B-Plan Definition Einzelhäuser, Doppelhäuser

Diskutiere B-Plan Definition Einzelhäuser, Doppelhäuser im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, wir haben mal eine Verständnisfrage zu den Festsetzungen im Bebauungsplan in einem Neubaugebiet, in dem wir vor einiger Zeit ein...

  1. #1 Bauherr0910, 06.01.2010
    Bauherr0910

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    Guten Abend,

    wir haben mal eine Verständnisfrage zu den Festsetzungen im Bebauungsplan
    in einem Neubaugebiet, in dem wir vor einiger Zeit ein Grundstück gekauft haben. In dem Stempel auf dem Plan steht folgendes:
    WA
    II (eingekreist) TH max=6,00m, FH max=9,00m
    0,35
    a2 + "ED" in einem Dreieck
    SD 25-35 Grad + vSD 20-30Grad

    Weiterhin steht im Textteil zum Bebauungsplan folgendes zu der uns wichtigen Passage "Bauweise" (der Rest ist uns soweit klar):
    Bauweise (§9 (1) BauGB und §22 BauNVO):
    abweichende Bauweise (siehe Planeinschrieb),
    abweichend von §22 (1) BauNVO werden folgende Bauweisen festgesetzt:
    .... a2: Offene Bauweise, jedoch mit Begrenzug der max. zulässigen Gebäudelänge auf 20m. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser.

    NUN DIE FRAGE: Kann der Bauträger auf dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienhaus mit 7 oder 8 Eigentumswohnungen oder ggf. auch Reihenhäuser draufbauen?
    Zählt ein Mehrfamilienhaus noch als "Doppelhaus", "Einzelhaus" oder "Hausgruppe"???
    Wir waren bisher immer der Meinung, dass dort Doppelhaushälften erstellt werden (wurden bisher auch auf dem Bauschild und im Verkauf so angeboten).
    Vielen Dank für eure Meinungen, Kommentare, Rechtsurteile o.ä.
    Viele Grüße und nen schönen Abend!
     
  2. #2 Baufuchs, 06.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mehrfamilienhaus

    bis 20m Gebäudelänge ist nach diesen Festsetzungen möglich, da es sich dabei um ein Einzelhaus mit mehreren Wohneinheiten handelt.

    Hätte der B.-Planersteller so etwas nicht gewünscht, hätte er die Zahl der je Haus zulässigen Wohneinheiten im B.-Plan beschränken müssen.

    Ein wirklich großes (abgesehen von der Gebäudelänge) MFH kann es aber eh nicht werden, daran hindern die Festetzungen zu Trauf-/Firsthöhen/Dachneigung.

    Reihenhäuser sind Hausgruppen, diese sind gem. Festsetzung B.-Plan nicht zulässig.
     
  3. #3 Thomas B, 06.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

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    Moin,

    neben den textlichen Festsetzungen sind natürlich auch die zeichnerischen Darstellungen zu beachten. In den allermeisten Fällen werden in Neubaugebieten recht enge Grenzen dargestellt, die fetslegen wo auf den jeweiligen Grundstücken überhaupt gebaut werden darf (Baugrenze; blaue Linie). Zusammen mit den textlichen Festsetzungen und den darüber hinaus einzuhaltenden Abstandsflächen gem. LBO ergibt sich meist ein recht klares Bild.

    Grüße

    Thomas
     
  4. #4 ManfredH, 06.01.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Trotzdem, um es bezüglich der grundsätzlichen Frage noch mal auf dem Punkt zu bringen:
    Wenn das Haus nur über einen einzigen (Haupt)Zugang verfügt und die hier festgesetzte Maximallänge von 20 m nicht überschritten wird, ist es unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ein Einzelhaus und damit im vorliegenden Fall zulässig.
    Natürlich müssen - wie von Thomas B schon erläutert - übrigen Festsetzungen wie Baugrenzen, Abstandsfläche, Grund- und Geschossflächenzahlen usw. eingehalten werden, was die Möglichkeiten hinsichtlich Grösse und Wohnungsanzahl sicherlich einschränkt. Nicht zu vergessen auch die nachzuweisenden PKW-Stellplätze
     
  5. #5 Bauherr0910, 07.01.2010
    Bauherr0910

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    Vielen Dank für die vielen, schnellen und nützlichen Antworten.

    Neben den Stempeln im Plan sind noch Schnitte eingezeichnet,
    beim Satteldach ein Schnitt mit einer vermassten Breite von 11m, Traufe 6m, First 9m, beim versetzten Satteldach im Schnitt lediglich die Traufe mit 6m und First mit 9m vermast.
    Sind nun die 11m beim Satteldachschnitt bindend als Maximalbreite??? (oder ist dies nur beispielhaft zu sehen?).
    Hinweis: Die max. Breite des Baufensters ist im B-Plan mit ca. 15,40m gezeichnet.

    Vielen Dank schon mal....
     
  6. #6 Giftzwerg, 07.01.2010
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    sowas kann aber z.B. auch durch eine Tiefgarage lösen.
     
