Trittschalllärm

Diskutiere Trittschalllärm im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe die Etagenwohnung (74 qm) gekauft in der ich lange lebte. Es war über 30 Jahre recht still gewesen, über uns hatte auch schon...

  1. ilhany

    ilhany

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    Hallo,

    ich habe die Etagenwohnung (74 qm) gekauft in der ich lange lebte. Es war über 30 Jahre recht still gewesen, über uns hatte auch schon eine Mutter mit Kind gelebt, kein Babygeschrei oder sonst was ist zu uns durchgedrungen. Dann ist sie ausgezogen, über mir renoviert worden und mit Laminat verlegt worden und anschließend sind ziemlich laute Nachbarn eingezogen. Seitdem höre ich immer ein pochern, knattern und knistern. Die Stimme des ziemlich lauten Hausherren höre ich gelegentlich auch. Und immer wieder ein dumpfes Dröhnen. Und ab und zu ein lauter Knall als ob etwas nach unten gefallen ist. Die haben zwei Kinder und die sollen sich ja auch austoben. Aber wenns rein baulich schon 30 Jahre ging das kaum Geräusche bei mir ankamen, muß es doch wieder möglich sein.
    Die Decke wird wohl Stahlbeton sein, nach den Erfahrungen beim gelegentlichen Bohren an den Wänden gehe ich davon aus das die Wände aus Hohllochziegel bestehen.
    Ich habe in diesem Forum etwas von Verschlechterungsverbot gehört. Gibt es sowas (Paragraph?) und gilt es in meinem Fall?
    Ist der Verwalter zuständig das wieder in Ordnung zu bringen wenn er die Renovierung veranlaßt hat?
    Wenn ich das nur mit den Nachbarn klären kann, wieviel kostet eine Reparatur? Wenns nicht happig ist, würde ich denen anbieten mich an den Kosten zu beteiligen. Zb würde ich denen eine zusätzliche Dämmschicht unter dem Laminat spendieren.

    Danke
     
  2. bernix

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  3. ilhany

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    Danke, wie weit darf ich mich denn jetzt darauf berufen? Immerhin sind da zwei unterschiedliche Urteile, einmal Eigentum, einmal Miete. Bei mir ist es Eigentum und daher auf den ersten Blick bessere Karten. Aber sind die Urteile praktisch bindend wenn es zum Streit und vor Gericht kommt?
    Außerdem ist bei meinem Fall vorher Holzparkett gewesen und kein Teppichboden vorhanden.
     
  4. Berni

    Berni

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    Tach ilhany,

    Eine Rechtsberatung kann hier im Forum nicht erfolgen.

    Intressant wäre noch, ob unter dem Laminat zumindest dünner PE-Schaum verlegt wurde.

    Eric kann hierzu vielleicht mehr sagen.
     
  5. ilhany

    ilhany

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    Ich denke das das Laminat auf das ehemalige Holzparkett verlegt wurde, ob mit dem PE-Schaum weiß ich nicht. Um des lieben Friedens willen würde ich ein finanzielles Unterstützen bei einer Reparatur anbieten und bin gar nicht erpicht auf einen rechtlichen Streit. Es dient dennoch meiner Position wenn ich etwas rechtliches vorlegen kann. Was wäre denn das beste Dämmmaterial bei Laminat auf Holzparkett?
     
  6. bernix

    bernix

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    ...Falls derjenige der über dir Wohn sich auf einen Austausch einlässt, könnt ihr ja probieren: Als dämmende Zwischenlage würde ich in erster Linie an Holzweichfaserplatte, Gummigranulatmatte oder Korkmatten.
    Gummigranulat ist am schwersten und damit vielleicht am Besten geeignet
    Vielleicht findet sich in eurer Gegend ja auch ein Planer, der sich mit der Materie auskennt und den ihr engagieren könnt
    gruss
     
  7. Berni

    Berni

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    Ja Bernix,

    Gummigranulat oder Korkbahnen sind sehr gut.
    Holzweichfaserplatten tragen zu viel auf.
    Kork/Gummi ist auch gut. Bis 20 db Verbesserung.
     
  8. ilhany

    ilhany

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    Ich male mal den Teufel an die Wand und nehme an, es klappt alles nichts, wieviel kann ich bei mir oben an der Decke dämmen? Wie oben ausgeführt habe ich eine Betondecke und die Wände sind aus Hohllochziegel. Gibt es euer Meinung nach dann dieses Problem das ich über flankierende Bauteile den Lärm hören würde? Nach meinem Empfinden kommt es nur von der Decke.
     
  9. lulu66

    lulu66

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    Kann man nicht erstmal feststellen, ob das Laminat vielleicht seitlich an die Wände stösst und so den Schall überträgt oder wäre dieser Fehler keine Ursache bei diesem Schadensbild?
     
