Dämmung in der Drempelhölung

Diskutiere Dämmung in der Drempelhölung im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Fachmänner und Fachfrauen, ich habe ein Problem bei dem ich eure Unterstützung benötige. Ich wohne zur Zeit in der Eigentumswohnung...

  1. #1 Alexander Kobel, 06.01.2010
    Alexander Kobel

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    Hallo Fachmänner und Fachfrauen,

    ich habe ein Problem bei dem ich eure Unterstützung benötige.

    Ich wohne zur Zeit in der Eigentumswohnung meiner Eltern.

    Dort ist vor Weihnachten ein Heizungsrohr geplatzt. Bei der öffnung des Drempels ist aufgefallen das zwischen der gemauerten Außenwand und der Trockenbauwand ( breite ungefähr 40- 50cm ) keinerlei Dichtung vorhanden ist. In diesem Zwischenraum befinden sich die Heizungsrohre aus Kupfer dir durch den eingetretenen Frost geplatzt sind. Diese sind zwar mit einer grauen Isolierung versehen, aber das hat ja nicht gereicht! Jetzt ist es so das ich meine dass der Zwischenraum nachträglich gedämmt werden muss. Wer das bezahlt ist erstmal dahin gestellt!

    Die Hausverwaltung die sich um diese Angelegenheit kümmert, hat einen Bauleiter befragt und der meinte folgendes:

    Was die Dämmung im umlaufenden Drempel angeht, ist der Bauleiter der Meinung, dass da alles in Ordnung ist. Wird die Drempelhöhlung zusätzlich gedämmt entstünde die Gefahr, dass der Nullgradpunkt - was immer das auch sein mag - näher in Richtung Wohnung gedrückt wird und die Gefahr besteht, dass Schimmelbildung begünstigt wird.

    was meint ihr zu dem Problem? Die Rohre könnten ja immer wieder einfrieren, außerdem ist es arsch kalt in dem Zwischenraum, das merkt man jetzt wo ein Loch in der Trockenbauwand ist.

    Ich brauche dringend euren Rat, das sonst wieder alles zu gemacht wird und die kosten es nachträglich zu beseitigen um einiges höher sind als wenn man es jetzt durchführt.

    wäre super wenn Ihr rat für mich hättet. Wenn ihr noch Informationen zur Beurteilung der Situation benötigt, einfach sagen.

    vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend

    Alex
     
  2. #2 MoRüBe, 06.01.2010
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    MoRüBe Gast

    mal doof nachgefragt...

    ... gibts in der "Höhle" keinerlei Dämmung? Wie alt ist denn das Haus?
     
  3. #3 Alexander Kobel, 06.01.2010
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    danke schon mal für die Antwort.

    nein da ist keinerlei dämmung!!! wenn ich durch das loch in der Außenwand schaue sehe ich die außenmauer!!

    Das haus ist vor 15 Jahren Komplett saniert worden. Würde ja zu gern ein bild hier rein stellen, habe aber keine Ahnung wie das funktioniert!?
     
  4. #4 Alexander Kobel, 06.01.2010
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    meinte natürlich wenn ich durch das loch in der Trockenbauwand schaue, sehe ich direkt die gemauerte außenwand.
     
  5. #5 Alexander Kobel, 08.01.2010
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    ich habe jetzt mal ein Bild rein gehangen, damit ihr euch mal das Dilemma anschaunen könnt.

    Hatte jetzt schon mal kontakt zu einem Fachmann, der meinte das die Drempelhöhle zur Wohnseite zu doppelt beplakt werden müsste und dieser Zwischenraum dann isoliert werden müsste, in diesem Zwischenraum wären dann auch die Heizungsrohre untergebracht was ein erneutes einfrieren verhindert!?

    Was sagt ihr dazu? Und war das nicht auch schon so vor 15 Jahren?? oder war die Bauweise da so zulässig??
     
