Ist 3,5 cm Überstand nicht zuviel?

Diskutiere Ist 3,5 cm Überstand nicht zuviel? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Das Mauerwerk im Erdgeschoss (KS-Planelemente) steht auf der Kellerdecke nicht bündig auf. Es ragt 3,5 cm über, bei 11,5 cm Dicke...

  1. Franz

    Franz Gast

    Hallo zusammen,

    Das Mauerwerk im Erdgeschoss (KS-Planelemente) steht auf der Kellerdecke nicht bündig auf. Es ragt 3,5 cm über, bei 11,5 cm Dicke tragen nun die verbleibenden 8 cm die gesamte Last.

    Ist das nicht ein büschen wenig??
    Franz
     
  2. #2 bauworsch, 02.06.2002
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Dicke 11,5 cm???

    Das ist doch wohl nicht die Gesamtaußenwanddicke? Oder sind es die Verblender? ???
     
  3. Franz

    Franz Gast

    Es ist die tragende Aussenmauer,

    das Haus hat zwei Stockwerke und Dach und steht auch noch.

    Franz
     
  4. Jupp

    Jupp

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    Hallo Franz.
    Willst Du wirklich behaupten,daß Deine Aussenwand 11.5 cm stark ist? Wenn dem so ist ,dann ist es nicht zulässig.

    Jupp
     
  5. Franz

    Franz Gast

    Ich schwöre

    und behaupte, dass damit über 100 Häuser hier stehen. Bei einigen ist in der Erdgeschossgiebelwand (trägt die Deckenelemente) dieser Überstand.

    So siehts fertig aus =>

    [​IMG]


    Gruss, Franz
     
  6. Jupp

    Jupp

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    Hallo Franz.
    Wenn das Aussenmauerwerk als 2-Schaliges Mauerwerk ausgeführt wird ist eine 11.5 er Wand als Aussenwand zulässig. Einschalge Aussenwände nach DIN 1053 Teil 1, 8.4.2.1 müssen 24 cm stark sein. Was mich bei Deiner Konstruktion stört ,ist der Überstand von 3.5cm bei der 11.5 er Wand.Dadurch bekommst Du eine sog. Aussermitigkeit in die Wand welche die Tragkraft herabsetzt. Würde ich als gavierenden Mangel ansehen und einen statischen Nachweis verlangen. Abgesehen von aller rechnerei bei einem solchen Nachweis, ICH würde den Überstand nicht akzeptieren.

    Jupp
     
  7. franz

    franz Gast

    Hallo Jupp,

    ich tipp gleich mal den Nachweis und die Stellungnahmen vom BT und Architekten ab.

    Bis dann,
    Franz
     
  8. Franz

    Franz Gast

    Die Stellungnahmen!

    Der Statiker:

    ......Überstand der Hintermauerschale d=11,5, KS-Planelemente, über Spannbeton-Hohldeckenplatte jeweils längs zu den Spannbeton-Hohlplatten. Der Überstand darf lt. stat. Nachweis max. 3,5 cm betragen, klaffend Fuge bis Max. 1/3 der Mauerstärke zulässig. Es muss eine Maueraufstandsfläche von 8 cm übrigbleiben............

    .................horizontale Schlitze bis 1 cm zulässig..............


    Der Architekt:

    ...............das Überstandmass darf nicht von der Mitte der Decke ermittelt werden. Die Kopfseiten der Betondecken haben ein Vertiefung von 3 cm. Das Überstandsmass darf nur direkt von der obenen Kante gemessen werden..................


    In diesem Sinne,
    Franz
     
  9. Jupp

    Jupp

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    Hallo Franz
    Murks wird durch rechnen auch nicht besser. Wände haben vollflächig in ihrer breite draufzustehen. Bei diesen 11.5 cm Schalen würde ..ICH.. kein pardon kennen. Keine Abnahme alles Neu ,ferdisch.

    Jupp
     
  10. MB

    MB Gast

    Keine Abnahme?

    Er wohnt doch schon drin. Ich schätze, in der Siedlung ist für uns alle einiges zu tun. Oder ist es normal, daß die Kellerinnenwände mit Rostspuren versehen sind und sich die Bewehrungsgitter abzeichnen?
    Bei den Häusern sind ja an den Trennfugen nicht mal die Mauerkronen gedämmt. Geschweige denn die Fuge selbst.
     
  11. June

    June Gast

    Sind bei einschaligem Mauerwerk tatsächlich 24 cm Minimum?
     
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