Bauträger schlüsselferiges Bauen

Diskutiere Bauträger schlüsselferiges Bauen im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein gesundes neues Jahr erstmal!!! Hallo aus Bamberg. Haben vor in der nächsten Woche einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus zu...

  1. #1 C1402, 01.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.01.2010
    C1402

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    Ein gesundes neues Jahr erstmal!!!
    Hallo aus Bamberg. Haben vor in der nächsten Woche einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus zu unterschreiben. Haben uns schon einiges durchgelesen und vorgenommen alle Nebenabreden auf Papier zu bringen.
    Hat jemand Erfahrung mit der Firma "xxxxxxx"?
     
  2. #2 Baububi, 02.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.01.2010
    Baububi

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    Hallo,
    grundsätzlich sollten Sie sich Referenzobjekte zeigen lassen und mit den ehemaligen Bauherren dieser Objekte über deren Erfahrungen mit xxxx sprechen. Ich kann Ihnen nur den Tipp geben den Vertrag prüfen zu lassen, die Inhalte rechtlich und für Sie aktzeptabel und Massenmäßig zu prüfen. Gestalten Sie den Vertrag mit. Sie werden ja schließlich Bauherr und kein Bittsteller. Noch etwas wichtiges: Der Begriff "Schlüsselfertig" ist nicht definiert. So interpretiert ihn jede Firma anders. Bei manchen Firmen haben SIe erst Zutritt zum Haus (Schlüsselübergabe) wenn Sie vorab alles bezahlt haben. Mängel haben Sie dann natürlich auch keine gesehen. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Viel Erfolg wünscht
    Baububi
     
  3. Julius

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    Irrtum!
    Bei einem Bauträger ist der Kunde nur Käufer, aber eben nicht Bauherr.
    Er hat daher auch nicht die Rechte eines solchen.

    Dann passiert z.B. sowas wie die erwähnte Zugangsbeschränkung.
    Derartiges sollte man daher von vorneherein vertraglich im Sinne des Käufers regeln!
     
  4. C1402

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    Referenzobjekte haben wir gesehen und die "Bauherren" waren zufrieden mit der Fa.
    Auf Grund Eurer Anregungen haben wir haben im Vertrag vereinbart, dass wir mit auf der Baustelle sind und Arbeiten ausführen können. Sollten sich die Arbeiten der Fa. dadurch verlängern, wird die Zeit an die Bauzeitgarantie angehängt. Damit kann ich leben
    Danke an Baububi und Julius
    Ps.: Wir bauen im Juliushof :-)
     
  5. C1402

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    Vertrag schlüsselfertiges Bauen

    Wir haben aufgrund der mündlichen Zusage der Gemeinde für den Erwerb eines Baugrundstückes den Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus unterschrieben. Der Bauausschuss lehnte jedoch unseren Erwerb ab. Also vorerst kein Grundstück. Wir haben dann sofort per PZU einen Rücktritt vom Hausbauvertrag an die Fa. geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir noch keinerlei gegengezeichnete Verträge. Diese kamen dann ca. 1 Woche nach unserm Rücktritt. Nach Durchsicht haben wir auch in diesen Unterlagen keine Information über einen evtl. Rücktritt erhalten. Müssen wir darauf hingewiesen werden? Ist die Vertragsunterzeichnung für ein schlüsselfertiges Haus ein Geschäft, das man innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen kann? Ist ein Vertrag zustande gekommen? Vielen Dank!!!
     
  6. lulu66

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    :mauer :mauer :mauer

    War es ein Fernabsatz- oder ein Haustürgeschäft? Was ist ein/e PZU?

    Ansonsten hilft hier nur der Vertragstext (Passage zum Rücktritt?) und ein Gang zur Rechtsberatung.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Postzustellurkunde

    Wieso Fernabsatz? Heute muss doch jeder seinen Vertragspartner längstmöglich ohne eigene Nachteile bei Erhalt aller Vorteile, die dafür aber sofort, wieder loswerden können.

    @ Fragesteller
    Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Sie den Vertrag wohl einhalten oder sich "freikaufen" müssen.
    Wenn Sie das Grundstück nicht sicher hatten, warum haben Sie dann keine entsprechende Rücktrittsklausel in den Vertrag eingebaut??
    Haben Sie auf eine rechtliche Prüfung des Vertrags verzichtet???
     
  8. #8 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verträge

    sind dazu da, dass sie eingehalten werden.

    Wird so laufen wie Ralf geschrieben hat, der Vertragspartner wird wohl Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.
     
  9. #9 Thomas B, 01.02.2010
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    Moin!