  6. #6 Jürgen Jung, 08.01.2010
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    Das Bild finde ich nicht :confused:

    Aber ob das damals zulässig war ist ja auch uninteressant, ändern kannst Du da ja nichts mehr.

    Du kannst sicherlich eine neue Drempelwand vor die alte stellen und in diesem Zwischenraum neue Heizungsrohre verlegen und dämmen ebenso wie den dann entstehenden Zwischenraum, obs komplett das Einfrieren verhindert, ist nicht zu beurteilen, da reicht eine kleine Undichtigkeit und es friert wieder ein. Und unter 16 cm Dämmung der Wand brauchst Du wohl nicht nachdenken. Und das bedeutet natürlich auch Platzverlust in den Räumen.

    Aber das ist insgesamt eine Sanierung, die auch alle Randbedingungen des Hauses berücksichtigen sollte (vorhandene Dachdämmung, Dampfsperre etc.), deshalb rate ich dir, einen wirklichen Fachmann vor Ort zu holen, nicht telefonisch oder via Internet, das macht wenig Sinn. Wir können nur raten und dir evtl. dann einen falschen Rat geben.

    Gruß aus Hannover
     
  7. #7 fmw6502, 08.01.2010
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  8. #8 MoRüBe, 08.01.2010
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    Aaaah...

    ... diffusionsoffene Bauweise :mega_lol: :mauer

    Junge junge, sicher das das saniert wurde? Wie Jürgen schon schrub: das sollte man mal vor Ort alles inspizieren. Tippe mal, das gibt ne Sanierung:konfusius
     
  9. #9 Jürgen Jung, 08.01.2010
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    thx a lot @ fmw :winken

    Ja, nun sieht man es, das ist Bestand und das muss ja saukalt sein in deiner Wohnung.

    Und dem Heizungsfritzen sollte man den Gesellenbrief wieder abnehmen, alles schön gedämmt an den Rohren, nur da wo es schwierig geworden ist, lassen wir die Rohrdämmung mal weg. Kein Wunder dass die eingefroren sind. :mauer

    Aber das Foto zeigt auch, dass hier grundlegend was gemacht werden sollte !! Nicht nur am Drempel. Und das kann nicht Sache des einzelnen Eigentümers sein, wenn dies eine WEG ist.
     
  10. #10 Alexander Kobel, 08.01.2010
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    vielen lieben Dank für eure Hilfe.

    bei mir ist gerade der Heizungsbauer der erstmal die Heizung wieder zum laufen bringen soll. Er meinte das die Rohre nur mit Wasserrohrdämmungen gedämmt worden sind. :mauer

    ja und es ist sau kalt in meiner Bude, da die Löscher im Trockenbau seit Weihnachten sind und es durch diese Öffnungen sau kalt in meine Wohnung rein zieht. die Löscher sollen nun erstmal geschlossen werden. Und dann bringen wir einen Antrag in die Hausversammlung ein, dass bei uns Handlungsbedarf besteht. Hoffe das die großen zustimmen und Grundlegend etwas geändert wird vor dem nächsten Winter!
     
  11. #11 ThomasMD, 08.01.2010
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    Ich gehe mal davon aus, daß sich die Drempelwand und die Heizungsleitung im Gemeinschaftseigentum befindet. Das sollten Deine Eltern wissen.
    Wenn ja sollten Deine Eltern unverzüglich den Verwalter auffordern, einen Sachverständigen mit der Mängelaufnahme und dem Erarbeiten eines Sanierungskonzeptes zu beauftragen. Dazu ist er (der Verwalter) im Rahmen einer ordnungsgemäßen Instandhaltung nach §27 WEG verpflichtet. Macht dabei auf drohende Gefahren (erneutes Einfrieren, Wasserschaden, Ausfall der Heizungsanlage, Unbewohnbarkeit der Wohnung) aufmerksam.
    Der Verwalter hat dann einen entsprechenden Beschluß der Wohneigentümer herbeizuführen.
    Dabei wünsche ich Euch viel Erfolg. Geht es doch darum, den Eigentümern klarzumachen, daß sie für eine Maßnahme zahlen sollen, von deren Ergebnis sie keinen direkten Vorteil haben.
     
