Haftung des Architekten in der Praxis?

Diskutiere Haftung des Architekten in der Praxis? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wie sieht die Haftung des Architekten (beauftragt mit LP1-8) in der Praxis aus, wenn es sich um Fehler handelt, die nicht...

  1. Seev

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    Hallo zusammen,

    wie sieht die Haftung des Architekten (beauftragt mit LP1-8) in der Praxis aus, wenn es sich um Fehler handelt, die nicht zwingend zum Abriß oder zum Prozess führen :D, aber mindestens in der Behebung Mehrkosten verursachen?

    Konkret denke ich an
    a. Planungsfehler (falsche oder gar keine Planung des notwendigen Details)
    b. Ausführungsfehler des Handwerkers (und damit irgendwann auch "Überwachungsfehler" des BL??)
    c. Kalkulations- oder Koordinationsfehler
    (d. Fehler, die baurechtlich Probleme machen, wollen wir hier mal weglassen, da ich solche bisher nicht habe.)

    Im Laufe des Bauablaufes gibt es aber Punkte, wo es dem BH dann lieber ist (weil sonst auch riskant), den Mangel nicht mehr direkt beheben zu lassen, z.B. wenn das Mauerwerk oder Betonbereiche stark betroffen sind (falsch sitzende Fenster oder fehlende Rolladenkästen, Fehler in Höhe der Geschosse / Betondecke etc.).

    Im einfacheren Fall fehlen z.B. nur Wanddurchführungen in Betonwänden, wo man später teure Kernbohrungen machen muß.
    Oder es sind völlig falsche Kostenansätze in der Kalkulation drin, weil die technischen Anforderungen nicht rechtzeitig bedacht und geplant wurden. ...

    Nun will man ja die Probleme lösen, die Sache gemeinsam gut zuende bringen und nicht streiten. Wer zahlt also bei solchen Fehlern die Zeche (Behebung, Folgenlinderung) und wie geht man solche Dinge als BH an?
    Ein Freund aus der Branche sagte mir, daß ihm noch kein Fall bekannt sei, bei dem der Planer die von ihm verursachten Mehrkosten getragen hätte. Muß man als BH damit leben? Ich fürchte, daß wenn ich versuchen würde, alles mit dem Honorar aufzurechnen, daß dann am Ende davon nicht mehr viel übrigbliebe.

    Gruß
    Seev
     
  2. derF

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    Uff, was ist denn da alles schiefgegangen??? :yikes
     
  3. Seev

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    Warum, ist das auf dem Bau etwa unnormal? :D

    Wie sind andere BH damit umgegangen? Bisher geht es bei mir (noch) nicht um Tausende (mindestens wenn ich das Irreparable als optische Mängel akzeptiere), aber ich habe ja noch einiges vor mir und will mich nur mal grundsätzlich informieren.
     
  4. #4 Pirellitx31, 19.12.2009
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    wenn Planungsfehler vorliegen, haftet in der Regel der Architekt. Möglicherweise ist der ausführende Handwerker in der Mithaftung, wenn die Fehler ihm hätten auffallen müssen.

    kommt darauf an. Handelt es sich um "einfache" handwerkliche Tätigkeiten wie zB Malerarbeiten, muss der Architekt diese Arbeiten nicht sonderlich überwachen. Bei anderen Bauteilen, zB Konstruktionen, die später nicht mehr sichtbar sind (zB Grundleitungen) besteht besondere Überwachungspflicht. Da ist der Architekt grundsätzlich in der Mithaftung, wenn was schief läuft.
    sehr schwierige zu entscheiden und häufig Anlass zum Streitfall. Worauf beruhen die angeblichen Kalkulationsfehler? Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung.
    zumeist derjenige, der diese verschuldet hat. Das kann der Architekt sein, oder der Handwerker, oder sonst jemand, der am Bau beteiligt war. Oder es stellt sich heraus, dass gar kein Fehler vorliegt (ist manchmal so, gerade im Bereich Kalkulation oder Koordinierung). Sowas muss meistens gerichtlich geklärt werden, wenn hier unterschiedliche Auffassungen bestehen....

    kommt darauf an. Ein Patentrezept gibt es nicht.

