Überspannungsschaden.....

Diskutiere Überspannungsschaden..... im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo alle miteinander... Pünktlich zur Weihnachtszeit haben sich heute einige unserer Elektrogeräte ins Nimmerwiedersehen verabschiedet....

  1. mali

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    Hallo alle miteinander...

    Pünktlich zur Weihnachtszeit haben sich heute einige unserer Elektrogeräte ins
    Nimmerwiedersehen verabschiedet. Darunter D-Box, Festplattenrecorder, Telefon, Abzugshaube und Schrankbeleuchtung in der Küche.
    Der herbeigerufene Elektriker stellte fest, dass das Massekabel im Sicherungskasten locker saß und die Geräte dadurch 380 Volt abbekommen haben.
    Nun zu meinen Fragen:
    1.) Ist die Antwort des Elektrikers plausibel?
    2.) Die Wohnung wurde vor ca. 4 Jahren saniert, kann es sein, dass sich
    das Kabel in 4 Jahren durch Erschütterungen (Aussage des Elektrikers)
    von allein gelöst hat?
    3.) Was gelten für Elektroarbeiten üblicherweise für Gewährleistungsfristen?

    Vielen Dank.

    Gruß

    Mathias
     
  2. #2 ThomasMD, 21.12.2009
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    Zu 1. Ja, wenn der Strippenzieher statt Massekabel Nullleiter gesagt hat. Sonst wars ein Kfz.-Schlosser.
    Zu 2. Möglich, aber wahrscheinlicher ist, daß in den vier Jahren jemand daran herumgeschraubt hat. Das macht dann die Frage nach 3. überflüssig, weil Du beweisen müßtest, daß die Schraube bereits vor vier Jahren locker war.

    Sieh lieber mal in Deine Hausratpolice, ob da Schäden durch Überspannung mitversichert sind.
     
  3. mali

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Nullleiter hat er gesagt, dann wirds wohl so sein.
    Wir sind direkt nach der Sanierung eingezogen, seitdem hat da keiner mehr die Finger drangehabt. Hausratsversicherung hab ich schon kontaktiert, die zahlen nur für Überspannungsschäden aus Blitzeinschlag. Fälle wie diesen versichert grundsätzlich keine Hausratsversicherung erklärte mir die Dame am Telefon...:mad:
     
  4. mali

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    Unterliegt so ein Sicherungskasten eigentlich einer Wartungspflicht?
     
  5. #5 ThomasMD, 21.12.2009
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    Die Elektrikerinnung behauptet, daß ortsfeste Anlagen in Wohnungen alle vier Jahre zu prüfen wären. Inwieweit das irgendwo untermauert ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich lasse die Anlagen nur bauen. ;)
    Meine eigene Anlage checke ich allerdings auch gelegentlich.
    Ist das bei Dir eine Mietwohnung?
     
  6. Julius

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    Also, versuche ich es auch einmal:

    Lose war hoffentlich kein Nulleiter(PEN), sondern "nur" ein Neutralleiter(N).
    Sonst hätte es nämlich sehr wahrscheinlich außer Sach- auch Personenschäden gegeben!
    Je nach Netzform gibt es auch gar keinen Nulleiter in der Anlage. Trotzdem ist der falsche Gebrauch dieses zwar veralteten, aber an sich klar definierten Fachbegriffs auch durch manche Fachleute leider nicht auszurotten...

    Ja, das ist möglich, nennt sich "schwebender Sternpunkt" und kommt gar nicht so selten vor.
    Es waren übrigens bis zu 400V (die Spannungsumstellung von 220V/380V auf 230V/400V ist nun schon mehr als ein Jahrzehnt her...).

    Nein, eine korrekt verklemmte Leitung kann sich innert dieser wenigen Jahre nicht nachträglich lösen. Wenn also keiner dran war, wurde schon ursprünglich Murks gemacht.

    Die Gewährleistung für solche Arbeiten (Werkvertrag, Bauwerk) beträgt übrigens 5 Jahre.