    Das ist doch bei Hirschaid (Rothensand), oder?

    Tschulligung...warum macht man so was???? Ich gehe eine Verpflichtung ein (Vertrag) ohne wirklich zu wissen ob ich den Vertrag überhaupt erfüllen kann....einzig und allein irgendeine mündliche Zusage von irgendjemandem kann doch nicht Grundlage für eine derartige Entscheidung sein....Mann...Mann....Mann!

    Wenn schon, dann hätte man dem GU eben auch eine mündl. Zusagen geben können, daß man -wenn die Voraussetzung der Grundstückszuteilung eintritt- mit denen baut. Oder wurdet Ihr -wie auch immer- zur Unterschrift genötigt????

    Grüße aus Mittelfranken

    Thomas
     
  10. #10 HolzhausWolli, 01.02.2010
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    Das ist wohl der Punkt. Allerdings würde der GU/BU das ganze wohl eher auch als gut gemeinte Geste nehmen und einen Teufel tun, auch nur eine Schüppe Sand zu ordern, bevor ein Vertrag zustande gekommen ist.

    Nunja, das Kind ist im Brunnen.

    Bleibt zu hoffen, dass der BU ein Einsehen hat, gerade weil das ganze ja noch so taufrisch ist, und sagt "Schwamm drüber". Schließlich ist man bauherrenseitig ja bauwillig und wenn ein Grundstück vorhanden ist sicher geneigt einen neuen Versuch zu starten.
     
  11. #11 Thomas B, 01.02.2010
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    Jein!

    So wäre es natürlich gut und wünschenswert. Aber: Der GU kann nun möglicherweise einen (guten) Gewinn abschöpfen ohne etwas zu tun und ohne jedweder Gewährleistung. Das nenne ich mal leicht "verdientes" Geld....

    Für den Ruf wäre es natürlich eher nicht so gut...von wegen Nachhaltigkeit und so....

    Thomas
     
  12. C1402

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    In unserem Vertrag war mit keiner Silbe ein "Rücktrittsrecht" erwähnt. Ist es möglich, dass man von diesem Recht total absieht?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
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    Mensch sieht nicht "davon ab". Prinzipiell gibt es KEIN Rücktrittsrecht vom Vertrag.
    Nur für Haustürgeschäfte und im I-Net (unter Umständen) gelten da Ausnahmen.
    Das hat aber eher was damit zu tun, dass mensch die Ware VORHER nicht prüfen kann.
    Das gilt ja nun für einen Hausbauvertrag wahrlich nicht!!!
     
  14. #14 Thomas B, 01.02.2010
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    Nun ist also eine bucklige Büßerhaltung gefragt....bin mal gespannt wie sich der GU verhält. Wieviel kann der GU jetzt eigentlich als "Schadensersatz" wegen entgangenen Gewinns einfordern? Den vollen Gewinn (den er dann aber natürlich beweisen müßte => Offenlegung der Kalkulation?).

    Thomas
     
  15. #15 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bu

    hat Anspruch auf die volle Vergütung abzgl. der ersparten Aufwendungen.

    Was dann bleibt ist mindestens der entgangene Gewinn.

    Meist steht aber in den Verträgen bereits eine Regelung, was der BU im Falle der Vertragskündigung berechnen wird.
     
  16. #16 MoRüBe, 01.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Oder er erspart sich...

    ... die ganze Geschichte und nimmt pauschal 5 % ohne Nachweis.
     
  17. Eric

    Eric

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    Das gibt zu denken. Der Unternehmer hat offenbar den Vertrag erst unterzeichnet, als ihm der Rücktritt, dessen Zugangstag durch die PZU nachgewiesen werden kann, bereits vorlag. Dann wäre zu fragen, wie die Rücktrittserklärung zu werten ist --> Umdeutung in eine Anfechtung ? Wegfall der Geschäftsgrundlage ? Darf überhaupt noch angenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Annahme schon ein " Rücktritt " vorliegt?

    Wenn der BU viel Geld fordern sollte, ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
     
  18. #18 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was,

    wenn im Vertragstext steht "an seine Erklärung (Angebot zum Vertragsabschluss) hält sich Besteller/Auftraggeber 4 Wochen ab Datum der Unterschrift gebunden"?

    Was, wenn AN erklärt, "war zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bereits gegengezeichnet, nur noch nicht im Postversand"?
     
  19. #19 MoRüBe, 01.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Seit wann...

    ... können eigentlich Privatpersonen per PZU zustellen?

    nur mal so nebenbei :confused:
     
  20. #20 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wird

    wohl Einschreiben/Rückschein gewesen sein.
     
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