Kaminofen alternativ zu Nachtspeicheröfen?

Diskutiere Kaminofen alternativ zu Nachtspeicheröfen? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, unser Vermieter muss uns leider die Wohnung kündigen. Wir haben allerdings die Möglichkeit ein Stockwerk höher, unters Dach, zu ziehen....

  1. #1 Lindamaus, 27.12.2009
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    Hallo,

    unser Vermieter muss uns leider die Wohnung kündigen. Wir haben allerdings die Möglichkeit ein Stockwerk höher, unters Dach, zu ziehen.
    Dort dürfen wir einen Kaminofen einbauen (soeinen wollten wir schon lange haben).
    Leider wird die Wohnung mit Nachtspeicheröfen betrieben.
    Kann man mit einem nachgerüsteten Kaminofen diese Speicher ersetzen? Kann man eine Luftverteilung nachträglich einbauen? Die Wohnung liegt unter dem Dach und hat eine Grundfläche von 110qm, allerdings abzgl. der Schrägen.

    Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus!

    Viele Grüße
    Linda
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Soll der Ofen die Nachtspeicher komplett ersetzen, oder diese nur unterstützen?

    Hintergrund: Je nach Heizlast müssen entsprechende Luftmengen bewegt werden damit die Räume auch auf Temperatur kommen. Luft ist als Wärmeträger aber denkbar ungeeignet, und somit stellt sich die Frage, ob man die Räume überhaupt warm bekommt ohne einen Sturm in der Hütte zu erzeugen.

    Eine Luftverteilung nachträglich zu installieren ist möglich, aber mit Aufwand verbunden, und zudem lassen sich die Luftkanäle schlecht "verstecken". Der Aufwand kostet erst einmal Geld und dann stellt sich die Frage, welche Prioritäten man setzt.

    Ich befürchte, Ihr unterschätzt den Aufwand. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Shai Hulud, 28.12.2009
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    Und bei dem Aufwand stellen sich auch gleich die Fragen
    • wers bezahlt (Mieter, Vermieter)
    • wers genehmigt (Vermieter, Schornsteinfeger)
    • und was bei Auszug passieren soll (Rückbau, Abschlag Nachmieter :shades).
     
  4. Julius

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    Wurde denn schon geklärt, ob eine Kündigung unter diesen Umständen überhaupt zulässig ist? Warum zieht nicht der Vermieter unters Dach?

    Ersetzen kann ein Kaminofen die Nachtspeicherheizung nicht. Bei dieser Wohnungsgröße kann er auch nur für Teilbereiche unterstützend wirken.

    Aber was spricht dagegen, einfach weiterhin die vorhandenen Nachtspeicheröfen zu nutzen? Eben ggf. mit Unterstützung durch einen Kaminofen.
    Wobei ich vermute, daß ihr den Aufwand, um mit so einem Ding dauerhaft zu heizen, weit unterschätzt...
    Das ist weder bequem noch praktisch noch sauber!

    Wenn überhaupt (bei Lage unterm Dach ist erstmal zu prüfen, ob dort genügend wirksame Schornsteinhöhe vorhanden ist!) würde ich über einen Pelletofen nachdenken.

    Womit wird denn die bisherige Wohnung beheizt?
     
  5. OldBo

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    Tja, die Zeiten, in denen man die Kohle in die 5. Etage tragen musste, sind vorbei. Oder kommen die nun doch wieder? Wobei ein Säckchen Pellets einfach und sauberer zu händeln sind :irre

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  6. Julius

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    Nicht nur deswegen hab ich ja auch Pellets vorgeschlagen statt der Braunkohlebriketts oder des Stückholzes.
    Hinauftragen wird man den Brennstoff aber so oder so müssen.
     
  7. #7 Lindamaus, 28.12.2009
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    Danke für die vielen Antworten..

    Hallo,

    also...

    Die Kündigung ist für uns ok. Die Wohnung oben ist, bis auf die Nachspeicheröfen, besser. Im Erdgeschoss sind die Geschäftsräume des Vermieters und er möchte seine Büroräume erweitern. Da ist es logisch, dass er diese lieber im ersten Stock, statt unter dem Dach haben möchte.

