Fassade Dämmen wie Dick???

Diskutiere Fassade Dämmen wie Dick??? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hätte mal eine Frage haben uns ein Haus gekauft Bj.1923. Haben innen jetzt alles komplett Saniert. Will jetzt mit der Fassade anfangen. Es ist...

  1. Kloeck

    Kloeck Gast

    Hätte mal eine Frage haben uns ein Haus gekauft Bj.1923.
    Haben innen jetzt alles komplett Saniert.
    Will jetzt mit der Fassade anfangen.
    Es ist Backstein Mauerwerk mit einer Dicke von 40cm + 5cm innen und aussenputz!!
    Wie Dick muss die Dämmung jetzt werden??
    Ein bekannter von mir macht das Beruflich und er sagt es muss bei der Dicke vom Mauerwerk kein Vollwärmeschutz gemacht werden.
    Nur ich traue ihm nicht so will nicht Dreimal anfangen
    mfg
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das wird wohl berechnet werden müssen.
    Die Kosten des dafür nötigen Fachmanns werden jedoch (genau wie die Dämmmaßnahme selbst) öffentlich bezuschußt!
     
  3. honney

    honney

    Dabei seit:
    27.06.2009
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauleiter
    Ort:
    im hohen Norden
    Benutzertitelzusatz:
    bauleitender Dipl.-Ing. mit viel Spass am Job!
    hier mal als beispiel nen link zum errechnen des U-Wertes, geht dabei auch darum was Sie haben wollen!
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    ...oder haben müssen!
     
  5. honney

    honney

    Dabei seit:
    27.06.2009
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauleiter
    Ort:
    im hohen Norden
    Benutzertitelzusatz:
    bauleitender Dipl.-Ing. mit viel Spass am Job!
    man muss gar nichts, es sei denn man möchte Fördergelder beantragen! Aber was wäre ratsam, das ist ne andere Geschichte oder was braucht man um einen bestimmten U-Wert zu erreichen ... das müsste hier nochmal angegeben werden, was für ein "Backstein" wäre auch noch von Interesse ...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 23.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn der Herr Ingenieur bitte mal die EnEV lesen würden. Danke

    Sobald die Fassade bearbeitet wird, muss der Mindestschutz der EnEV eingehalten werden. Mehr darfs natürlich gerne sein.
    Das teure an den Arbeiten ist ncht so sehr das Material, sondern das sind die Leute, die es verarbeiten.
    Und deren Aufwand ist nur minimal grösser, wenn die Dämmung dicker wird.

    Ich würde heute nicht unter 16 cm WLG 035 anbringen lassen, wenn das Gebäude es hergibt.
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ergibt bei der o.g. Wand mehr als 60cm Wandstärke. :eek:

    Obwohl....im Vergleich zu den KF Burgen ist das ja gar nichts. :D

    Dafür hätte ich gerne einen Nachweis.

    Er hat das jetzt Haus gekauft und umfangreich saniert, und nun soll auch noch die Fassade saniert werden.....und Du erzählst ihm, dass er die EnEV einfach ignorieren kann?

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 lordbauer, 23.12.2009
    lordbauer

    lordbauer

    Dabei seit:
    23.11.2008
    Beiträge:
    717
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    softwareentwickler
    Ort:
    bietigheim
    Hallo,

    ich hab da mal ne Frage. Was passiert eigentlich wenn man die ENEV ignoriert?
    Also wenn ich jetzt zum Beispiel beschließen würde keine Dämmung auf mein Haus zu machen weil ich es mir gerade nicht leisten kann, und ich würde die ENEV-Werte beim Neubau damit nicht mehr erreichen, was passiert dann?

    Strafe?
    Knast?
    Hand abhacken?
    ???
     
  9. #9 Olaf (†), 23.12.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Willst...

    probieren?

    Bußgeld (geht ja noch)
    und die Auflage, die ganze Übung richtig zu wiederholen - dass dürfte dann mehr Schmerzen bereiten.
     
  10. #10 lordbauer, 23.12.2009
    lordbauer

    lordbauer

    Dabei seit:
    23.11.2008
    Beiträge:
    717
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    softwareentwickler
    Ort:
    bietigheim
    Nein will ich nicht!

    Will nur wissen was dann passiert.

