Empfohlene lichte Rohbauhoehe

Diskutiere Empfohlene lichte Rohbauhoehe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, uns liegt ein Angebot eines GÜ vor, in dem folgende lichte Rohbauhöhen enthalten sind: - KG: 2,375 m (Arbeits- und Gästezimmer sind im...

  1. #1 baumaestro, 07.01.2010
    baumaestro

    baumaestro

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BWLer
    Ort:
    RLP
    Hallo,

    uns liegt ein Angebot eines GÜ vor, in dem folgende lichte Rohbauhöhen enthalten sind:
    - KG: 2,375 m (Arbeits- und Gästezimmer sind im Keller), wurde bereits von 2,26 m erhöht
    - EG und OG: 2,635 m

    Im ganzen Haus (auch in den oben genannten Kellerräumen) soll FBH verlegt werden, zudem wird es eine KWL geben.
    Welche Raumhöhen (also Oberkante Bodenbelag bis Decke) werden daraus ungefähr resultieren?
    Kommt man da noch auf 2,20 m bzw. 2,40 m?
    Ist das Eurer Meinung nach ausreichend?

    Sind das gängige Rohbauhöhen oder versucht der GÜ lediglich, den Angebotspreis zu drücken? Bei anderen Anbietern sind die lichten Rohbauhöhen ähnlich.

    In meinem Elternhaus und unserer jetzigen Wohnung haben wir auch Raumhöhen von 2,40 m, das geht schon in Ordnung.
    Sollte man den Keller auch noch auf 2,635 m erhöhen?

    Habe jetzt mal im Internet nachgelesen und gesehen, dass einige 2,60 - 2,80 m Raumhöhe haben. Ist das heute Usus?

    Was kostet solch eine Erhöhung um 10 cm ungefähr(!) (9,49 x 9,49 m, 36,5 cm Pumix Mauerwerk mit U-Wert von 0,23)?

    Dankeschön.
     
  2. #2 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Moin,

    bei einer RBL von 2,635 m sollte sich eine lichte Raumhöhe von über 2,40 m realisieren lassen. Dies hängt natürlich vom geplanten (=> Höhenangaben kann man den Bauzeichnungen entnehmen!) FB-Aufbau ab.

    Das kann man so nicht sagen. Es hängt letztendlich ab was EUCH gefällt und was IHR EUCH leisten könnt/ wollt. Wer gerne höhere Räume haben möchte, muß dies eben auch bezahlen.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nachtrag:

    Ich würde sagen insgesamt 2.500 - 3.000 EUR (für beide Geschoße, EG + OG, gerechnet).

    Grüße

    Thomas
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wobei je nach Bebauungsplan eine Erhöhung nicht immer zulässig ist (oder ggf. dazu führen müßte, daß die Kellersohle tiefer eingebuddelt werden muß)!
     
  5. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...NEIN!

    Wir haben im EG eine lichte Rohbauhöhe von 2,65 (Unterkante Holzbalkendecke) bzw 2,90 (Oberkante Holzbalken, N+F-Bretter)
    abzüglich Fussbodenaufbau bleiben noch 2,50/2,75m
    Weniger würde mir nicht gefallen...(abh. v.d.Raumgrösse)
    Im OG haben wir Zwischenebenen auf 2,35 (./. 15cm Bodenaufbau), aber nicht über die gesamte Deckenfläche...Auch das sieht gefällig aus..
    Im Keller ist das Rohbaumaß 2,60 (./.18cm). Im Bad der ELW kommt noch eine etwa 5cm abgehängte Decke dazu...endgültige Raumhöhe also hier 2,35ca, sonst 2,40 ca....
    Lüftungs-und Abwasserrohre konnten schallgedämmt und relativ unauffällig an Ecken Decke/Wand geführt werden...

    Wenn also eine KWL unter der Decke verlegt werden soll (und da gehört sie mE hin), dann wird mE ein Rohbauhöhe von weniger als 2,8-2,9 keinen Spaß machen...(es sei den man vertraut auf den Gewöhnungsfaktor)...
    gruss
     
  6. #6 baumaestro, 07.01.2010
    baumaestro

    baumaestro

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BWLer
    Ort:
    RLP
    Danke!

    FB Aufbau wird entsprechend KFW 70 sein, Einzelheiten stehen jetzt noch nicht fest (es ist noch nichts unterschrieben).
    Mit 20 cm für Dämmung, KWL, FBH und Bodenbelag sollte man aber doch hinkommen, oder?

    Wäe es auch möglich, das EG auf etwa 2,50 - 2,60 m lichte Raumhöhe zu erhöhen, das OG aber auf 2,40 m zu belassen?
    Da spricht doch nichts dagegen, oder?
     
  7. #7 baumaestro, 07.01.2010
    baumaestro

    baumaestro

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BWLer
    Ort:
    RLP
    Du meinst bestimmt lichte Raumhöhe, oder?
     
  8. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Stell diese Fragen mal deinem GÜ. Generell ist es kein Problem, einen Raum höher zu machen, allerdings ist es einfacher, wenn die Erhöhung um ganze Steinhöhen erfolgt.

    Extrem wichtig dabei ist die korrekte Treppenplanung, da eine Veränderung vom bekannten Standard schnell schwierig wird, besonders, wenn nur ein Geschoss in der Höhe verändert wird.
    20cm für den Boden sollte locker ausreichen.
     
  9. #9 driver55, 07.01.2010
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.838
    Zustimmungen:
    1.225
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Rohmass / Fertigmass

    Meiner Meinung nach interessiert den BH das Rohmass doch nur indirekt.
    Sag Deinem GÜ, welche Fertigmasse Du im KG / EG / OG mindestens haben willst und das soll er dann auch realisieren, bzw. erst mal anbieten.