  10. ilhany

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    Klar, ich will auch erst die Ursache herausfinden und die Lösung dort vornehmen wo sie sinnvoll ist. Ich dachte aber ich frag auch mal nach Meinungen für Plan B.
     
  11. Berni

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    Ich denke, eine abgehängte Decke bei Stahlbeton wird hier auch nicht das meiste bringen.
    Versuche Dich mit den Nachbarn oben zunächst friedlich um eine Lösung zu bemühen, gemeinsame Ursachenforschung wäre hier ein Weg.
    Es ist auch durchaus möglich, dass noch andere Sachen renoviert wurden, und jetzt mit ursächlich sind.
     
  12. ilhany

    ilhany

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  13. ilhany

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    Ich denke es geht nicht mehr ohne Anwalt.
    Wie hört sich der 4109 Schallschutz an? Ich finde da keine Beschreibung aus der ich praktisch schlau geworden bin. Soll der Schall um 53 db gesenkt werden? Warum ist dann 46 db besser? Wenn jemand zb mit hartem Fußwerk rumläuft, wie hart dürfen die Geräusche unten noch ankommen?
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    messen -> gutachter -> ihk oder kwk
     
  15. R.B.

    R.B.

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    :confused:

    Wie wär´s mit HWK? ;)

    Gruß
    Ralf
     
  16. ilhany

    ilhany

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    Das messen wird das Gericht dann wohl vornehmen lassen wenn es soweit kommt. Ich würde trotzdem gerne eine Vorstellung haben was dabei genau gemessen wird. Erzeugt zb dieser Normhammer oben exakt xy db und unten müssen weniger als 53 db rauskommen? Ich kann aus den bisherigen Infos noch nicht so recht greifen was diese 53 db bedeuten sollen. Die lauten Experten können das sicher etwas plastischer beschreiben?
     
  17. R.B.

    R.B.

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    So einfach ist das nicht zu erklären.
    Das Norm-Hammerwerk erzeugt einen Schallpegel der im benachbarten Raum (oder Raum darunter) gemessen wird. Die Messung erfolgt bei verschiedenen Frequenzen im Bereich 100Hz bis 3150Hz. Danach werden die einzelnen Pegel mit einer Bezugskurve bewertet und daraus ergibt sich dann der "Norm Trittschallpegel" von xxdB. Dieser wird mit dem Grenzwert verglichen.

    Sorry, aber eine einfachere Erklärung ist mir jetzt nicht eingefallen,

    Gruß
    Ralf
     
  18. ilhany

    ilhany

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    Ich kann mich noch nicht so recht entscheiden, der Gutachter kostet schließlich ein Haufen Geld. Ich hab mit einem Conrad db Meßgerät 40 db Grundrauschen in der Stille der Nacht gemessen, im Bad sind es 34 db wenn es ganz still ist. Gerade im Bad sind daher die Geräusche am enervierensten. Meine Frage geht in die Richtung ob bei der Messung Grundrauschen rausgerechnet wird, also man qausi bei der Schalldämmung mehr murksen darf weil man eh an einer vielbefahrenen Strasse lebt oder ist es eher ein Indiz zu meinen Gunsten wenn ich trotz hohem Grundrauschen immer noch Schritte von oben höre?
     
  19. #19 veehparkett, 12.04.2010
    veehparkett

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    Die Werte die in der DIN 4109 festgehalten sind, sind die Werte die durch die Decke dringen dürfen. Die "normale" Anforderung bei Wohnungstrenndecken wären die 53dB um das "Rechtlich angenehme" zu erreichen.

    Die 46dB dagegen sind die empfohlenen minderen Maße welche am allerbesten für Wohnungstrenndecken einzuhalten sind. Prinizipiell sind bei einer Veränderung des Fußbodenaufbaus die Richtwerte einzuhalten.

    Mfg
     
  20. Eric

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    Nö. Die 53 db sind bereits nach der Einleitung zur DIN 4109 eine Katastrophe und so hat es der BGH jetzt auch für den Neubau in seinen neueren Entscheidungen, die in dem bereits angeführten Link verlinkt sind, entschieden.

    Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, wurde Laminat auf einem Parkettboden verlegt und von da an ist es lauter geworden. Insofern würde ich auch erst einmal nachforschen, ob das Laminat mit Entkopplung ( Abstand ) von den Wänden, Türzargen usw. verlegt wurde.

    Das bereits genannte Urteil des Mietsenats des BGH hat leider die bisherige Rechtsprechung der OLGs zum Schallschutz in ETW-Altbauwohnungen in Frage gestellt. Nach diesem Urteil käme es allein darauf an, welcher Schallschutz im Zeitpunkt der Errichtung der Gebäudes gefordert worden ist.

    Wenn das auch für ETW´s gelten sollte, wäre das ein weiterer Grund, vom Kauf von ETW´s Abstand zu nehmen. Abwarten: Irgend ein Mutiger mit Rechtschutzversicherung wird die Frage dem BGH erneut vorlegen.
     
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