    Ich denke mein geschilderter Fall ist doch gar nicht so selten. Das WDVS kommt relativ zum Schluss und kostet eine ganze Menge Geld. Hat man das Geld nun nicht mehr kommt auch kein WDVS drauf, und dann?

    Mich interessiert das eben...

    Bußgeld ==> kann derjenige dann eh nicht mehr bezahlen.
    Knast ==> Ist ja wohl kaum eine Straftat
    Abriß ==> Steht wohl in keinem Verhältniss

    So what?
     
  11. #11 Gast14207, 23.12.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    §24
    Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.

    § 25

    Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

    Eine unbillige Härte im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten ist.


    soweit dazu.
     
  12. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Da passiert nichts. Ich weiß vom Bekannten- und Nachbarnkreis, dass die Leute alle Fenster ersetzt haben, andere haben das Dach neu gedeckt oder die Fassade gestrichen.
    Niemand hat sich gemeldet und gesagt, dass das nicht reicht.
    Diese Bauherren meinen es gut mit ihrem Häusle und wissen ja gar nicht, was ihnen die EnEV eigentlich vorschreibt.
    Wo kein Richter, da kein Henker, sozusagen.

    PS Mein Arch. hat ja die EnEV leider auch nicht für voll genommen:
    "Nicht luftdicht? Ach was, die paar Euro, die Sie jetzt mehr an Heizung brauchen. Die fallen bei der Bausumme nicht ins Gewicht..." :mauer
     
  13. #13 lordbauer, 23.12.2009
    lordbauer

    lordbauer

    Dabei seit:
    23.11.2008
    Beiträge:
    717
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    softwareentwickler
    Ort:
    bietigheim
    Hallo,

    also ich möchte hier auf gar keinen Fall jemanden anstiften sich nicht an die Regeln und Gesetze in unserem Lande zu halten. Wenn EnEV Vorschrift dann auch einhalten!

    Mich hat es nur interessiert welche Folgen es für einen hat.
     
  14. #14 Bauwahn, 23.12.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Es ist halt wie beim Telefonieren am Steuer. Wenn dann mal kontrolliert wird, dann kostet's auch.

    Es wird aber zu wenig kontrolliert und damit geht dann auch die Einhaltung zurück (Bei Schwarzfahrern z.B. gibt es schöne Statistiken die den direkten umgekehrten Zusammenhang zwischen zwischen Kontrollquote und Beanstandungsquote belegen).

    Da sollte man mal Personal einstellen. Aber vermutlich ist der Verwaltungsaufwand zum Eintreiben allein schon höher als das Bussgeld.
     
  15. #15 Gast14207, 23.12.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    http://medien.enev-online.de/infos_2009/091217_tuschinski_enev2009_missverstaendnisse.htm

    Ansonsten gilt:

    § 8 Bußgeldvorschriften

    Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.


    Und lass nur mal deinem Nachbarn die Farbe deiner Außenwand nerven, der macht schnell eine Anzeige und schwupps... Außerdem, wie gesagt, die ENEV ist nicht so dumm, wie manche denken. Die Wirtschaftlichkeit ist ja integraler Bestandteil. Von der gesteigerten Wohnqualität gar nicht zu reden.


    Grüße
    applegg
     
  16. Roth

    Roth

    Dabei seit:
    13.08.2009
    Beiträge:
    973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Franken
    Soll ich also meinen Architekten anzeigen? ;)

    Grundsätzlich ist die EnEV sinnvoll. Und sie ist ja auch geltendes Gesetz.
    Aber wer klärt die Selbermacher-Bauherren auf, die keinen Architekten oder Energieberater nehmen? Und wer sich nach einem Hauskauf teure Energiesparmaßnahmen nicht alle leisten kann, was soll der machen?

    Behörden verfolgen die Verstöße nicht, weil sie die finanziellen Zwänge der Bauherren kennen, so meine Meinung.

    Zur Wirtschaftlichkeit:
    Ich habe einen dena-Prospekt von Ende 2008. Er zeigt eine Beispielrechnung für ein freistehendes EFH von 1970 mit 150 qm Wohnfläche und 4 Pers.,
    energetische Komplettsanierung + erneuerbare Energien:

    Dämmung Dach 30cm
    Austausch Fenster Wärmeschutzverglasung
    Dämmung Außenwände 24cm
    Dämmung Kellerdecke 8cm
    Einbau Pelletheizung
    Solaranlage Trinkwasser u. Heizungsunterstützung
    Lüftung mit WRG

    Kosten 68.300 €
    Zuschüsse 18.398 €
    Finanzierungsbedarf 49.900 €

    Mit solchen Beispielrechnung versucht man zu überzeugen. Ich habe diese Maßnahmen machen lassen, aber wenn ich mit meinem Objekt vergleiche, dann halte ich diese Angaben für absolut schöngerechnet.
     
