich irgendwo auch nicht...

    edit. die jährlichen Verwaltungskosten wurden dafür mit niedlichen 26 € p.a. angesetzt, irgendwie scheinen die Bankerstundensätze sehr unterschiedlich zu sein, je nachdem ob Verwaltung oder Ablösung *grummel*

    Viele Grüße
    eileen
     
  2. #2 HolzhausWolli, 19.12.2009
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    Mit welchen Onlinerechnern möchtest Du denn die AGB der Bank überlisten?

    Mehr als nachfragen ob sie dadurch ggf. nur einen Vorgang, also 300,- für beide, machen kannst Du sicher nicht.

    Ist zwar ärgerlich, aber besser die Darlehen platt machen und gut.

    Ich kenne die Restschuld nicht, vielleicht ist es doch sinnvoll etwaige Sonderlilgungen vollauszuschöpfen und die Sache noch ein paar Jährchen laufen zu lassen. Es sei denn, Du willst die Dinge aus dem Kreuz haben.....was ich nachvollziehen könnte.
     
  3. eileen

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    Wolli, wir haben verkauft, da ist also nichts mit Krediten weiterlaufen lassen.
    Mich würde einfach interessieren, ob man da wenigstens in dem Punkt bißl nachverhandeln kann, mit der Summe an sich haben wir uns längst abgefunden...
     
  4. #4 HolzhausWolli, 19.12.2009
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    Achso...dachte eine andere Immobilie wäre veräussert worden und sollte zur Tilgung verwendet werden
     
  5. #5 sk8goat, 20.12.2009
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    das weiss die Bank auch und deshalb wird da wohl nichts gehen.
    Immer wenn du nicht anders kannst und die Bank eine Chance sieht dich abzuzocken, dann wird sie das tun. So sind Banken nunmal.

    Wunder geschehen - fraundgen kannst du ja mal.
    Am besten so wie HolzhauWolli schon vorgeschlagen hat: Es ist ein Vorgang mit 2 Darlehen und ob sie dadurch ggf. nur einen Vorgang, also 300,- für beide machen.
     
  6. #6 kraftfahrer, 20.12.2009
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    vorweg geschickt alles aus meiner Sicht :

    Hallo bin Banker bei einer regionalen Genossenschaftsbank..wir nehmen 250EURO Bearbeitungsentgelt( =>"BE")..egal wie die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers (=>"KN") aussieht..denn im Regelfall wissen wir das nicht so genau, falls vorzeitig abgelöst wird.

    Es gibt dazu auch bereits diverse Urteile ( auch BGH ) die dies (m.M.n. leider) erlauben.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt den Zinsverlust dar, denn die Bank muss sich im Regelfall das Geld für eine BauFi auch selber am Kapitalmarkt besorgen, also Ausleihe zum marktüblichen Zins über die Laufzeit, um es dann als Kredit herausgeben zu können.

    Die Eigenkapitaldecke einer deutschen Bank übersteigt höchst selten den vorgeschriebenen 8% ( §340 g und h HGB), alles andere ist nur Pump.

    Aufgrund der Zinsspannen zwischen Sparzins an Sparer und Sollzins an Kreditnehmer wird nämlich meist das private Sparvermögen auch nur für private Kleinkredit ( Auto, Möbel, Urlaub und Dispo (!)) verwandt;

    MfG
     
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