    ...da gibt es aber genügend Gerichtsurteile, die entweder für oder gegen den Architekten ausgegangen sind. Insofern kann ich Ihrem Freund aus der Branche nicht glauben.
    ich gehe davon aus, dass das nicht funktionieren wird.... Oder hat Ihr Architekt noch keine Abschlagshonorare erhalten? :D
     
  5. Seev

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    Am Streit ist niemand interessiert. M.E. sind die Dinge in den geschilderten Themen auch recht / seeehr klar. Und ich setze auf die Vernunft aller. Nur möchte ich wissen, wie ähnliche Fälle in der Praxis gehandhabt wurden - wenns positiv ging.

    Die Aussagen meines Freundes bezogen sich m.W. nicht auf Fälle, die vor Gericht gingen. Solche hatte er glücklicherweise noch nicht so viele.

    Sollte ich nun daraus schliessen, daß es ohne Gericht nicht geht, sofern der BH nicht jede Kröte schluckt?
     
  6. bernix

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    ...wenn die Dinge sehr, sehr klar sind (wenn..) wird der Architekt die Schäden seiner Haftpflicht melden....vermutlich aber sehr ungern, denn soweit ich es verstanden habe, betrachtet die Haftpflicht jedes Ereignis als Einzelfall...
    -
    wenn es weniger klar ist kann man sich vielleicht aussergerichtlich einigen...(ja..es geht auch ohne Gericht...)

    Ohne Streit? (Wo fängt der an...?) Nur wenn der Architekt alles schluckt oder du...
    Eine konsequente Verhandlung ist auch ein (Wett-)Streit im weitesten Sinne...
    gruss
     
  7. Seev

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    Danke, das läßt mich hoffen. Ja, konsequente Verhandlung, das ist es was ich mir vorstelle.

    Nur habe ich dazu viele Fragen, z.B. wie Dinge finanziell bewertet werden, die nicht mehr änderbar sind, wie leicht falsch sitzende Fenster, die eben "nur" die Optik stören, o.ä..

    Weiter: wer hat andernfalls nötige, Mehrkosten-erzeugende Maßnahmen zur Abhilfe zu beauftragen? Der BH oder der Versursacher?

    Ob etwas einer Haftpflichtversicherung gemeldet wird, wird wohl ähnlich wie im Privatbereich sein, oder? Risiko/Kosten-Nutzen-Abwägung...

    Wäre es vernünftig / realistisch durchführbar, zu solchen o.G. Gesprächen sich "zusätzlichen Sachverstand" zu engagieren?

    Gruß
    Seev
     
  8. #8 bluecher, 19.12.2009
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    liest sich alles wie ein typischer fall für den bautheologen?
    ---
    man kann eigentlich manche berufsgruppen ohne explizite nennung relativ leicht erraten.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.12.2009
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    Theologe passt irgendwie.

    Hilfe zu konkreten Lebenssituationen soll aus völlig nebulösem Gewabber hervorgehen.

    Seev - entweder sagst Du, was Du wofür haben willst. Und wir sagen Dir, dass Du spinnst :D
    Oder Du läßt es.
    So wird das eine Debatte über einen delphischen Orakelspruch.
     
  10. Seev

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    Danke, Ralf für die erbauenden Worte.

    Wenn das so ist, dann lassen wirs damit lieber. Ein paar hilfreiche Antworten habe ich ja bekommen. Gerne kann der Thread gelöscht werden.
     
  11. #11 HolzhausWolli, 21.12.2009
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    @ Seev: Ralf hat m.E. vollkommen Recht. Mir kams ebenfalls so vor, als wenn Du einfach mal womögliche Fehler und Nachlässigkeiten in den Raum wirfst und wissen willst ob da ggf. im Nachgang etwas herauszuholen ist.

