Spurrillen auf der Auffahrt

Diskutiere Spurrillen auf der Auffahrt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir benötigen Hilfe bzw. Rat. Wir sind im Juli 2008 in unser Doppelhaus (Neubau) eingezogen. Nun zum Problem : Mittlerweile haben...

  1. Heusis

    Heusis

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    Hallo,

    wir benötigen Hilfe bzw. Rat.

    Wir sind im Juli 2008 in unser Doppelhaus (Neubau) eingezogen.

    Nun zum Problem :
    Mittlerweile haben wir Spurrillen bzw. Absenkungen festgestellt. Die Höhenunterschiede betragen teilweise bis zu 10mm. Mit 2,5m langer
    Wasserwaage und Maßband ermittelt.

    Wir haben bereits einen Garantieanspruch an unseren Bauträger gemeldet,
    die Antwort :
    Wir sollen uns nicht "anstellen", außerdem wären die Unebenheiten schon seit der Übergabe (Juli 2008) vorhanden.

    Der Untergrund ist wie folgt:
    - Glatter Betonstein
    - ca. 5-10cm Quarzsand
    - ca. 20-30cm Grober Schotter

    Leider haben wir auch ein zweites Problem. Mit unserem Kaufvertrag haben wir akzeptiert, dass ein Gutachter jeden "Garantieanspruch" prüft bzw. bewertet und beide Parteien sich an das Ergebnis halten.

    Welche Möglichkeiten der Garantiedurchsetzung haben wir ?

    Vielen Dank für Rückantworten.

    Gruß
    Heusis
     
  2. #2 wasweissich, 23.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wieso ist das mit dem gutachter ein problem ?

    sind es wirklich fahrspuren/spurrillen ?

    hättest du ein bild ?
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    wurde es so ausgeführt, wie vertraglich vereinbart ?

    ist ein unabhängiger Gutachter vorgesehen oder steht da im Vertrag noch mehr zu ?

    ist der zeitliche Ablauf des Auftretens irgendwo belegt ?


    und was ist "grober Schotter" ?

    die Frage nach Untergrund / Planum oder Verdichtung stelle ich gar nicht :konfusius.
     
  4. #4 meisterLars, 24.12.2009
    meisterLars

    meisterLars

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    5-10cm Quarzsand ->:Baumurks

    Da gehören 4cm Splitt (0/8, 0/5, 2/5...) drunter.

    Und 20 - 30cm grober Schotter halte ich für eine Einfahrt für zu wenig. Unter befahrenen Flächen empfehle ich mindestens 40cm Schotter 0/45 oder 0/56, evtl auch Beton oder Asphalt RC, das ganze in 2 Lagen eingebaut und verdichtet auf Geotextil.

    Frohes Fest!
     
  5. #5 HolzhausWolli, 24.12.2009
    HolzhausWolli

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    Diese Regelung ist hja im Grunde gar nicht so verkehrt und kann, wenn auch zum Problem des GU´s werden.

    Wenn es ein neutraler Gutachter ist -alles andere wäre eine Farce- dann wird er auch uns insbesondere den Unterbau auf Eignung prüfen. Sollte der nicht nach den geltenden regeln für den vertraglichen Verwendungszweck ausgeführt sein dann ist die Sache doch klar.


    Woher weißt Du denn die Beschaffenheit des Unterbaus noch so genau....zufälig zugesehen? Oder wurde der tatsächlich beschrieben, was ich nicht glaube.
     
  6. #6 ThomasMD, 24.12.2009
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    Wetten, daß das der "Gutachter" des Bauträgers ist?

    Allen ein frohes Fest.
     
  7. #7 Carden. Mark, 24.12.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich spinne mal vor mir hin.
    • Abnahme war
    • Beweislast nun bei AG
    • Vertrag sieht vor = GA, beide haben sich an seinen Feststellung zu halten, wenn nun nichts weiter zum SV erwähnt ist, würde ich an Stelle des AG den SV bestimmen, ich bin ja eh in der Beweislast.
    • Vorher würde ich den AN auffordern den Mangel anzuerkennen.
    • Es geht ja schließlich um die Kosten des GA, die der AG den AN dann aufbürden möchte - oder?
     
  8. #8 HolzhausWolli, 24.12.2009
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    @ ThomasMD: gegen die Wette würde ich allerdings auch nicht halten....lol.

    Aber mal weiter gedacht...selbst wenns der befangene Gutachter des BT/GU ist.... die Spurrillen wird er nicht weggutachtern können. Dann bliebe nur seine Schlussbemerkung, dass dieser Art Spurrillen im Toleranzbereich liegen, unweigerlich vorkommen können, deshalb hinzunehmen sind und keinen Mangel darstellen.

    Und so wird es dann auch ausgehen..... sach ich mal. :o

    Ob ein neutraler Gutachter unweigerlich zu einem anderen Ergebnis kommt, stelle ich mal noch dahin.....:shades
     
  9. #9 HolzhausWolli, 24.12.2009
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    Baustatus: Längst fertig
    Oder verstehe ich dich miss?
     
