Anhydritestrich Vorbehandlung für Fliesenverlegen

Diskutiere Anhydritestrich Vorbehandlung für Fliesenverlegen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da nun bald auf meinem Estrich gefliest werden soll, interessiert mich gerne die Vorbehandlung des Estriches. Ich habe von...

  1. sheid

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    Hallo zusammen,

    da nun bald auf meinem Estrich gefliest werden soll, interessiert mich gerne die Vorbehandlung des Estriches.
    Ich habe von mehreren Leuten gehört, das reines Grundieren des Estriches mit z.B. PCI Gisogrund ausreicht.
    Andere meinen es sollte angeschliffen werden und dann grundiert oder auch verharzen.
    Was sagt die Expertenschaft dazu, weil ich möchte mich beim Fliesenleger erkundigen bzgl. eines Angebotes und ein bisschen Hintergrundwissen wäre nicht verkehrt?

    Viele Grüße & ein Vergelt's Gott
    Stefan
     
  2. platte

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    Hallo!
    1.Der Anhydritestrich muss auf jeden Fall angeschliffenen werden.(macht man eigentlich 1-2 wochen nach einbringen)
    2.es muss eine Feuchtemessung mit CM-Gerät gemacht werden,wenn der Wert OK ist kann
    3.jetzt grundiert werden z.b. *** ****grund
     
  3. Berni

    Berni

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    Warum?
     
  4. platte

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    Weil damit die Sinterschicht runter ist und somit der Estrich besser trocknen kann.
     
  5. Berni

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    Kannst Du mir mal sagen, wo das steht?
     
  6. #6 uwe1978, 05.01.2010
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    wo steht das er nicht geschliffen werdenn muss.....

    alles andere sind herstellerangaben, und ist somit schriftlich festzuhalten.
    Am besten von der estrich firma ein schreiben geben lasen, das der Estrich beim Bauvorhaben ....Muster... in der Musterstrasse 1 in musterstadt sach und fachgerecht eingebaut worden ist und kein abschleifen notwendigt ist.
     
  7. Berni

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    Von sach- und fachgerechten Einbau sollte man zunächst überall ausgehen, das schuldet der Estrichleger sowieso.
    Aber warum sollte in einem Schreiben noch erwähnt werden müssen, dass der Estrich nicht angeschliffen werden muß?
    Das Anschleifen bei Zementestrichen ist in der Regel doch auch nicht erforderlich?!?
     
  8. platte

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  9. stevie

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    Du liest Dir aber Deine Quellen schon durch, bevor Du sie postest?
    2. Link:
    ...und von "besser trocknen" steht dort schon mal gar nix :winken

    Gruß Stephan
     
  10. operis

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    Die Oberflächenqualität kann man mit einer Gitterritzprüfung beurteilen. Man macht nichts verkehrt, wenn man den Estrich schleift, zwingend notwendig oder gar aRdT ist es nicht.

    an den TE: zwingend notwendig ist jedoch das Messen der Restfeuchte nach CM-Methode incl. Messprotokoll.


    operis
     
  11. platte

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    @Stevie:solltest vielleicht erst mal selber genau lesen.Dort steht es kann auf das Anschleifen verzichtet werden ,wenn der Fließestrich eine für den Verwendungszweck ausreichende Oberfläche aufweist.Und das hat er zum Verlegen von Fliesen nicht.
    Wir haben schon einige Fussböden repariert bzw. saniert,wo nicht angeschliffen wurde.Da hält man kurz den Meissel dran und die Fliesen gehen leicht ab.An der Fliese befindet sich Fliesenkleber und die Sinterschicht,welche eigentlich hätte abgeschliffen werden müssen.

    http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Fussbodenkonstruktionen_Calciumsulfat-Fliessestrich-CFE_157561.html
     
  12. Berni

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    Tach zusammen,

    anschleifen ist a.a.R.d.T. und diese sollte unbedingt beachtet werden.
    Hier wird ganz klar zwischen Anschleifen, Abschleifen und Sauberkeitsschliff unterschieden.
    Ein ordnungsgemäß eingebrachter CAF wird mit 16 Körnung angeschliffen. Die Oberfläche weist dann genügend Festigkeit auf, um den Belag aufnehmen zu können. Der Estrich trocknet dadurch auch wesentlich besser aus. Das anschleifen ist eine besondere Leistung, und muß mit ausgeschrieben und beauftragt werden.

    Anders sieht es aus, wenn der Estrich nach dem Anschleifen noch weiche Bindemittelanreicherungen oder harte dünne Schalen aufweist.
    Dieses ist dann ein Mangel und muß "abgeschliffen" werden.