    Nicht einmal wirst Du konkret, nur darin, dass Du den Eindruck hinterlässt eigentlich keinen Streit aber dafür Haftungen zuordnen willst.

    Konkret denke ich an
    a. Planungsfehler (falsche oder gar keine Planung des notwendigen Details)

    Und welche?????

    b. Ausführungsfehler des Handwerkers (und damit irgendwann auch "Überwachungsfehler" des BL??)
    Aha, noch nicht entschieden, wer schuld ist....ziemlich dünn.

    c. Kalkulations- oder Koordinationsfehler
    Ist es teurer geworden? Tröste Dich, unsere Bude auch. Haben die Handwerker sich auf den Füssen gestanden, weil einer zu früh und der andere zu spät kam? Tröste dich, bei uns auch. Gleichwohl habe ich das NICHT unserem Archi angelastet, weil ich das nicht stabil begründen konnte. Du?

    (d. Fehler, die baurechtlich Probleme machen, wollen wir hier mal weglassen, da ich solche bisher nicht habe.)
    Na geht doch...zumindest lässt Du die "Schäden" weg, die Du gar nicht hast.

    Wenn der Archi einen Fehler gemacht hat, und es einer ist, den er auch zu vertreten hat, dem auch ein Schaden zuzuordnen ist, der auch finanziell definiert werden kann, dann wird er das wohl ebenso sehen und seine Versicherung verständigen. Dafür hat er sie ja nunmal. Fehler sind doch menschlich.
     
  12. Seev

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    @Wolli und alle:

    Ich bin dankbar für jedes ehrliche, sachliche Feed-back und nehme Deines auch so. Ralfs kann ich nicht generell als solches einordnen, sorry:
    Wenn mich dafür (trotz Smily) jemand humorlos nennt, dann lass ich das auch stehen.

    Ich sehe ein und entschuldige mich dafür, daß wenn ich zu unkonkret war, man manches schlecht beurteilen und Rat geben kann und daß das die Experten dann eher nervt. Sorry, ich will Besserung geloben und versuche es zumindest.

    Tatsächlich will und kann ich hier nicht jeden einzelnen Punkt konkret ausbreiten. Es ging mir v.a. um den grundsätzlichen Umgang, um das Sortieren der vorkommenden / möglichen Punkte, und tatsächlich um Einigung ohne Streit - von daher ist der Hinweis auf den "Bautheologen" vielleicht gar nicht verkehrt und sollte tatsächlich etwas! ernst genommen werden - auch wenn das Forum vielleicht dies nicht als Intention hatte.

    Wo ich aber widersprechen will: Ich gehöre definitiv nicht zu jenen, die versuchen "im Nachgang nochwas rauszuholen" - schon gar nicht von meinem Architekten. Von daher will ich auch das Wort Haftung nicht zu schnell ins Spiel bringen, aber von der Sache her fiel mir nichts passenderes ein.

    "Im Nachgang" wäre zudem dann, wenn eine Sache abgeschlossen ist, was auch absolut nicht der Fall ist. Ich sehe durchaus auch die Differenzierungen, weshalb etwas teurer werden kann - z.B. weitere BH-Wünsche. Ich rede hier aber von eindeutigen, geklärten Auftragslagen und keinen nachgeschobenen Posten seitens BH.

    Ich erlebe es so, daß an vielen Stellen keine klare Kommunikation bei und zwischen den Bauprofis stattfindet, was dann wohl doch irgendwann auf dem Rücken des BH ausgetragen wird, ggf. finanziell. Und damit suche ich den adäquaten Umgang.

    Aber wie gesagt, volles Verständnis und bitte um Entschuldigung, wenn diese Diskussion bei diesem Abstraktionsgrad für nicht sinnvoll angesehen wird. Vielleicht hätte ich gleich auf PN umsteigen / hinweisen sollen - werde ich das nächste Mal in diesem Fall machen.
    Danke an alle für die Antworten. Wie gesagt, vielleicht ist es besser den Thread jetzt einfach zu löschen.

