rechtliche Frage zur Gewährleistung

Diskutiere rechtliche Frage zur Gewährleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß nicht wo ich dieses Thema platzieren soll, deshalb versuch ichs einfach hier: Wir haben im Januar 2006 unseren Neubau bezogen....

  1. Uwe M

    Uwe M

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    Hallo,
    ich weiß nicht wo ich dieses Thema platzieren soll, deshalb versuch ichs einfach hier:

    Wir haben im Januar 2006 unseren Neubau bezogen. Mit dem Bau haben wir ein Planungsbüro beauftragt welches auch die Bauleitung übernommen hat.

    Im Sommer 2009 stellte ich unter dem hinteren Balkon fest, das bei Regen Wasser unter dem Estrich läuft.
    Der Bauleiter meinte ich solle doch hier und da mit Silikon abdichten:motz

    Anfang November teilte ich Ihm dann schriftlich mit das er sich um die Reparatur kümmern soll. Daraufhin hatte er die Fa. angeschrieben und eine Frist gesetzt.

    Als diese nicht eingehalten wurde und die Fa. sich noch nicht einmal gemeldet hatte schrieb ich dem Bauleiter nochmals.

    Nun, bis Ende Dezember keinerlei Reaktion.

    Es wurde damals ein Bauvertrag nach VOB abgeschlossen, Gewährleistung nach BGB

    Welche Möglickeite hab ich nun damit mein Schaden schnellstmöglich behoben wird.

    Im Anhang 2 Fotos des Schadens

    Vielen Dank,

    Uwe
     
  2. #2 Spirit64, 30.12.2009
    Spirit64

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    Hallo, ich glaube zuerst muß man feststellen obs ein Planungs-/Bauleitungsfehler ist
    oder ob "nur" der Handwerker geschlampt hat. Nicht jeden Pfusch kann man glaube ich auf den Bauleiter abwälzen.... Wenn eindeutig ersteres der Fall ist mußt natürlich gegen das Planungsbüro vorgehen... vermutlich mit mehr Druck als bisher... Wenn zweiteres der Fall ist kommts rechtlich auf den Vertrag mit dem Planungsbüro an.. ob die Phase 9
    "Objektbetreuung" mit vereinbart wurde.. Wenn dann muß das Planungsbüro dafür sorgen... wenn nicht selber gegen die Fa. vorgehen..aber ein gutes Planungsbüro macht das oft kulanzhalber...
    Notlösung mit viel Ärger und Kosten natürlich Gutachter...evtl. nach Androhung von rechtlichen Schritten wenn nix passiert ein Brief vom Anwalt, wirkt manchmal Wunder....
    Gruß
    J.
     
  3. Uwe M

    Uwe M

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    Da der Bauleiter die Kohle für die Baubetreuung und Planung kassiert hat, ist dieser für mich doch jetzt auch der Ansprechpartner, oder sehe ich das falsch??

    Rechtliche Schritte möchte ich nach Möglichkeit vermeiden.


    MfG Uwe
     
  4. #4 Gast943916, 30.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    da bleibt doch erst mal die Frage: mit wem hast du den Vertrag abgeschlossen? Doch sicher nicht mit dem Bauleiter.....
     
  5. #5 Spirit64, 30.12.2009
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    soviel ich weiß muss der Bauleiter nicht 8 Std täglich auf der Baustele sein...wenn z.B jetzt eine Naht an der Abdichtung undicht ist, die man kaum mit bloßem Auge erkennen kann ist meiner Meinung nach der Handwerker schuld.. nicht der Bauleiter.. anders stellt sich das natürlich dar wenn das Detail nicht stimmt..... aber das zu beurteilen ist schwer... ich hab auch Androhung von rechtlichen Schritten geschrieben :-)
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Ich lese Estrich und ich lese Silifuge.
    Der Estrich lebt und die Silifuge ist ne Wartungsfuge und keine ernstzunehmende Abdichtung.

    Gruß Lukas
     
  7. Uwe M

    Uwe M

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    O.K,
    dann werde ich der ausführenden Firma selbst einen netten Brief schreiben und abwarten was passiert.

    @Lukas,
    die Silikon Fuge hatte nichts mit dem Estrich zu tun. Das Zeugs sollte ich an den Übergang Treppe zum Balkon verschmieren.

    @ Spirit 64,
    ich sehe die Schuld auch nicht beim Bauleiter/Planer, er war halt für mich der erste Ansprechpartner. Und das ein bauleiter nicht 8 Std. vor Ort rumturnt ist eh klar.

    @Gipser

    Klar habe ich den Vertrag mit dem Dachdecker abgeschlossen.


    Vielen Dank für Eure Antworten :28:

    MfG Uwe
     
  8. #8 Gast943916, 30.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    eben darum:
     
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