  17. #17 Gast14207, 23.12.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    ehrlich gesagt. JA. Er wollte ja auch dein geld. Selbst dran schuld, sehenden Auges eine mangelhafte Lesitugn zu akzeptieren. Aber im Sinne der ENEV bist du als bauherr der Rechtsträger, der Archi ist nur im Sinne der Gewährleistung zu belangen.

    Oh, Herr Wachtmeister, woher soll ich denn wissen, dass ich in der Innenstadt nur 50 fahren darf. Da stand ja kein Schild mit "50" drauf... Nene, so nicht.

    Es gilt, bis auf wenige Ausnahmen, ein Bestandschutz. Wer keine Baumaßnahmen durchführt, der muss auch nichts anpassen. Ist halt wie bei autos, wer neu kauft, der muss halt auch den KAT bezahlen, weil es ohne nicht mehr geht.



    Klar, dass ein gewisster Lobbyismus mit reinspielt, will ich nicht absprechen. Die Frage ist, rechnet es sich? und wie wäre es ohne diese Maßnahmen in dem zugigen, fußkalten Ziegelbau. 26 % Förderung sind ja auch schon geschmeidig.
     
  18. Kloeck

    Kloeck Gast

    Ich will garkeine Fördermittel die können die gerne behalten !!
    Wir ging es eigentlich nur darum,wir haben vor Aufzustocken und hinten anzubauen.Und ein Bekannter sagte mir wenn man mehr als 60% der dachfläche ändert muss gedämmt werden hat keiner einen link zur berechunug.
    Es sind rote Ziegel
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 23.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dann braucht Ihr eh einen Planer. Der kann Euch dann (hoffentlich) die ENEV und deren Forderungen näher erläutern.

    Was für eine Berechnung soll denn der link enthalten?
     
  20. #20 greentux, 23.12.2009
    greentux

    greentux

    Dabei seit:
    04.07.2009
    Beiträge:
    1.231
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur ET
    Ort:
    Dresden
    Also Führerscheine für Bauherren...
    Warum nicht. In D bekommen wir das alles geregelt.
     
Thema: Fassade Dämmen wie Dick???
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. vollwärmeschutz dicke sinnvoll

    ,
  2. wie dick muß ich bei einer 24 Ziegelsteinwand dämmen

    ,
  3. wie dick muss die Fassade gedämmt werdendmmmen

Die Seite wird geladen...

Fassade Dämmen wie Dick??? - Ähnliche Themen

  1. Fassade und Keller dämmen - Reihenfolge

    Fassade und Keller dämmen - Reihenfolge: Hallo, wir haben ein Haus Baujahr 1937 gekauft und sanieren dies nun Schritt für Schritt. Zwei große Posten sind die Dämmung der Fassade und die...
  2. Fassade dämmen ja oder nein

    Fassade dämmen ja oder nein: Hallo , meine Frage ist , was bedeutet wenn ich an der Fassade etwas dämmen will müsste ich das ganze Gebäude dämmen oder könnte ich auch erstmal...
  3. Fassade dämmen und Fenster tauschen

    Fassade dämmen und Fenster tauschen: Moin zusammen, ich habe gesehen dass es ein separates Forum für Fenster gibt, aber da wir (wie empfohlen) beide Maßnahmen angehen wollen, diese...
  4. Fertighaus neu dämmen und Fassade erneuern

    Fertighaus neu dämmen und Fassade erneuern: Hallo zusammen, meine Freundin und ich wohnen in einem STREIF Bungalow mit Walmdach auch 1974. Da ein Neubau für uns zu teuer wäre (ein neues...
  5. Sanierungs-Dämmungslüge- was bringt es wirklich eine Fassade zu dämmen?

    Sanierungs-Dämmungslüge- was bringt es wirklich eine Fassade zu dämmen?: Hallo. Focus hat einen interessanten Beitrag zur Wärmedämmung an Fassaden veröffentlicht. Nur les ich den beitrag bis zum Ende bin ich auch...