    Gruss
    Seev
     
  13. bernix

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    ...da liegt das Problem!
    Zeitnah oder im Nachhinein: Wenn dir rechtlich etwas zusteht (Ersatz für verursachte Schäden oder nicht notwendige Kosten), dann wäre es nicht besonders intelligent darauf zu verzichten...
    Dies bedeutet aber auch Aufwand im Vorfeld: Dokumentation und Verfolgung (Umsetzung) der Ansprüche.....und das ist (eigene Erfahrung) schwierig genug.
    gruss
     
  14. #14 angostura, 29.12.2009
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    Moin SEEV,

    ich bin auch Bauherr und kann Dich gut verstehen. Man gewinnt den Eindruck, der Bauherr zahlt immer. Bei uns waren und sind auch viele Probleme am Bau (teilweise hier schon erörtert, z.B falsches WDVS etc,)
    Wir haben uns aktuell dazu entschlossen, einen externen unabhängigen Gutachter einzuschalten , um die Fakten zu sichern, bevor wichtige Stellen einfach zugemacht worden wären.
    Momentan läuft die Kommunikation zwischen Architekt, Baufirmen und uns (bzw. unserem Rechtsbeistand (man nahm uns zuletzt nicht mehr ernst) sehr zäh. Das Gutachten ist seit ca 5 Wochen bekannt und bis jetzt nicht beantwortet worden.

    Als Empfehlung kann ich nur sagen, holt Euch Hilfe ins Boot und schaut , wie Ihr mit Eurem Architekten damit umgehen könnt. Ein Haus ist zu teuer, als dass man dort unötig vieleKompromisse eingehen kann.

    Viel Erfolg

    Angostura
     
  15. #15 PMT-Wienert, 12.01.2010
    PMT-Wienert

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    Sehr geehrter Herr Seev,
    ich bin Bauleiter, kein Architekt und habe gerade mit einem Architekten gemeinsam in getrennten Verträgen ein Villa in Kronberg mit Innenausbau und Gartenanlagen erfolgreich übergeben. Ich weiß wovon sie sprechen. Es ist tatsächlich so, dass bei der Herstellung von Unikaten Mängel und Mehrkosten unvermeidbar sind. Diese trägt der Bauherr.
    In der Regel werden in einer Ausschreibung in Höhe von 5% des Auftragswerts Tagelohnstunden ausgeschrieben, mit denen dann diese Zusatzarbeiten abgedeckt werden. D.h. in der Kostenberechnung und im Auftragswert ist hier bereits Vorsorge getroffen worden.
    Nichtsdestoweniger ist es nicht selten, dass Architekten in ihrer Zeitnot durch gleichzeitige Betreuung mehrer Bauherren (anders kann man mit den Honoraren nicht überleben) oder aus Unerfahrenheit Mängel in ihren Plänen, in der Ausschreibung, in der Ausführung und in der Rechnungsprüfung fahrlässig übersehen. Sie müssen für die Mehrkosten aus diesen Fehlern haften.
    Der Weg dorthin führt über die Haftpflichtversicherung, deren Namen im Architektenvertrag steht. Ein guter Architekt übergibt auch eine Broschüre "Bauherrenratgeber", den die Haftpflichtversicherer extra für die Bauherren verfasst haben. Sie vereinbaren dann einen gemeinsamen Termin mit dem Versicherungsvertreter und dem Architekten.
    Die Versicherung steht zwar auf Seiten des Architekten, aber grobe Schnitzer wird sie als Haftpflicht akzeptieren. Der nächste Schritt ist dann der Sachverständige, der ein Gutachten anfertigt. Wenn er vereidigt ist, kann es auch für das Gericht genutzt werden.
    Dies hört sich zwar alles sehr logisch an, tatsächlich ist es aber im Regelfall unvermeidlich, vor Gericht zu ziehen und zwar über mehrere Instanzen, wenn der Streitwert erheblich ist.
    Grundsätzlich besser ist es, wenn keine Mängel entstehen, die zu beheben sind.
    Aber dies ist ein Thema, bei dem viele Architekten meinen Vorschlägen widersprechen. So möchte ich Ihnen hier nur wünschen, sich nicht zu sehr zu ärgern. In einem Haus, das eingerichtet ist und genutzt wird, fallen optische Mängel weit weniger auf als im leeren Haus.
    mit freundlichen Grüßen, Hans-J.Wienert

