Vergleich Energieausweis - Realität

Diskutiere Vergleich Energieausweis - Realität im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, unsere Babysitterin hat ein Problem mit Ihrer Wohnung (stärkerer Schimmelpilzbefall). Ihr wurde vom Vermieter nun vorgeworfen, sie würde...

  1. Roddy

    Roddy Gast

    Hallo,

    unsere Babysitterin hat ein Problem mit Ihrer Wohnung (stärkerer Schimmelpilzbefall). Ihr wurde vom Vermieter nun vorgeworfen, sie würde nicht/unzureichend lüften und vorallem die Wohnung unzureichend (im Vergleich zu den Vormietern; "die hatten keine Probleme") heizen.
    Mir geht es hier nicht, dieses zu beklagen, sondern Argumente pro/contra zu finden:

    Es gibt für die entsprechende Wohnung einen Energieausweis. Dort ist der Endenergiebedarf aufgeführt. Nun kann man doch relativ einfach diesen Wert mit den aktuellen Verbrauchswerten vergleichen.
    Dadurch sollte sich ein Hinweis zum Heizverhalten ableiten lassen, oder?

    Problem:
    - Sie wohnt erst 9 Monate (seit März) in der Wohnung
    - Ich weiß nicht, ob der Ausweis den Bedarf oder den Verbrauch definiert. Ich gehe von einem verbrauchsbezogenen Energieausweis aus.

    Läßt sich hier wirklich eine Aussage treffen (+-25%)?
    Z.B. Im Energieausweis stünde 310 kWh/(m²a) und sie hätte nur knapp 180 kWh/(m²a) verbraucht.

    Gibt es hier Erfahrungen damit?

    Unabhängig hiervon, habe ich ihr geraten einen Fachmann die Problematik vor Ort ansehen zu lassen...
    Mich interessiert, ob obige Analyse OK ist?

    viele Grüße
    Roddy
     
  2. Julius

    Julius

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    Mich deucht, der Vermieter könnte in diesem Fall sowas von Recht haben...
     
  3. Roddy

    Roddy Gast

    Recht haben ist nicht wichtig...

    Hallo Julius,

    mir geht es ersteinmal um die Zulässigkeit eines entsprechenden Vergleichs :think.
    viele Grüße
    Roddy
     
  4. #4 Baldbauherr, 25.12.2009
    Baldbauherr

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    Hallo

    Mit Mietern die nicht richtig heizen? Meistens sind das auch die, die dann nicht richtig lüften, weils dann noch kälter wird.

    Aber Spaß beiseite. Mit dem Energieausweis kann man da überhaupt nichts beweisen oder Aussagen treffen. Ein Hygrometer für ~20.- € hilft da mehr, um erstmal einen Anhaltspunkt zu bekommen.

    gruß
    B.
     
  5. Julius

    Julius

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    Was heißt schon "Zulässigkeit des Vergleichs"?
    Man kann durchaus jederzeit Äpfel mit Birnen vergleichen, bei Lust und Laune auch Eier mit Eierkohlen...
    Das verbietet einem niemand.

    Will sagen:
    Es kann durchaus ein grober Anhaltspunkt sein.
    Insbesondere, wenn es sich um einen verbrauchsbasierten Ausweis handelt.

    Mehr aber auch nicht.

    Der Vermieter ist aber frei darin, wie und ob überhaupt er eine Abmahnung der Mieterin wegen dieses von ihm angenommenen Umstands begründet.

    Ein trotz vergleichbarer Witterung deutlich unter den Vorjahreswerten liegender Heizenergieverbrauch ist in Verbindung mit den aufgetretenen Schäden ME sogar ein starker Anhaltspunkt, daß unzureichendes Heiz- und wohl auch Lüftungsverhalten vorliegt.
    Sind denn beide genannten Werte auf gleiche Periodendauer und -Lage bezogen?


    Ich kenne das Problem leider aus eigener Erfahrung (und brauche dafür nichtmal nen Energieausweis):
    Wohnungen, die jahre- und Jahrzehntelang völlig trocken und stets schimmelfrei waren, verkommen manchmal nach einem Mieterwechsel schlagartig zu feuchten Schimmelhütten.
    Da reicht eigentlich etwas gesunder Menschenverstand, um das einzuschätzen.

    Wenn man aber Genaueres wissen will, muß man messen und nochmals messen.

    Wer stellt denn im Moment Forderungen?
     
  6. Julius

    Julius

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    Bzw. wer tat dies zuerst?
    Die Mieterin nach Schimmelfreiheit oder der Vermieter nach Erfüllung der mietvertraglichen Nebenpflicht (stets ausreichend zu heizen und zu lüften)?
     
  7. #7 wasweissich, 26.12.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn über den sommer eine zahl von 180 steht , ist nach dem winter 310 doch recht wahrscheinlich ..........:shades

    also den angriff auf mieterin erstmal stoppen:think
     
  8. bernix

    bernix

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    ...ich lese die 180 als hochgerechneter möglicher Wert.
    -
    Mal abgesehen davon, daß die 310 ein Hammerwert sind...ist das (oder nicht viel weniger) vielleicht der Energieeinsatz der notwendig ist, die Hütte schimmelfrei zu halten.
    Bei geringerem Energieeinsatz wird teilweise oder grossflächig der Taupunkt erreicht...
    Ich tendiere daher zu Julius Ansatz
    gruss
     
  9. Roddy

    Roddy Gast

    Zahlen sprechen lassen?

    Hallo,

    Schimmel scheint ja emotional besetzt zu sein...
    Es geht NICHT um Schuld, Abmahnung, Angriff etc.

    Zitat Julius:
    "Will sagen:
    Es kann durchaus ein grober Anhaltspunkt sein.
    Insbesondere, wenn es sich um einen verbrauchsbasierten Ausweis handelt.
    Mehr aber auch nicht. "

    Wie genau darf man "grob" definieren? Gibt es Richtlinien, Erfahrungen etc. wie weit der Energieausweis von dem tatsächlichen Nutzerverhalten abweicht?
    Eher 20, 50 oder 80%.
    Klar ist das Wetter ein Faktor. Ich nehme stark vereinfachend mal an, dass beide Werte bei vergleichbaren Klimabedingungen aufgenommen wurden...

    Klar ist auch das die Messung der Luftfeuchte und der Wandtemperaturen etc. im konkreten Fall weiterführen (Fachmann).
    Trotzdem zurück zur Ausgangsfrage:e_smiley_brille02:

    viele Grüße
    Roddy
     
  10. bernix

    bernix

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    ...ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann bei Mieter-/Eigentümerwechsel völlig unbrauchbar sein...
    Gutes Beispiel ist das Haus meines Sohnes: Verbrauch des Vorbesitzers: 30000kwh über Nachtspeicheröfen...Verbrauch hochgerechnet jetzt: Vermutlich weniger als 5000kwh, Rest über Holzofen/Pelletofen.
    Verbrauchserfassung bei letzterem ist noch relativ einfach...beim Holzofen werden aber die meisten nicht sagen können wieviel Kilo verbrannt wurden...
    Die 30000 ergaben sich angeblich durch den hohen Wärmebedarf des Vorbesitzers, den mein Sohn jedenfalls nicht hat.
    gruss
     
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