Ausführungsplanung

Diskutiere Ausführungsplanung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenbesucher ... evtl hat ja einer von euch einen Tip. Wir haben für unser Haus eine Fertigbauanbieter gewählt und dort einen...

  1. Anubis

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    Hallo liebe Forenbesucher ...
    evtl hat ja einer von euch einen Tip.

    Wir haben für unser Haus eine Fertigbauanbieter gewählt und dort einen Bauvertrag abgeschlossen. Da wir die Bauantragspläne schon hatten wurde im Bauvertrag vermerkt: Planung und Bauantrag werden separat in auf Auftrag gegeben ( Statik, WSN erfolgt durch Bauunternehmen).

    Im Bauvertrag gibt es nun noch den Punkt in dem Aufgeführt wird: Nadem unser Planungsbüro die Baupläne erstellt und vorgelegt hat übergeben hat, übergeben wir Ihnen die Bauantrasunterlagen in dreifacher Ausfertigung zur Gegenzeichung und Weiterleitung an die zuständige Baubehörde. Die Erstellung von Bauplänen, Statik, Wäremebedarfsberechung, Energieeinsparnachweis und Schallschutznachweis sind im Festpreis enthalten.

    Nun wurde uns nach erstellung der Erdgeschossdecke mitgeteilt, das die Ausführungsplanung nicht vorhanden sei und das dies aus dem Vertrag rausgenommen wurde mit dem oben genannten Hinweis. :deal

    Gehören die Ausführungspläne nicht zur Ausführung? Diese sind doch unabhänig von den Bauantragsplänen und sind doch nicht mit diesem einen Satz ausgeschlossen, oder? :confused:

    Evtl kennt sich ja hier im Forum jemand mit diesen ganzen Begrifflichkeiten besser aus ... bin für jede Antwort dankbar.
     
  2. Baumal

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    ich verstehe nur bahnhof... :confused:

    und wie wurde bis erstellung EG decke gebaut, ohne ausführungspläne?
     
  3. #3 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    am Rande vermerkt:

    Wer will denn jetzt Ausführungspläne sehen?

    Vermutlich Sie.

    Denn das Bauunternehmen baut ja wohl nach den Baueingabeplänen, sonst wäre die Erdgeschossdecke nicht schon fertiggestellt.

    Aus dem eingestellten Vertragstext ist nicht ersichtlich, dass Ausführungszeichnungen überhaupt erstellt worden wären.

    @Baumal
    Ist doch bei manchen BU normal, dass es keine Ausführungspläne gibt.
     
  4. Baumal

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    verstehe trotzdem nur bahnhof, wer mault denn
    jetzt nach ausführungsplänen? BU oder BH?
     
  5. Anubis

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    Der Bauunternehmer will jetzt Ausführungspläne haben. Im EG war eine Türe nach den Bauantragsplänen im Rohbau erstellt worden ( 1 m Rohbaubreite ). Und jetzt meint er in den Bauantragsplänen sei nicht ersichtlich ob es sich um Angaben handelt wenn alles fertig ist oder im Rohbau.

    Jetzt geht es los wer die Kosten übernimmt die Türe Breiter zu machen!
     
  6. #6 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vermutlich

    der Bauherr.

    Denn der BU kommt ja offenbar ohne aus.:D
     
  7. Baumal

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    der ist aber früh dran...:respekt
     
  8. Baumal

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    welcher satz?
     
  9. Anubis

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    Mit diesem hier im Bauvertrag:

    Da wir die Bauantragspläne schon hatten wurde im Bauvertrag vermerkt: Planung und Bauantrag werden separat in auf Auftrag gegeben ( Statik, WSN erfolgt durch Bauunternehmen).
     
  10. Baumal

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    ausgeschlossen nicht. aber auch nicht eigeschlossen...:D
    planung, was soll planung sein?
    bauantragszeichnungen sind für mich auch planung....

    aber ich kann auch nirgendwo lesen, dass der
    BU ausführungspläne in 1:50 erstellt...
     