    p.s. Architekten, die stets mit den gleichen Firmen zusammenarbeiten und mit diesen ein eingespieltes Team bilden, passieren wesentlich weniger Fehler. Hier passen die Handwerker auf und bessern erforderlichenfalls auch ohne Diskussion aus. Aber so ein Service wird meistens vorher eingepreist.
     
  16. Roth

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    eingepreist...

    Einfach märchenhaft, Ihr Beitrag.
    Und wenn sie nicht gestorben sind, dann bessern bessern sie noch heute ohne Diskussion aus.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2010
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    Sehr geehrter Herr Wienert.
    Ich habe selten so viel Blösinn in so wenig Text gelesen. UNd wenn Frau Roth nicht schon drauf geantwortet hätte, hätte ich den Beitrag gelöscht, um Unwissende davor zu bewahren, auf solchen Unsinn herein zu fallen.
    Herr Wienert, verschonen Sie uns zukünftig bitte mit Ihrem Unfug.
    Herzlichen Dank im Voraus
     
  18. Eric

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    Welche Zusatzarbeiten sind gemeint? Da offenbar von einem Einheitspreisvertrag ausgegangen wird, wären auch für die bei der Planung vergessenen " Zusatzarbeiten " im Zeitpunkt ihrer Erkennbar- und Erforderlichkeit Einheitspreise zu bilden, siehe § 2 Nr. 6 VOB/B.

    Die Eröffnung von Stundenlohnarbeiten bereits im Vertrag ist so ziemlich das Dümmste, was man bei einem Einheitspreisvertrag vereinbaren kann. Die Regelung kann im Übrigen im Interesse beider Parteien nur dann gelten, wenn die Stundenlohnarbeiten vor der Ausführung nochmals als solche ausdrücklich angeordnet worden sind, wobei der Auftraggeber selbst die Anordnung treffen sollte. Anderenfalls besteht die Gefahr, daß dem Bauherren die Einheitspreise " verwässert " wird: Er muß sich mit dem Stuhl auf die Baustelle setzen, um zuverlässig zu beurteilen, ob Arbeiten zum Einheitspreis oder Zusatzarbeiten zum Stundennachweis ausgeführt werden.
     
  19. bernix

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    Ich kann mich für den Beitrag von PMT...auch nicht so richtig begeistern...aber einige Passagen sind durchaus denkbar:

    -Reserven bei der Kostenschätzung

    -Mehrkosten durch nachträgliche Änderungen

    -Fehler/Unterlassungen durch Überlastung,

    -Fehler durch mangelnde Erfahrung,...

    Und:
    Der NS ist durchaus glaubhaft: Wer sägt sich schon den stabilen Ast (=auskömmliches Einkommen) ab, wenn es mit ein paar wenigen, preislich kaum nennenswerten Änderung geht?

    Günstig (im Sinne von fair) UND mängelfreies Bauen kann man bei solchen Seilschaften natürlich vergessen...
    andererseits: Wieviel Bauherren hätten gerne zumindest mängelfrei gebaut und dafür (im nachhinein) gerne ein paar Euros mehr gezahlt?

    ---------- Post added at 16:48 ---------- Previous post was at 16:46 ----------

    ....dummerweise fallen dann die konstruktiven Mängel/Unterlassungen umsomehr ins Gewicht!
     
  20. Julius

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    Sicherlich SEHR viele, um nicht zu sagen, nahezu alle...
    Dumm nur, daß das die wenigsten VORHER genauso sehen.
    Bevor das Kind im Brunnen liegt geht es meist um den letzten Cent!
     
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