    Nein, trotz gegenteiliger Behauptungen gibt es in D immer noch keine festen Prüffristen für Bestandsanlagen im privaten Bereich. Und nach nur 4 Jahren würde man das normalerweise bei ner neuen Anlage auch nicht machen.

    Gute Vermieter lassen bei jedem Mieterwechsel durchmessen, aber das auch eher, um gefährlichen Basteleien der Vormieter zu begegnen.

    Allerdings:
    Die Aussage der Versicherungstante ist Unfug!
    Üblicherweise sind derartige Überspannungsursachen sehr wohl mit abgedeckt.
    Wie lautet die genaue Formulierung in der Police bzw. welche Versicherungsbedingungen sind für diesen Vertrag gültig?

    Ich würde daher zuerst DIESER Möglichkeit nachgehen, als zu versuchen, den damaligen Eli in die Haftung zu kriegen. Das ist zwar möglich, aber auch schwierig zu erreichen...

    Nochmal:
    Bist Du Mieter oder Eigentümer?
     
  7. BJ67

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    Und wenn es ein Überspannungsschaden durch Blitz ist sagt die Versicherung als erstes : " Bei Ihnen gab es gar kein Gewitter ! " :eek:

    Wenn man dann einen Zeitungsartikel faxt, weil das Gewitter so heftig war, das sich die Zeitung genötigt sah darüber zu berichten sagt die Versicherung: "Überspannung ist nicht versichert nur unmittelbarer Blitzschlag (verkohlte Teile)" :irre

    Dann faxt man denen noch Hinweise auf die Rechtssprechung, was dazu führt, das die Versicherung dann "... aus Kulanz ohne Anerkenntnis der Rechtslage" zahlt. :28:

    Ist mir so wirklich passiert.

    Warum ich das beschreibe: Lasse Dir eine Schadensmeldung von der Zentrale Deiner Versicherung senden und reiche sie auf alle Fälle ein.

    Und dann eisern am Fall dran bleiben. Erst kürzlich sind gefaxte Unterlage trotz entsprechenden Sendeprotokolls bei einer Unfallanzeige beim ersten Mal "Nicht angekommen" :respekt
     
  8. mali

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    Wir sind Mieter.

    Gibt es da eigentlich einen Unterschied zwischen verklemmter und verschraubter Leitung? Der Elektriker heute hat lediglich Schrauben nachgezogen. Die besagte Leitung war auch die einzige die lose war.

    In unseren Versicherungsbedingungen steht Folgendes:

    Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

    Entschädigt werden nach Ziffer 1 versicherte Hausratsachen, die durch

    a) Brand, Blitzschlag - einschließlich Überspannungsschäden durch Blitzschlag-, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;

    b)....

    c)....

    3.1.2 Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf

    a)[...]

    b) Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes, einer Explosion - oder bei Überspannungsschäden die Folge eines Blitzschlags sind.

    Gibt es eine Möglichkeit seine Geräte vor so etwas anderweitig zu schützen? Kann man da noch so eine Art Sicherung vorschalten?
     
  9. Julius

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    Mieter?

    Sehr gut (für Euch)!
    Dann ist der Vermieter nämlich haftbar für sämtliche Schäden an Euren Geräten.

    Hattet Ihr ihm denn den Vorfall schon gemeldet?
    Wer hat denn überhaupt den Eli bestellt?

    Denn Eure Police deckt leider tatsächlich nur blitzschlagbedingte Überspannungsschäden.

    Verklemmen ist der Oberbegriff, es gibt schraubenlose Klemmen und solche mit Schrauben.

    Eine praktikable, bezahlbare und wirksame Schutzmöglichkeit gibt es ME nicht.
    Bei wirkliche fachgerecht errichteten und überprüften Anlagen kommen schwebende Sternpunkte allerdings so gut wie nie vor. Sie sind typische Folge von Murksarbeit (meist steckte das Leiterende schräg in der Klemme oder lag gar daneben, als die Klemmschraube angezogen wurde).