  12. #12 Alexander Kobel, 08.01.2010
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    Die Hausverwaltung hat sich wieder bei mir gemeldet. Ich würde euch gern mal den Text hier zu kommen lassen.

    Was mir halt immer noch fraglich ist ob diese Bauweise 1994 zulässig war??

    wir kommen zurück auf die Annahme Ihrer Mutter, dass die Bauausführung im Dachgeschoss hinter
    dem Trockenbau im Jahre 1994/95 nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und als versteckter
    Mangel Ursache für den Leitungswasserschaden ist.
    Punkt 1 :
    Wir haben daraufhin anhand Ihrer Bildnachweise die Einschätzung eines Baufachmanns eingeholt.
    Demzufolge erfolgte die Bauausführung der Dachgeschosswohnung 1995 entsprechend den zum Zeitpunkt der
    Sanierung geltenden zulässigen Richtlinien des Baurechts – Dämmung der Dachschrägen und Dämmung der
    verlegten Heizleitung mittels Rohrmanschetten. Dies wurde mit „in Ordnung“ angegeben. Ein Anrecht
    gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf zusätzliche Dämmleistungen hinter dem Trockenbau im Rahmen
    der Schadensbeseitigung besteht somit nicht.
    Punkt 2:
    Inwieweit allerdings mit dem Hintergrund -Energieeinsparung- in beiden Dachgeschosswohnungen 15 Jahre später
    zusätzliche Maßnahmen nach aktuell geltenden Richtlinien auf Kosten der gesamten Eigentümergemeinschaft
    durchgeführt werden sollen, muss allein die Eigentümergemeinschaft in Ihrer diesjährigen Versammlung entscheiden.
    Den entsprechenden Antrag für die Tagesordnung hat Ihre Mutter hierzu bei uns eingereicht. Ebenso muss die Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden, ob Sie hierfür zuvor die kostenpflichtige Einschätzung eines Fachmanns
    mittels Gutachten einholen möchte. Wir haben hierzu lediglich als Verwalter vorab einen Bausachverständigen nach
    zusätzlichen Möglichkeiten befragt. Diese sind auch sicherlich gegeben, nur wurden wir in diesem Zusammenhang
    auch auf die genannten, möglichen Gefahren mit aufmerksam gemacht. Wir haben Ihrer Mutter in dieser Form eine
    mündliche Zwischeninformation gegeben. Für die Erstellung und Einholung schriftliche Stellungnahmen sind wir derzeit
    nicht beauftragt. Jedoch bleibt es jedem Eigentümer stets vorbehalten, über sein Eigentum eigenständig fachkundliche
    Stellungnahmen und Angebote einzuholen.
    ENDE
     
  13. #13 Alexander Kobel, 12.01.2010
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    Kann mir den niemand einen Hinweis darauf geben ob die Bauweise siehe Fotos, 1994 üblich war. Es gibt doch bestimmt hier ein paar alte Hasen die damals schon im Geschäft waren!!

    es wäre wirklich für die weiter Vorgehensweise sehr hilfreich.

    Tausend dank im voraus.

    Alex
     
  14. #14 ThomasMD, 12.01.2010
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    Zulässig war es auch 1994 nicht, unzureichend gedämmte wasserführende Leitungen durch frostgefährdete Bereiche zu legen und eine GK-Platte als einzige Raumumschließungsfläche zwischen beheiztem Raum und eben diesem Drempel aufzustellen. Vielleicht haben die "Planer" oder Ausführenden auch angenommen, durch die fehlende Dämmung wird der Drempel mitbeheizt und die Bilanzhülle wird durch das Dach und die Außenmauer gebildet. Ist ja auch 15 Jahre gut gegangen. Solange bis Du auf den Plan tratest und die Heizkörper über Nacht vollständig abgeschaltet hast?
    Ich habe aber keine Lust und Zeit, Dir die Normen und anerkannten Regeln der Technik aus dieser Zeit rauszusuchen.
    Das waren halt die Goldgräberzeiten im Osten, als Firmen aus ganz Deutschland über die Bauherren herfielen und den Leuten jeden Mist verkaufen konnten.
     
