Vertrag/LV, kalkulierter Edelputz und Egalisierung

Diskutiere Vertrag/LV, kalkulierter Edelputz und Egalisierung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Ihr Helden, eine weitere Frage zu unserem WDVS. Grundputz ist aufgebracht (mehr schlecht als recht, aber darum geht es hier nicht),...

  1. #1 drachen, 22.12.2009
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    Hallo Ihr Helden,

    eine weitere Frage zu unserem WDVS. Grundputz ist aufgebracht (mehr schlecht als recht, aber darum geht es hier nicht), sobald das Wetter es wieder zulässt, wird der Oberputz aufgebracht.

    Jetzt scheiden sich mal wieder die Geister von baubegleitendem Architekt, ausführender Fachfirma und Bauherren. Wir haben folgendes im Vertrags-LV stehen: "Mineralischer Edelputz als Reibeputz, Farbton: weiß, Korngröße: 3 mm, liefern und herstellen. Ausführung gemäß Herstellervorschrift. Fabrikat: B..o.an". Nun behauptet der Unternehmer, er hätte einen bestimmten Putz (Fascina) kalkuliert, der keinen Egalisierungsanstrich benötigt.
    Architekt meint, Fachunternehmer darf das so machen.

    Wir hätten aber gern wieder den Putz, den wir auf unserem ersten Haus hatten (Structo EST), der lt. Herstellervorschrift einen Egalisierungsanstrich benötigt (übrigens in Gesprächen mit Archi+Unternehmer vorab schon unsererseits gewünscht/vorgeschlagen worden). Darauf wurden wir aber vorab nicht!!! hingewiesen. Und da das 1999 bei unserem ersten Haus auch nicht gemacht wurde, sind wir nicht auf die Idee gekommen.

    Frage ist: ob dann der Anstrich jetzt einen Sowieso-Posten darstellt? Tatsächlich geht es wohl eher darum, die Preisreduzierung für die falsche Aufbringung der Platten hintenrum wieder reinzuholen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2009
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    Da ist ja mal wieder alles durcheinander.
    1)
    Wenn im LV ein Produkt alternativlos ausgeschrieben ist, dann ist DAS zu verwenden. Bei Euch also B.......
    Da kann der BU nicht einfach mit etwas anderem kommen.

    Wenn Alternativen zulässig sind, sind die im Rahmen der Angebotsprüfung auf Gleichwertigkeit zu prüfen -> Architektenjob!!!

    2)
    Egal-Anstrich ist bei den meisten Oberputzsystemen eine Empfehlung, kein muss. Gerade bei weiß auch nicht wirklich nötig.
    Ergo keine zwingende Nebenleistung, wenn es der Systemgeber nicht ZWINGEND fordert.

    3)
    Putzsysteme, die einen Egal-Anstrich erfordern, sind andere als solche, die keinen erfordern.
    Wenn der BU nun ein System einsetzen will, dass keinen erfordert, will er scheinbar auch das Material abändern

    4)
    Wenn Ihr etwas bestimmtes (Produkt) hättet haben wollen, dann hättet das im LV genau so drin stehen müssen.
     
  3. #3 drachen, 22.12.2009
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    nein, so viel ist gar nicht durcheinander, weil

    - wir uns in einem System bewegen, auch mit den mineralischen Oberputzen, sie sind alle vom gleichen Hersteller, bedingen aber unterschiedliche "Verfahren", wie sich aus dem Studium der Technischen Merkblätter ergibt.

    - die Frage bleibt doch, wenn "allgemein" ausgeschrieben wird und der Kunde nicht ersehen kann, dass zu einem mineralischen Oberputz eine Egalisierung vorgeschrieben ist, zu dem anderen nicht, das ist doch irreführend. Da muss doch vorher gesagt werden, dass speziell ist kalkuliert und bedingt keine Egalisierung. Sollten Sie aber etwas anderes wollen (wie ihren Structo EST) dann !!! benötigen Sie eine solche.

    Zumal eine Erklärung, was eine Egalisierung bedeutet, bei uns vollkommen unterblieben ist.
     
  4. #4 Baufuchs, 22.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    soll da erklärt werden?

    Laut LV ist lediglich ein System vom B. mit Verarbeitung gem. Herstellervorschrift vorgegeben.