  10. #10 Carden. Mark, 24.12.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was heißt "Augenscheinlicher Mangel?
    Ein Mangel ist die Abweichung vom "Soll" zum "Ist".
    Ob es ein Mangel ist? Kann ich von hier aus auch nicht feststellen. Besonders bei der Bewertung von Ebenheiten werden viele Fehler gemacht.

    Braucht er ja nicht. Aber über durch den Gutachter entstehende Kosten braucht er sich dann auch nicht beschweren. Da steht, der AG soll Auffordern. Da steht nicht, der AN soll anerkennen.

    Hallo.
    Es geht IMMER um Kosten.
    Ich denken nicht, dass der SV für UMME arbeitet.
     
  11. #11 wasweissich, 24.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn das auf 10 cm sand verlegt ist , ist der mögliche schaden nicht weit........ ja wenn.

    andererseits ist 1cm auf 2,5 m nu kein wirklicher schaden .........:shades
     
  12. Heusis

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    Vielen Dank an Euch alle für die Antworten,

    ich werde nun versuchen so gut es geht Stellung zu nehmen.

    wasweissich :
    - anbei einige Bilder, weitere Bilder konnte ich nicht hochladen.

    Helge v. Seggern :
    wurde es so ausgeführt, wie vertraglich vereinbart ?
    - Außenanlage; Zufahrt mit Betonsteinen 10/20 cm in Granit eingefaßt.
    Der Unterbau wurde mit keiner Silbe beschrieben oder erwähnt.

    ist ein unabhängiger Gutachter vorgesehen oder steht da im Vertrag noch mehr zu ?
    - Lt. Vertrag : "Besteht Streit über gerügte Mängel, vereinbaren die
    Vertragsparteien, dass zunächst ein von der Industrie- und Handels-
    kammer zu bennender Sachverständiger zu hören ist. Seine Entscheidung
    soll für beide Parteien bindend sein. Kosten trägt die unterliegende Partei.

    Wäre ein vom Gericht bestellter Sachverständiger nicht besser ????

    ist der zeitliche Ablauf des Auftretens irgendwo belegt ?
    - Seit Einzug bis Heute haben sich die Betonsteine abgesenkt, Fotos
    dokumentieren den Mangel.

    und was ist "grober Schotter" ?
    - Sand mit Kieselsteinen 1-4cm größe

    die Frage nach Untergrund / Planum
    - wie bereits beschrieben grober Schotter (durch Rüttler verdichtet)
    dann Quarzsand - das wars.

    meisterLars :
    - Geotextil oder ähnl. wurde nicht benutzt.

    HolzhausWolli :
    - Was sind die geltenden regeln für den vertraglichen Verwendungszweck
    für den Unterbau einer Zufahrt.

    Woher weißt Du denn die Beschaffenheit des Unterbaus noch so genau
    - Wir haben zugesehen wie die Zufahrt erstellt wurde. Dies ist auch bei
    anderen Zufahrten so erfolgt.

    - Wie sind die Toleranzen für Spurrillen für Zufahrten/Auffahrten ???
    Die Spurrillen/Absenkungen werden doch mit der Zeit weiter zunehmen !!
    Wie kann ich als Bauträger einen eindeutigen Mangel einfach als
    normalen Zustand hinstellen.
    Im Fall eines Weiterverkaufes würde ich als Käufer vom Kaufpreis
    einiges abziehen wenn die Zufahrt Spurrillen aufweist.
    Eine KFZ-Werkstatt kann auch nicht einen Garantieanspruch weg-
    diskutieren während der Garantiezeit ????

    Mark Carden :
    - Bei Übernahme des Hauses waren die Spurrillen "NICHT" vorhanden, dass
    währe dann ja auch sofort ein Grund gewesen das Haus nicht abzunehmen.
    Zitat des BT; wir sollen uns nicht anstellen, die "Unebenheiten" waren
    schon von Anfang an vorhanden" Zitat Ende.

    Wie können wir am besten gegen den BT vorgehen um unseren Garantie-
    anspruch durchzusetzten ??

    Gruß
    Heusis
     
  13. #13 wasweissich, 24.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich möchte dich am tag vor weihnachten nicht deprimieren , aber in diesem (momentanen) zustand liegen die abweichengen noch im toleranzbereich .

    soll nicht heissen , dass ich es ok finde , oder es dem anspruch den ich an meine arbeit stelle entsprechen würde .

    meiner ansicht nach wirst du auch mit einem unabhängigen gutachter auch nicht weit kommen .
    einen gerichtlich bestellten gutachter gäbe es erst , wenn du klagen solltest , hat aber in dem jetzigen zustand eher keine grosse aussicht auf erfolg . es sei denn , dir gelingt es einen wirklichen mangel am unterbau zu beweisen , und den wird es (wahrscheinlich) nicht geben , da würde die fläche nicht so aussehen .

    frohr weihnacht j.p.
     
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