    Der Sauberkeitsschliff ist unmittelbar vor dem Voranstrich auszuführen, damit auch die Verunreinigungen der anderen Handwerker wieder beseitigt werden.
    Dies kann auch auf andere Weise geschehen, hier ist der Begriff nicht unbedingt wörtlich zu nehmen.

    Hersteller können durchaus die Aussage machen, ihr Material braucht nicht angeschliffen werden.
    Aaaaber,- immer unter der Voraussetzung, der Estrich ist fachgerecht einbaut.
    Wenn ein Hersteller diese generelle Aussage macht, so ist dies mit Dummheit nicht mehr zu schlagen. Er hat den eingebauten Estrich auf der Baustelle nicht gesehen und beurteilt. Kann er von seinem Stühlchen aus beurteilen, ob der Estrich mangelfrei eingebaut wurde. Dazu müßte er seinen A... schon mal zur Baustelle bewegen.
    Solche Aussagen helfen im Schadensfall nur, wenn Sie vom Hersteller objektbezogen schriftlich für eben dieses Bauvorhaben gegeben werden.
    Dann, und auch nur dann ist der Bodenleger aus dem Schneider, wenn er vorher Bedenken angemeldet hat. Der Bodenleger muß den Untergrund dahingehend prüfen, ob er für seine Arbeiten geeignet ist.

    Um die Verwirrung beim Laien zu vervollkommnen:
    Synthetische Anhydritfließestriche müssen generell angeschliffen werden.

    Naturanhydrit braucht aus stofflicher Sicht nicht angeschliffen werden.
    REA wird calciniert, da kann nur der Hersteller eine definitive Aussage machen.
    Alpha-Halbhydrate werden gebrannt aus REA- oder Naturanhydrit oder sind Modifikationen aus beiden, verhällt sich also wie bei REA.
    Hierzu muß noch gesagt werden, die technischen Merkblätter fordern das Anschleifen immer noch. Dieses sollte rechtzeitig, nach 7 Tagen geschehen.
    Für das Erreichen der Belegreife ist ein Anschleifen auf jeden Fall von Vorteil. Hierbei geht es dann nicht um das "Kalkhäutchen", sondern um Fließmittelanreicherungen, die ein Austrocknen verzögern, und sich auch negativ bei Dispersionsvoranstrichen auswirken.

    Mangelhaft eingebaute Estriche (z.B. überwässert), müssen gegebenenfalls sogar abgeschliffen werden, --> Mangel.

    @platte,

    Deine Aussage
    ist insofern nicht richtig.
    Anhydritestrich ist nicht gleich CAF, sondern CA. Mit Deinem 2 Link gehe ich durchaus konform. Der erste Link mit dem Artikel von Erning beschreibt den Reinigungsschliff wie das Anschleifen. Unterschied ist, Reinigungsschliff zeitnah mit Fliesenverlegung, Anschleifen im Sinne von "Sinterschicht" (Kalkhäutchen) soll so früh wie möglich erfolgen.
    Reinigungsschliff soll auch bei jedem Zementestrich erfolgen.

    Wird ein CAF zum richtigen Zeitpunkt angeschliffen, so sollte wegen Verschmutzung durch andere Handwerker zeitnah bei Fliesenverlegung ein Reinigungsschliff erfolgen. Das heisst, 2 x anschleifen, beides wird mit 16 Korn gemacht. Der Reinigungsschliff ist aber nicht materialspezifisch, sondern sollte bei jeder Estrichsorte, also auch bei CT erfolgen.

    Anschleifen im Sinne von "anschleifen" muss man einen CA nicht.
     
  13. platte

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    @Berni:Du hast recht ich meinte einen Calciumsulfatfliessestrich.Der muss angeschliffen werden.
     
  14. Berni

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    Siehste, soh nah liegen die Dinge manchmal beieinander.:D
     
  15. sheid

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    Hallo Leute,

    vielen Dank für die tollen Antworten!

    Grüße
    Stefan
     
  16. #16 Jupiter, 14.01.2010
    Jupiter

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    Hi platte,

    also wir haben auch einen C-S-Fliesestrich (= FLE) und der muss NICHT angeschliffen werden.
    Da bildet sich auch keine Sinterschicht, denn FLE ist nicht gleich FLE ;)

    Gruss
    Jupiter
     
  17. Berni

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    Naja Jupiter,

    dann hast Du Dir aber nicht das ganze Thema durchgelesen, oder es nicht richtig verstanden.
     
  18. #18 Jupiter, 14.01.2010
    Jupiter

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    erwischt :o
     
  19. platte

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    also Hausaufgaben machen:winken
     
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