Frage zum Formular der Berufsgenossenschaft

Diskutiere Frage zum Formular der Berufsgenossenschaft im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo wir haben jetzt dieses Schreiben bekommen, wo wir alle Angaben zu unserem Bauvorhaen machen müssen. Dort steht z. B. auch Baubeginn und...

  1. #1 Jessi75, 30.12.2009
    Jessi75

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    Hallo

    wir haben jetzt dieses Schreiben bekommen, wo wir alle Angaben zu unserem Bauvorhaen machen müssen. Dort steht z. B. auch Baubeginn und voraussichtliches Ende. Das wissen wir aber noch gar nicht. Wir wollen anfangen wenn es nicht mehr friert. Das kann in 2 Wochen oder 2 Monaten sein. Auch das Ende wissen wir ja nicht weil wir fast alles selbst machen. Wir wissen ja gar nicht, wie wir vorwärts kommen. Hängt ja auch vom Wetter ab. Außerdem muss da angegeben werden, wer was macht bzw. mithilft. Das wissen wir ja auch noch nicht. Wir werden vielleicht auch einige Gewerke machen lassen, nur wissen wir noch nicht was und ob überhaupt. Wie schreibt man das da rein? Wie ist das, wenn ich da rein schreibe, dass für Gewerk x jemand bestimmtes hilft und dann hilft noch jemand der da nicht steht? Mein Mann ist im Fußballverein und die haben alle gebaut. Er hat bei allen mitgeholfen und jetzt werden die uns (hoffentlich) auch alle helfen. Nur wissen wir natürlich nicht wer wann was hilft.

    HILFE!
     
  2. Lukas

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    Hi!

    Dann schreib denen das genau so. Versichert sind die Helfer sowieso. Es geht am Ende um die Helferstunden, für die Du dann bei der BG zu bezahlen hast. Also Bautagebuch führen und Belege sammeln.
    Aus Deiner Sicht ist es wichtiger Belege über Arbeiten zu sammeln, die von Firmen und nicht von Fußballern gemacht wurden.

    Gruß Lukas
     
  3. #3 Jessi75, 30.12.2009
    Jessi75

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    hi

    danke für die Info.
    Müssen wir auch für meinen Mann, meinen Schwager und meinen Schwiegervater zahlen wenn sie helfen? Das sind nämlich die, die am meisten arbeiten werden.
     
  4. Andy

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    Ich habe das Formular vor zwei Wochen ausgefüllt (BG Bau Wuppertal). Auf meinem Formular gab es einen Punkt 'voraussichtlicher Beginn der Bauarbeiten'.
    Die Gewerke die noch nicht vergeben sind bzw. noch nicht klar ist ob Eigenleistung oder nicht, habe ich offen gelassen. In der Erklärung stand auch 'soweit bereits bekannt'.
    Ich denke wichtig ist nur das man rechtzeitig (vor Beginn der Arbeiten) der BG Bau die offenen Punkte nachmeldet.
    Wenn Unklarheit mit dem Formular besteht, würde ich da aber einfach anrufen. Ich habe eben ein Erinnerungsschreiben von denen bekommen, weil sie angeblich mein schreiben nicht rechtzeitig bekommen hätten. Also scheinen sie diese Woche zu arbeiten.
     
  5. Lukas

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    Das mit den Verwandten ist immer so eine Sache und sollte vorher schriftlich mit der BG geklärt werden. Dazu wurde hier schon viel geschrieben.

    Gruß Lukas
     
  6. Julius

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    @ Jessi

    Ist Dein Mann denn nicht Mitbauherr?

    Bezüglich Schwiegervater und Schwager unbedingt VORHER von der BG Bau schriftlich und unwiderruflich ausdrücklich zusichern lassen, daß diese dort versichert sind, also im Leistungsfall keine Gefälligkeit unterstellt wird.
     
  7. lulu66

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    Wenn die Zusicherung nicht gegeben wird: Eigene Bauhelferversicherung abschliessen.
     
  8. Julius

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    Ja - UND dann eben für diese Personen NICHTS an die Bau-BG zahlen.
     
  9. #9 Jessi75, 30.12.2009
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    Ahh, vielen Dank für eure Tips! Das ist ja echt ne Menge worauf man achten muss...