    Genau das will der BU doch jetzt machen. Wenn man da als Bauherr ein ganz bestimmtes System vom Hersteller B.. verwendet haben will, lässt man das im LV so vorgeben.

    Wenn Sie unbedingt Structo EST haben wollten, warum dann nicht bestellt und ins Lv geschrieben??
     
  5. #5 drachen, 22.12.2009
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    Weil sich unser Architekt eine Menge Zeit genommen hat, alle LV´s der insgesamt 7 Gewerke auf die Beine zu stellen und wir dann nur noch sehr wenig Zeit hatten, alle Einzelpositionen (ich zähl sie mal, spaßeshalber) zu kontrollieren (unser Job???). Er meinte auch damals, dass wir den Oberputz noch festlegen dürfen (!!! wie nett), das wäre ja auch preislich kaum ein Unterschied. Und, wiegesagt, da wurde mit keinem Wort von einer Egalisation geredet, die jetzt ja auch "nur" den Unterschied macht.
    Ej, ich kauf mir demnächst den neuen BMW ohne Endlack, nur mit Grundlack, das hätte ich ja wissen müssen, dass der Endlack "Burner" ein Finish bedingt und 2 - 3 Tausend Euro, sollten ja dann den Kohl wohl auch nicht mehr fett machen.
    Geht´s noch????????????:motz
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2009
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    Doch Durcheinander!

    Entweder ist im LV B..... ausgeschrieben. Dann ist das ein bindender Vertragsbestandteil!

    Oder es ist systemunabhängig bzw. mit Wahlmöglichkeit ausgeschrieben. Dann ist es Sache des Architekten, die angebotenen Systeme abzufragen und zu vergleichen.
    Und natürlich auch, Ihnen die Ergebnisse der Prüfung vorzustellen.

    In jedem Falle ist es nicht Sache des BU, Sie im Vorabwege über DInge aufzuklären, die Ihnen eigentlich andere (Acrhitekt) hätten erklären müssen.
    Hier darf der BU davon ausgehen, dass der Kollege seinen Pflichten nachgekommen ist.

    Und noch mal - die Systemgeber EMPFEHLEN in der Regel Egal-Anstriche.
    Empfehlung heisst aber, dass durchaus darauf verzichtet werden kann.
    Gerade bei weiß ist die Gefahr der Wolkigkeit sehr gering. Und nur gegen den optischen Mangel der Wolkigkeit wird der Egal-Anstrich angewandt.
    Technisch hat der keinerlei Funktion!
     
  7. #7 drachen, 22.12.2009
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    Nochmal:

    wo bleibt die vertraglich geschuldete Pflicht des Architekten, uns auf die Eventualitäten fachlich und preislich hinzuweisen. Nur um diesen Punkt geht es.
    Dieser Pflicht ist er an vielen Stellen nicht nachgekommen. Und auch hier wieder einmal nicht!!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2009
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    Halt mal Deinen Feuerstrahl im Zaum.

    Ein Egal-Anstrich ist kein Decklack!!!!!! Er ist -ich wiederhole mich- technisch in keiner Weise erforderlich.
    Ich habe ungefähr die Hälfte "meiner" WDVS ohne Egal-Anstrich ausführen lassen, weil die Putzfläche in sich in Ordnung war.
    Einmal war ein Ega-Anstrich notwendig, weil der Putzer nicht auf den Wetterbericht gehört hat und der Putz vom Regen teilweise ver-/entfärbt wurde.
    Und einmal, weil die Fläche wolkig war. Sonst eher auf Wunsch der AG.
     
  9. #9 nachttrac, 22.12.2009
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    Ich empfehle im Dez/Jan/Feb überhaupt keinen Putz aufzutragen...:bef1005:
    So what?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2009
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    Wer lesen kann:
    Aber wieso soll denn der Anstrich überhaupt drauf????
     
  11. #11 drachen, 22.12.2009
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    Es ist das ganze WDVS im System B.... festgeschrieben worden, eindeutig. Unstrittig! In diesem System sollte er auch tunlichst bleiben, ansonsten brauche ich hier ja nicht darzulegen, was dann passiert.
    Innerhalb des Systems hat der Fachunternehmer einen Putz kalkuliert, der uns nicht bekannt gegeben wurde. Dieser benötigt keine Egalisierung. Jetzt wurden wir gefragt, was für einen Putz wir denn möchten, suchen uns einen der zum System gehörenden aus und schwupps: Mehrkosten wg. Egalisierung.
     