    War der Eli vom selben Betrieb, welcher die Anlage errichtet hat?
     
  10. mali

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    Hab nachdem hier heute das gesamte Wohnzimmer zugequalmt war erstmal den Vermieter benachrichtigt. Dieser hat dann den Elektriker bestellt, welcher anschließend kam und das mit der Leitung festgestellt hat. Ins Protokoll hat er es auch mit aufgenommen.
    Ob er der war, welcher die Anlage ursprünglich installiert hat weiß ich nicht, denke aber eher nicht. Zumindest fragte er mich wann unserer Haus saniert wurde, das hätte er ja sonst wissen müssen.

    Haben jetzt erstmal ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, in welchem wir den Vorfall nochmal schildern und um Stellungnahme bitten.
     
  11. #11 Shai Hulud, 21.12.2009
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    Da können alle Beteiligten im Nachhinein erleichtert sein, daß es nicht zu Personenschäden oder größeren Sachschäden kam. Die paar aufgerauchten Geräte sind doch Peanuts dagegen.
     
  12. #12 Giftzwerg, 22.12.2009
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    was soll diese Panikmache, ich habe nun schon teilweise mehrmals im Monat solche Neutralleiterunterbrechungen , die bis zu 400V die dann anstehen mögen die meisten Geräte in der Tat nicht, aber einen Personenschaden habe ich noch nie erlebt, man sollte also immer schön die Kirche im Dorf lassen.
     
  13. Trabi

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    Moin,

    In der neuesten Fassung der DIN VDE 0105-100 sind die vom Betreiber verlangten "regelmäßigen Überprüfungen" mit einem Beispiel für Privatwohnungen von 10 Jahren untermauert. Wenn man gan genau hinschaut sogar als normativer Teil, nicht nur als Anmerkung. Dem Layout-Kontext nach vermute ich da allerdings einen Formatierungsfehler und dass fraglicher Satz zu der vorstehenden "nur" Anmerkung gehören soll. Wie dem auch sei, letztlich werden nun definitiv Wiederholungspürfungen in Privatwohnungen gefordert und streng nach Text sogar mit einer Fristvorgabe.
     
  14. mali

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    Hallo.

    Nach etwas Warten hat sich nun unser Vermieter per Brief zu Wort gemeldet.

    Hier mal ein Auszug:

    "Da die Elektroanlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sind wir als Vermieter nicht verpflichtet, regelmäßige Wartungen an Verteilerkästen innerhalb der Wohnungen durchzuführen."

    Wie ist denn das nun mit der Wartungspflicht? Besteht denn generell eine und nur die Fristen sind unklar oder besteht generell keine Wartungspflicht für den Vermieter?
    Habe nochmal in den Verteilerkasten geschaut und dort einen Aufkleber mit folgendem Wortlaut gefunden:

    "E-Check - geprüft nach VDE - nächster Prüftermin 11/2005"

    Dieser nächste Prüftermin wurde ja nun offensichtlich nicht eingehalten, denn ansonsten würde ja dort ein neuer Aufkleber angebracht worden sein.
    Ist denn dieser E-Check als freiwillig zu verstehen?

    Gruß Mathias
     
  15. #15 ThomasMD, 27.01.2010
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    Lass doch mal die Prüfpflicht außen vor. Das bringt auf die Schnelle nicht weiter.
    Lass Dir das Einsatzprotokoll des Elektrikers vom 21.12. geben.
    Damit hast Du einen Beleg in der Hand, dass die Anlage eben nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach und im Verantwortungsbereich des Vermieters ein Fehler vorlag, der ursächlich zu den Beschädigungen geführt hat.
    Der sog. E-Check ist tatsächlich nur ein Marketinginstrument der Innungen und nicht rechtlich vorgeschrieben.
     
  16. Julius

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    Richtig:
    Es ist hier völlig egal, ob es eine Prüfpflicht gab und ob sie ggf. erfüllt wurde.