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, wenn bei meinem Schwager und Schwiegervater Gefälligkeit unterstellt würde, würden die im Fall eines Unfalls nicht zahlen? Aber dafür würden wir auch für sie keine Beiträge zahlen müssen? Wer entscheidet, ob das Gefälligkeit ist oder nicht? Und wie ist das denn überhaupt mit dieser Gefälligkeit? Wir zahlen ja keinem was (außer natürlich reichlich Grillfleisch und ein paar Flaschen Bier nach getaner Arbeit).

    Ja, mein Mann ist auch Bauherr.
     
  10. #10 Shai Hulud, 30.12.2009
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  11. Julius

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    Der Mitbauherr ist beitragsfrei.
    Aber eben - wie Du selbst - auch NICHT versichert!
    Zumindest für Euch beide ist also sowieso ne separate Versicherung nötig.

    Die Festlegung der Gefälligkeitsleistung geschieht erfahrungsgemäß ganz einfach:
    Bei der Frage der Beitragserhebung wird Gefälligkeit bestritten, also kassieren die Brüder erstmal.
    Passiert nix, isses gut und das Geld eh weg.
    Passiert aber was, das teuer kommen würde (Rente oder Todesfall), wird gerne nachträglich Gefälligkeit unterstellt und nicht geleistet. Man bekommt dann zwar die Beiträge zurück, bleibt aber auf dem Schaden sitzen. Und nachträglich anderweitig versichern is nich...
    Also: Trau, schau, wem!

    Diesem üblen System kann man nur entgehen, wenn man das VORHER schriftlich klärt.


    Nennenswert bezahlen dürft Ihr sowieso nix, das wäre dann strafbare Schwarzarbeit.
    Hat aber mit der Frage der Unfallversicherung nix zu tun.
    Auch Schwarzarbeiter sind pflichtversichert.
     
  12. #12 driver55, 30.12.2009
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    Angaben!

    Im VORAUS müssen (dürfen) keine Angaben gemacht werden! In deinem Fall schätze ich den Zeitraum von Baubeginn bis 31.12.2009. Und wenn noch nicht begonnen wurde, dann eben voraussichtlicher Baubeginn eintragen und ab die Post.
    (Es handelt sich doch um das 2-seitige Formular, oder? Schau mal auf der ersten Seite unten, da steht: Bitte unbedingt beachten! Bauzeit von Baubeginn bis Datum)
    Oder gibbed in NRW andere...
     
  13. #13 Jessi75, 30.12.2009
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    Ja, das steht da. Das hat mich ja so irritiert. Weil ich das ja alles noch gar nicht weiß! Wir haben ja ein "fertiges" Haus gekauft und bauen nur an. Zählt zum "Baubeginn" auch schon der Abriss den wir bisher gemacht haben oder ist "Baubeginn" wirklich wenn wir anfangen zu bauen?
     
  14. Julius

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    Auch der Abriß zählt.
    Hattet/habt ihr denn da schon Helfer?
    Oder nur die Bauherren selbst (und ggf. Fachbetrieb)?
     
  15. #15 Jessi75, 31.12.2009
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    Den Abriß hat mein Mann hauptsächlich mit seinem Vater allein gemacht. 2-3 mal war sein Bruder auch da, aber öfter bestimmt nicht. Ansonsten hatten wir keine Helfer.
     
  16. #16 Jessi75, 22.01.2010
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    Hallo

    könnt ihr mir bitte noch mal helfen.

    Ich wollte jetzt dieses Formular ausfüllen und weiß nicht genau wie ich das formulieren soll.

    Also, ich möchte sagen, dass mein Schwiegervater und mein Schwager aus Gefälligkeit helfen und nicht versichert werden sollen. Wie schreib ich das so, dass die das auch akzeptieren?

    Danke!!!
     
  17. ToStue

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    Warum das?

    Lasse dir doch lieber zusichern, dass sie versichert sind. Das solltest du ja eh machen... Siehe vorherige Beiträge.
     
  18. #18 Jessi75, 28.01.2010
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    Ich möchte sie lieber über eine private Bauhelferversicherung versichern da das anscheinend deutlich günstiger ist. Oder haben diese Bauhelferversicherungen irgendeinen Nachteil?
     
  19. Julius

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    Ja. Sie greifen nur, wenn man sie VOR dem Eintritt des Schadenfalls abschließt...
     
  20. #20 Jessi75, 28.01.2010
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    Ich wollte die abschließen, sobald ich die Info von der BG habe.

    Nur weiß ich leider immer noch nicht, wie ich das formulieren soll :-(
     
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