  12. #12 drachen, 22.12.2009
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    Halt, halt, stop, sorry... das war nicht böse gegen Euch gemeint!!!!!!!!!!!!! Mir geht es nur darum, Zitat meines Architekten heute früh schriftlich "Bei einer Ausführung mit dem Produkt Structo EST ist, gemäß den techn. Anforderungen von B..... zusätzlich ein Egalisierungsanstrich aufzubringen. Da eine solche Position jedoch nicht ausgeschrieben war würde dies zu einem Nachtrag führen" Zitat Ende.
     
  13. #13 MichaelG, 22.12.2009
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    *räusper...

    Technik: "Art der Farbe (Silikatbasis, Silikonharz.., Dispersion...)Wasseraufnahme des Farb-/Putzsytems mit allem was da dran hängt (Verschmutzung, Schlagregen, Frostschäden?...), eine eventuelle algizide & biozide Ausrüstung der Farbe (Bei allem pro & contra hierzu), undundund...

    Ich persönlich habe die letzten 6 Jahre gar keinen einfachen Egalisationsanstrich mehr angeboten und die letzten 4 Jahre nicht mehr ausgeführt, sondern nur noch mindestens 2-fache "VOLLWERTIGE" Farbbeschichtungen.

    MfG Michael
     
  14. #14 drachen, 22.12.2009
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    Laut lach, dann erzähl das mal unserem Fachunternehmer...
     
  15. #15 drachen, 22.12.2009
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    Richtig, einiges davon konnte ich auch schon in den Technischen Merkblättern lesen
     
  16. #16 drachen, 22.12.2009
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    weil es unser Architekt so schriftlich ausgeführt hat...
     
  17. #17 Baufuchs, 22.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In

    dem Auszug aus dem LV lese ich nichts von Egalisierungsanstrich.

    Aus dem LV Auszug kann ich auch keinen Anspruch auf "Structo EST" erkennen.

    Der Architekt hat nur das System "B" vorgegeben.
    Wenn der BU sich daraus nun eine preisgünstige, aber im System bleibende u. mögliche Variante auswählt, so darf er das.

    Will Bauherr (wie hier) teurere Variante = Mehrkosten.

    Architekt wird sagen: "Sind Sowieso-Kosten", denn auch wenn im LV richtig ausgeschrieben wäre es teurer geworden.
     
  18. #18 drachen, 22.12.2009
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    Lieber Baufuchs,
    das war kein Auszug LV, sondern Auszug aus einer Mail von heute morgen, in dem er den Fachunternehmer bzw. die Aussagen hinsichtlich Oberputz verteidigt.
    Und wieso preisgünstig bzw. teurer. Wenn es darum geht, ist unser gewählter Oberputz sogar günstiger als die angeblich kalkulierte Variante des Unternehmers. Dann hätte ich gern pro Gebinde 2,00 Euro zurück.
    Nochmal: es geht um die sich daran anschließende zusätzliche, lt. Aussage Architekt, notwendige Egalisierung. Auch wir haben uns schon beim Hersteller informiert, ob diese tatsächlich notwendig ist (ist sie nicht, trotz anderweitiger Vorschrift im Technischen Merkblatt). Aber das ist doch nicht unser Job!!!! Darum, darum und nur darum geht es mir. Mich würde die Aussage des Architekten und Fachunternehmers, wenn ich ihm/ihnen blind vertraue und vom Bauen null Ahnung hätte, wieder einmal mein (!!!) Geld kosten.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 22.12.2009
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    Äh, ja - und was sollen wir dabei? Ausser dem Pfeiffen Deines Überdrucks zu lauschen?

    Das es sein Job ist, Euch darüber zu informieren, ob un unter welchen Umständen ein Egal-Anstrich nötig ist, steht oben mehrfach. Was noch?
     
  20. #20 drachen, 22.12.2009
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    uijjj, das kommt aber auch nett rüber...
     
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