Abnahmeprotokoll bei Neubauten

Diskutiere Abnahmeprotokoll bei Neubauten im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Gibt es eine Verpflichtung bei Elektroinstallationsfirmen ein normgerechtes Abnahmeprotokoll auszuhändigen? Wir haben bei unserem Neubau...

  1. Kunni

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    Gibt es eine Verpflichtung bei Elektroinstallationsfirmen
    ein normgerechtes Abnahmeprotokoll auszuhändigen?
    Wir haben bei unserem Neubau keinerlei Unterlagen vom
    Elektriker erhalten , dass die Arbeiten ordnugsgemäß
    ausgeführt wurden.
    Wird soetwas in einer VDE Norm geregelt?:bef1013:
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Abnahme ist Aufgabe des Auftraggebers, nicht des ausführenden Betriebs.
    Die Firma muss Meßprotokolle anfertigen. Die stehen aber dem AG zu. Wenn Sie also mit BT/GÜ/GU gebaut haben, dann müssen Sie bei dem lieb "Bitte, Bitte" machen.
    Ob Sie einen Anspruch darauf haben -> Frag den RA
     
  3. #3 knobelb, 03.12.2010
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein Fertighaus gebaut und tun uns unheimlich schwer, eine Zusicherung zu bekommen, dass die Elektrik entsprechend den Normen und Richtlinien ausgeführt wurde.

    Was sind denn die Normen, auf deren Einhaltung man achten muss, oder anhand welcher Norm muss ein Prüfprotokoll erstellt werden?

    Besten Dank für die Informationen.
     
  4. #4 PaulHeinrich, 13.12.2010
    PaulHeinrich

    PaulHeinrich Gast

    Naja also bei uns war es so, dass wir einfach ein Formular ausgedruckt haben (gibt es überall im Net) und denen das zur Unterschrift vorgelegt haben. So hatten wir unsere Absicherung!
    Zusätzlich hat man ja die Rechnung, die das ganze nochmal bestätigt.
    Könnt ihr ja alles auch noch naträglih regeln!
     
  5. #5 ManfredH, 13.12.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was bitte soll eine Rechnung bestätigen ?!
    Die Rechnung ist weder eine Bestätigung, dass die Arbeiten vollständig, noch dass sie fachgerecht ausgeführt wurden.

    Und dass eine nachträgliche Regelung bestenfalls die zweitbeste Lösung ist, beide Parteien dazu bereit sein müssen, und selbst dann die Verhandlungspositionen völlig anders sind als vor Vertragsabschluss (und i.d.R. für den Auftraggeber nicht gerade besser), das sollte einem Handwerker eigentlich auch bekannt sein.
     
  6. Gast

    Gast Gast

    wir haben ein Fertighaus gebaut

    wenn Fachfirma vor Ort war sollte der auch "fachgerecht" gearbeitet haben.
    gibt es Zweifel seitens des BH, dann kann der sich, auf eigene Kosten, durch eine SV sich das bestätigen lassen.
    teure "Beruhigungspille"
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2010
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Sag mal Werner - wo kaufst Du Deine rosaroten Brillen (oder doch Pillen)

    Das ganze Forum ein einziger Fake - und keiner hats gemerkt :cry - nur der Werner :respekt, denn der sieht ferner
     
  8. #8 ManfredH, 13.12.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hattest wohl kein Vertrauen in den örtlichen Maurer ? :D
     
  9. #9 Maximili, 13.12.2010
    Maximili

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    ist in der DIN VDE 0100-T610 geregelt
    es besteht eine Prüfpflicht muss auch dokumentiert werden und wird mit einem Übergabe Protokoll an den Auftraggeber übergeben erst dann ist die Anlage abgenommen .

    Die berühmte "Abnahme durch Nutzung" gibt es nicht im Streitfall
     
  10. #10 Maximili, 13.12.2010
    Maximili

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    hab das falsche zitat eingefügt srry
     
  11. Gast

    Gast Gast

    Das ganze Forum ein einziger Fake - und keiner hats gemerkt - nur der Werner , denn der sieht ferner

    einer muß ja den Überblick behalten :winken
     
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