Garantierte Bauzeit

Diskutiere Garantierte Bauzeit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe folgendes im Bauvertrag stehen: Bauzeit: Grundlage dieses Bauvertrages ist das BGB. Die Bauzeiten betragen bei Haus auf...

  1. Anubis

    Anubis

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    Hallo,
    ich habe folgendes im Bauvertrag stehen:

    Bauzeit:
    Grundlage dieses Bauvertrages ist das BGB. Die Bauzeiten betragen bei Haus auf Bodenplatte 5 Monate, bei Haus mit Keller 6 Monate, gerechnet ab Baubeginn. Der Baubeginn ist definiert mit Einschalungsarbeiten der Fundamentplatte. Die Bauzeiten können hiervon abwechen bei größermen Bauvolumen oder besonderer Bauausführung. Abweichungen hiervon werden unter Punkt 11. Sondervereinbarungen fixiert. Die Vorlaufzeit beträgt max. 4 Wochen nachdem alle Baustartvoraussetzungen vorliegen. Über die Wintermonate kann eine witterungbedingte Verzögerung eintreten. Dem Bauherrn wird spätestens zum Baubeginn ein Bauzeitenplan mit verbindlichen Terminen übergeben. bei Überschreitung der Bauzeit durch Gegebenheiten, die ind er Verantwortung des bauunternehmens liegen wird dem Bauherren eine Kostenpauschale in Höhe von 150,00 € je angefangene Woche gezahlt bzw. mit der letzten Baurate verrechnet.

    In Punkt 11. Sondervereinbarungen wurde festgelegt:
    Die garantierte Bauzeit wird festgelegt auf -6- Monate

    Nun meine Frage:
    Baustart war der Anfang Oktober und es wurde nicht jeden Tag auf der Baustelle gearbeitet. Nun wurden mir Schlechtwettertage mitgeteilt durch den Bauunternehmer, da er bei Frost nicht mauern kann. Kann der Bauunternehmer diese Tage an die garantierte Bauzeit anhängen, oder ist dies mit der Sondervereinbarung ausgeschlossen? :confused:
     
  2. #2 MoRüBe, 01.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

Thema:

Garantierte Bauzeit

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