  11. Anubis

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    Ich dachte das wäre hier drin:

    Die Erstellung von Bauplänen, Statik, Wäremebedarfsberechung, Energieeinsparnachweis und Schallschutznachweis sind im Festpreis enthalten.
     
  12. Baumal

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    baupläne, was sollen baupläne sein?
    wenn ich auf einem bierdeckel aufmale, wo der elektriker
    in einem zimmer die steckdosen setzen soll, ist das auch ein bauplan.

    eine vertraglich vereinbarte ausführungsplanung maßstab 1:50
    ist das m.e. so nicht...
     
  13. #13 Shai Hulud, 30.12.2009
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    Wenn der Fertigbauanbieter auch die Tür einbaut, ist das doch dem sein Problem wenn der Rohbau nicht zur Tür paßt.
     
  14. Anubis

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    hmmm... nun stellt sich mir ja die Frage wer für Schäden bzw Kosten aufkommt wenn der Bauunternehmer jetzt vor sich hin baut und dann gibt es irgend welche Probleme.

    ZB das er die Türe im Rohbau nur auf 1 m gemauert hat. Wenn ich das also richtig verstehe sind Zeichnungen in 1:50 nicht zwingend notwendig.

    Die Planung war für mich ja schon fertig, da ich ja schon die Bauantragspläne hatte. Daher war für mich klar was raus kommen soll ... :irre

    Was kann ich denn nun diesem Bauunternehmer sagen? Das er irgend welche Ausführungspläne benötigt ... damit ist er ja erst nach der EG Decke angekommen ... daher bin ich erst mal davon ausgegangen das der gute Mann alles hat was er zum Bauen braucht. :mauer
     
  15. Baumal

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    zeichnungen mindestens im maßstab 1:50 sind zwingend notwendig!

    diese tür dürfte bei diesem baufortschritt vermutlich das kleinste
    bisherige problem sein.

    und wenn so weiter gewurschtelt wird, das kleinste problem bleiben!
     
  16. Anubis

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    Fragend ...

    und was würdest du empfehlen was ich jetzt machen soll?

    Es kann ja irgend wo auch nicht sein, das der Bauunternehmer jetzt versucht die Kosten mir an die Backe zu nageln wenn er einfach so vor sich hin bastelt ... ich als Leihe kann das doch so nicht beurteilen was notwendig ist oder nicht :think
     
  17. Baumal

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    man gang wäre schon mal zum fachanwalt baurecht.

    ein BU mit solch einem vertragstext und der
    mit bauantragsplänen auf der baustelle wurschtelt,
    ist alles andere als seriös....
     
  18. Anubis

    Anubis

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    gut ...
    danke für den Tip ...

    dann werd ich mir mal einen entsprechenden Anwalt raussuchen und sehen was der zum dem Thema sagt. Ich denke man kommt da so nicht weiter ... hätte ja sein können das irgend wer diese Vertragstexte kennt bzw diese Begriff und hätte sagen können da die Zeichnungen nicht aus dem Vertrag raus genommen sind mit diesem einen Satz.

    Naja ... mal sehen was der RA dazu sagt. Dank euch ... :(
     
  19. #19 Baufuchs, 30.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    kapier die Nummer mit der Türöffnungsbreite nicht.

    Auch in Bauantragszeichnungen werden Türöffnungen auf Rohbauöffnung vermaßt.

    Wieso kann dann da was falsch gemauert sein?

    Mit dem Satz "Planung bla bla... wird separat in Auftrag gegeben" und im Zusammenhang mit "Statik+ Wärmeschutznachweis macht BU" ist eigentlich klar, dass der BU eben nur Statik+Wärmeschutznachweis erstellt. Da wird auch der Anwalt nicht helfen können.

    Allerdings hätte der BU schon vor Baubeginn 1:50 Pläne anfordern können/müssen.
     
  20. mls

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    ich vermute sprachwissenschaftliche herausforderungen :)

    vertragspartner ist eine "fertigbaufirma" und der BU ist NICHT vertragspartner?
     
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