  15. #15 Alexander Kobel, 12.01.2010
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    Dank Dir Thomas, das ist doch mal aussage genug :). Tut mir halt leid das ich hier nachfrage, dachte das macht man so in einem Forum.?

    warum ich nur nicht früher auf die Idee mit der Heizung gekommen bin, oder warst du am Hausbau mitbeteiligt:e_smiley_brille02:
     
  16. #16 ThomasMD, 12.01.2010
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    Kein Problem. Manchmal geht eine Frage halt unter. Da muß man sie eben wieder hochholen.;)
    In Dresden habe ich noch keine Spuren hinterlassen. Wir habe solche Fälle aber auch anders gelöst.
    Am liebsten war mir immer, wenn ich den Bauherren davon überzeugen konnte, die Leitungen raumseitig vor die GK-Wand in Fußleisten oder offen zu verlegen.
    Ging das nicht haben wir sie isoliert im Drempel aber raumseitig zur Dämmebene verlegt. Dort wo eine völlige Unterbrechung des Kreislaufes durch den Nutzer nicht auszuschließen war, haben wir stets eine absperrbare Rücklaufverschraubung ans letzte Ende zwischen VL und RL eingebaut, um einen Mindestumlauf zu erzwingen.
    Alle mir bekannten Heizungsregelungen lassen bei Außentemperaturen unter 3-7°C die Pumpe auch in der Absenkzeit durchlaufen.

    Der einzige Fall, eines eingefrorenen Heizkörpers in einem meiner BVH war ein Schlafzimmerheizkörper von irgendwelchen verkappten Eskimos, die meinten auch bei -20°C mit offenem Fenster schlafen zu müssen und vorher am Heizkörper die Verschraubung abgesperrt hatten, weil sie die Frostschutzstellung des Thermostaten genervt hat.
    Leider konnte ich davon kein Foto machen, weil die Mieter sich etwas ungehalten gebärdet hatten und uns nach erster Bestandsaufnahme und der Feststellung, daß sie selbst verantwortlich waren, der Wohnung verwiesen haben.
     
  17. #17 Alexander Kobel, 12.01.2010
    Alexander Kobel

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    vielen lieben Dank Thomas und auch all die anderen die sich bemüht haben mir zu helfen. Ich musste hier aber noch mal nachfragen da laut Bauleiter Auskunft die Aussage getroffen wurde das hier alles in Butter ist und auch den Normen entspricht und so wie es aussieht 1995 gebaut wird und auch heute noch:bef1011:

    Ich weiss ist auch manchmal nicht sooo einfach eine Ferndiagnose zu stellen. Aber eure Ferndiagnosen sind immer noch besser als mein Laien wissen, was mir sonst zur Verfügung gestanden hätte und natürlich der gesunde Menschenverstand der mir gesagt hat hier stimmt etwas nicht!!

    Schlimm ist nur unsere Hausverwaltung, die wohl nicht ganz so funktioniert wie man es sich als Eigentümer vorstellt.

    Jetzt habe ich erstmal ein wenig Handwerkzeug um hier einen versteckten Mangel anzumelden.

    Also nochmal vielen Dank und wenn ihr noch ein oder zwei gute Ideen habt bin ich natürlich gern empfänglich dafür.
     
  18. Julius

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    Einfach öfter mal einfrieren lassen!

    So etwa nach dem dritten, durch die Hausgemeinschaft zu tragenden Schaden wachen dann meist auch die "sparsamen" Miteigentümer auf und werden Vernunftargumenten zugänglich...
     
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