    Unsere aktuelle Wohnung hat Fussbodenheizung. Die Wohnung drüber wurde nachträglich auf das Gebäude gesetzt und nicht an die vorhandene Heizung angeschlossen.

    Wir möchten die Nachtspeicher in der neuen Wohnung ungerne nutzen, da uns die Kosten zu hoch sind. Wir verbrauchen sowieso schon sehr viel Strom, aber Nachtspeicheröfen für 110qm? Nein danke.

    Wir haben keinen vorhanden Schornstein, den wir nutzen können. Wir müssen einen Edelstahlschornstein installieren.

    Die Kosten müssen wir selbst tragen. Schließlich ist ja im Prinzip eine Heizung vorhanden. Da besteht für den Vermieter kein Handlungsbedarf.

    Das ich das Holz oder die Pallets tragen muss, ist mir klar :mega_lol: Aber da komme ich mit klar... Wir müssen eh 10 Mal am Tag die Treppe laufen, da kann man ja immer was mitnehmen. Reine Gewohnheitssache.

    Nach mehreren Stunden googlen bin ich auch auf dem Standpunkt, dass ich einen Kombi-Dauerbrenner, also Pallets und Holzscheite für uns am sinnvollsten finde.
    Wie funktionieren denn Nachtspeicheröfen? Kann ich spontan entscheiden, wenn ich mehr Wärme brauche, oder muss ich den Ofen aus "Aufladen" einstellen und habe erst am nächsten Tag die Möglichkeit damit zu heizen? Wie lange hält der Speicher den Strom/die Wärme?

    Viele Grüße
    Linda
     
  8. Julius

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    Eine Kombination aus Holzofen und Nachtspeichern ist problemlos möglich.
    Ich habe das hier auch so in mehreren Wohnungen.

    Sie werden (wenn richtig installiert und eingestellt!) abhängig von der Außentemperatur und der Restwärme (übrig vom Vortag) des jeweiligen Ofens nachts automatisch mit billigerem Niedertarifstrom aufgeladen.
    Dabei sollen sie außen nicht sonderlich heiß werden! (ein Bedienfehler, der gerne gemacht wird)
    Die korrekte Entladung erfolgt dann überwiegend mittels eines vom Raumthermostaten geregelten Gebläses.

    Andere Wärmequellen (z.B. Holzofen, aber auch Elektrogeräte wie PCs sowie evtl. Sonneneinstrahlung) werden dabei automatisch berücksichtigt.

    Wenn zugeheizt wird, wird also der Nachtspeicher weniger entladen, besitzt mehr Restwärme und wird in der folgenden Nacht einfach weniger nachgeladen.


    Aber bedenke:
    Für die Kosten, welche zur Einrichtung eines Kaminofens samt Schornstein etc. nötig sind (etliche Tausend EUR), könnt ihr VIELE Jahre die Mehrkosten der Nachtstromheizung bezahlen. Außerdem verursacht er zusätzliche laufende Kosten (Kaminkehrer), auch wenn er nicht benutzt wird. Und es ist für die kommende Jahre mit Nachrüstverpflichtungen zu rechnen (Rußfilter etc.), die nicht ganz billig sein werden...

    Lohnt sich also nur, wenn Ihr einen langfristigen Mietvertrag bekommt. Unter 10 bis 15 Jahren (einseitiger Kündigungsverzicht des Vermieters) würde ich als Mieter solch eine Investition keinesfalls tätigen!
     
  9. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Diese neue Vorgabe in der EnEV wird wohl hier nicht zutreffen, oder. Aber es sind ja noch 10 Jhre Zeit.

    Nachtstromspeicherheizungen sind ab dem Jahr 2020 nicht mehr erlaubt, wenn sie älter als 30 Jahre sind und in Wohngebäuden das einzige Heizsystem darstellen. Allerdings müssen sie nur in Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen stillgelegt werden, die vor 1995 errichtet und seitdem nicht energetisch modernisiert worden sind.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
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