  7. #7 Bauherr0910, 07.01.2010
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    Kanns uns da noch jemand weiterhelfen, bitte? DANKE! ;-)

    Neben den Stempeln im Plan sind noch Schnitte eingezeichnet,
    beim Satteldach ein Schnitt mit einer vermassten Breite von 11m, Traufe 6m, First 9m, beim versetzten Satteldach im Schnitt lediglich die Traufe mit 6m und First mit 9m vermast.
    Hinweis: Die max. Breite des Baufensters ist im B-Plan mit ca. 15,40m gezeichnet.

    FRAGE: Sind nun die 11m beim Satteldachschnitt bindend als Maximalbreite??? (oder ist dies nur beispielhaft zu sehen?).

    Vielen Dank ....
     
  8. #8 Baufuchs, 07.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    vermaßte Schnitt ist hinsichtlich der Breite wohl nur ein Beispiel, es geht dabei eher um die Bezugspunkte für die Bemessung Trauf-/Firsthöhe.

    Sind bei nebeneinander liegenden Grundstücken die überbaubaren Flächen (Baufenster) für jedes Grundstück einzeln eingezeichnet? Soll heissen haben die seitlichen Grenzen der Baufenster Abstand zu den seitlichen Grundstücksgrenzen?

    Oder gibt es nur eine vordere und hintere Baugrenze und diese Baugrenzen laufen durch mehrere Grundstücke?

    PS: Mal eine Ausschnitt B.-Plan kopieren und hier einstellen.
     
  9. #9 Bauherr0910, 07.01.2010
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    Das Baufenster läuft längs durch mehrere Grundstücke durch.
     
  10. #10 Baufuchs, 07.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann ist

    nicht die Breite, sondern die Tiefe des Baufensters 15,40m.

    Wenn ein Grundstück also breit genug ist, kann ein BT ein 20m breites Einzelhaus bauen. Er könnte auch 2 schmale Grundstücke vereinigen, falls ein einzelnes nicht breit genug ist.
     
  11. #11 Bauherr0910, 07.01.2010
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    [....Er könnte auch 2 schmale Grundstücke vereinigen, falls ein einzelnes nicht breit genug ist.[/QUOTE]

    Das hat er wohl dann jetzt so gemacht. D.h. ist alles soweit rechtens.
     
  12. PeterB

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    Bei Th 6,00 und Fh 9,00 m wird sich wohl nicht mehr als 11,00 m Breite ergeben, wenn 35 Grad Dachneigung max möglich sind.
    War jetzt zu faul zum rechnen
     
  13. #13 ManfredH, 08.01.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    8.56 m, um genau zu sein :biggthumpup:
     
  14. Huisje

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    Mit Th 5.15m und Fh 9.00m und 35grad wären 11m Breite da, richtig?
     
  15. #15 ManfredH, 08.01.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ja, stimmt
     
  16. #16 Bauherr0910, 08.01.2010
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    JA ;-)

    Bei einer möglichen Mindestdachneigung von 25Grad, Traufe 6,0m und First 9,0m wäre dies eine max. Hausbreite von gerundet 12,87m. Da wir jetzt auf der Baubehörde waren, hatten wir Einsicht in die Pläne: Geplante Hausbreite 15.755m. Dies ist nur möglich, weil quasi zwei Satteldächer nebeneinander vom Bauträger geplant wurden (das sieht in der Ansicht aus,wie ein Shetdach, oder wie die Industriedächer heißen). Gilt das noch als "Satteldach" oder "versetztes Satteldach" (=zwei gegeneinandergestellte Pultdächer laut B-Plan Schnittskizze) gem. B-Plan???
     
  17. #17 Bauherr0910, 11.01.2010
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    Help

    Da wir jetzt auf der Baubehörde waren, hatten wir Einsicht in die Pläne: Vom Bauträger geplante Hausbreite 15.755m. Dies ist nur möglich, weil quasi zwei Satteldächer nebeneinander vom Bauträger geplant wurden (das sieht in der Ansicht aus,wie ein Shetdach, oder wie die Industriedächer heißen). Gilt das noch als "Satteldach" oder "versetztes Satteldach" (=zwei gegeneinandergestellte Pultdächer laut B-Plan Schnittskizze) gem. B-Plan???

    Wir danken für Ihr Feedback!
     
  18. #18 Bauherr0910, 15.01.2010
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    Satteldach odere nicht - das ist hier die Frage!

    ...Dies ist nur möglich, weil quasi zwei Satteldächer nebeneinander vom Bauträger geplant wurden (das sieht in der Ansicht aus,wie ein Shetdach, oder wie die Industriedächer heißen). Gilt das noch als "Satteldach" oder "versetztes Satteldach" (=zwei gegeneinandergestellte Pultdächer laut B-Plan Schnittskizze) gem. B-Plan???

    Gibt es irgendjemand im Forum, der uns sagen kann, ob das noch als Satteldach durchgeht? Falls ja, wäre ja schrecklich dieser Anblick! (oder was meinen die Geschmacksmenschen hier im Forum? ;-)
     
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