    Rechtlich klar ist nur, daß der Vermieter dafür verantwortlich ist, daß er seinen Mietern eine jederzeit einwandfreie Anlage zur Verfügung stellt.
    Wie er das bewerkstelligt, ist seine Sache. Er kann auch Kerzen in der Kirche stiften, wenn er meint, daß das genauso wirkt wie eine Überprüfung duch einen Elektrofachmann...

    Entscheidend ist, daß ein Fehler an der im Eigentum des Vermieters stehenden Anlage vorlag und dieser zu Schäden an Deinen Geräten geführt hat.
    Somit ist der Vermieter Dir gegenüber schadenersatzpflichtig. Punktum.

    Wenn es das nicht freiwillig einsieht, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen müssen, der die Forderung ggf. gerichtlich durchsetzt.


    Abgesehen davon scheint mir die Beschriftung des Prüfaufklebers nicht nachvollziehbar. Denn zum Zeitpunkt der dort empfohlenen (aber nicht vorgeschriebenen) Wiederholungsprüfung (11/2005) ist die Anlage doch erst errichtet worden.
    Du sagtest doch, sie sei 4 Jahre alt.
    Oder?
     
  17. mali

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    Also unser Mietvertrag besteht seit dem 01. Oktober 2005. Vor uns hat nach der Sanierung des Hauses lediglich ein anderer Mieter die Wohnung für ein Jahr bewohnt. Vielleicht wurde der Prüfaufkleber ja direkt nach der Sanierung angebracht.
    Unser Vermieter sagt jedenfalls nach Rücksprache mit dem Elektriker, dass weder beim Mieter noch beim Vermieter ein Verschulden festzustellen sei.
    Werde mir jetzt nochmal das Einsatzprotokoll des Elektrikers geben lassen.
     
  18. #18 ThomasMD, 27.01.2010
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    Verschulden ist gar nicht notwendig. Es reicht, dass der Fehler in der Mietsache vorlag und dadurch die Geräte beschädigt wurden.
    Hoffentlich erinnert sich der Eli noch an das Protokoll, nachdem Dein Vermieter mit ihm gesprochen hat.;)
    Das nächste Mal sofort Beweise sichern.
     
  19. mali

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    Also so bombenfest in Recht bin ich auch nicht aber ich denke ein Vertretenmüssen seitens des Vermieters muss schon vorliegen um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen....

    War mal auf der Seite von E-Check und hab mich noch ein wenig weiter verwirrt...

    Dort steht unter anderem Folgendes geschrieben:

    "Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
    Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
    Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.
    Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen."

    Versteh ich nicht, in §535 BGB stehts doch genau andersrum. Demnach ist es eine der Hauptpflichten des Vermieters die Mietsache "während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

    Ist das jetzt nur ein Schreibfehler auf der E-Check-Seite oder muss jetzt wirklich der Mieter diesen Check veranlassen? :confused:

    Was ich nirgends auf dieser Seite gefunden habe ist jedoch, mit welchem zeitlichen Abstand ein solcher E-Check durchzuführen ist.
     
  20. #20 ThomasMD, 27.01.2010
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    Ne bombenfest bist Du wirklich nicht.:respekt
    Was für ein Rechtsbegriff ist denn "Vertretenmüssen"?

    Mal davon abgesehen, dass die E-Checkseite nun nicht unbedingt das unabhängige Rechtsorgan schlechthin ist, sagt sie doch eigentlich genau das aus, was Julius und ich Dir versuchen plausibel zu machen:

    "Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich."

    Mieter sind niemals Eigentümer der Mietsache sondern nur Besitzer.

    "Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.
    Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen."

    Hinsichtlich Eigentum und Besitz und Vermieter- und Mieterpflichten scheinen die Ersteller der Seite nicht so ganz sattelfest zu sein. Wenn Du Dir aber wieder vor Augen hältst, daß es sich dabei um eine Umsatzgenerierungsmaschine des Handwerks handelt wirst Du wohl Milde walten lassen und Dir Dein eigenes Urteil bilden müssen.
     
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