    Dem einen reichen 2,40 m im Wohnbereich, dem anderen sind 2,40 m im Keller noch zu wenig.
     
  10. #10 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das ist natürlich richtig...erstmal...

    aber auch das gilt e zu bedenken (nicht vom BH aber vom Planer!):
    Insofern kann sich eine Veränderung der Geschoßhöhe ganz massiv auf andere Bauteile auswirken (kann, mu0ß nicht), was ganz besonders dann haarig werden kann, wenn der GU einen Katalog-Standard-Grundriß hat.

    Kann dem BH letztendlich wurscht sein, wie das technisch/ gestalterisch gelöst wird, es zeigt sich aber leider imer wieder, daß viele Feld-Wald-und-Wiesen-GUs damit schlichtweg nicht so ganz zu Rande kommen....

    Thomas
     
  11. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    Zitat von bernix
    Wir haben im EG eine lichte Rohbauhöhe von 2,65 (Unterkante Holzbalkendecke) bzw 2,90 (Oberkante Holzbalken, N+F-Bretter)
    abzüglich Fussbodenaufbau bleiben noch 2,50/2,75m


    lichte Raumhöhe ist 2,5/2,75 (Unterkante/ Oberkante Balken)
     
  12. #12 baumaestro, 07.01.2010
    baumaestro

    baumaestro

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BWLer
    Ort:
    RLP
    Der Standard in Deutschland wird aber wohl so bei 2,40 m liegen.

    Bisher habe ich mir da noch nie wirklich Gedanken darüber gemacht. Ich dachte immer, 2,40 m seien ausreichend für Wohnräume und 2,20 m für den Keller.
    Werde mir wohl mal bewusst einige Häuser anschauen müssen.

    Der Aufpreis ist ja auch nicht gerade ein Schnäppchen...
     
  13. #13 baumaestro, 07.01.2010
    baumaestro

    baumaestro

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BWLer
    Ort:
    RLP
    Der GÜ hat einen eigenen Architekten, der sollte das eigentlich hinbekommen.

    Bei 10 - 20 cm mehr ändert sich ja außer an der Treppe auch nichts, oder? Die Tür-/Fensterhöhe kann man bei diesem Unterschied doch beibehalten, oder?
     
  14. #14 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Gibt's da schon eine Angebot des GU????

    Einen "Standard" gibt es nicht. Die einzelnen Landesbauordnungen regeln aber wieviel es im jeweiliegn Bundesland mindestns sein muß (in Wohnräumen): z.B. BY: 2,40 m, B-W 2,30 m (die sind da wohl etwas zwergwüchsiger....).

    "Meine" Bauherren haben am Ende meistens (unterschiedlich, je nach FB-Höhen) in der Regel zw. 2,45 und 2,50 m. Sind besonders große Räume geplant kann aber eine größere Höhe sinnvoll sein. In besonders kleinen Räumen (WC, Bad usw.) empfinde ich große Raumhöhen als eher unschön.

    Grüße

    Thomas
     
  15. #15 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Türen: Logisch! Fenster: hängt vom Sturzdetail ab (Rollokasten? Außenraffstore? usw.)

    Türen: Wie hoch sind diese denn geplant? Laß mich raten: 2 m? Ich tendiere/ rate hier zur nächstgrößeren Standardhöhe von 2,12 m. Die Menscvhen werden tendentiell immer größer und Hünen von knapp 2 m sind keine Seltenheit mehr. Da kann eine "Standardtür" von 2 m (deren tatsächliche Durchgangslichte jedoch ein paar cm geringer ist!) schnell bedrohlich nahe an den Haarschopf kommen. Hier sind ein paar mehr cm Abstand sicher angenehm....

    Thomas
     
  16. #16 driver55, 07.01.2010
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.838
    Zustimmungen:
    1.225
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    2,40 +

    Geht in Ordnung im Sinne von "Könnte grösser sein"?
    Wenn Du schon jahrelang mit diesen Höhen klarkommst, müssen es doch nicht plötzlich 2,50 m oder 2,60 sein, oder?

    2,40 m (Wohnbereich) sind (meiner Meinung nach) schon das MINIMUM!
    Und es gibt so viele Standards:D
     
  17. #17 baumaestro, 07.01.2010
    baumaestro

    baumaestro

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    BWLer
    Ort:
    RLP
    Unser größter Raum ist das Wohn/Esszimmer mit 39 qm (4,35 m x 8.76).
    Wird sich eine Hoehe von 2,40 m dort negativ bemerkbar machen? Oder ist das eine Frage der eigenen Empfindung?
    Unser jetziges Wohn-/Esszimmer ist 45 qm, und da stört's mich auch nicht.

    Das würde es vielleicht, wenn ich den direkten Vergleich hätte. ;)

    Aber ich tippe mal, dass es mir garnicht auffallen würde.

    Nein, ich denke aber, dass es in dem von dir genannten Rahmen ausfallen wird.
     
  18. #18 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Frag doch den Architekten des GU einfach mal wieviel FB-Aufbau geplant ist. Dabei kommt es ja i.A. nicht auf den cm an, aber so im Groben (14 cm, 16 cm, 18 cm, 20 cm???). Bei einem geplanten RBL von 2,635 m (was nachher wohl eher bei 2,645-2,65 m liegen dürfte, da die erste Steinschicht häufig (meistens) im Mörtelbett verlegt wird um etwaige Unebenheiten des Untergrundes auszugleichen), verblieben -je nach FB-Höhe- irgendwas zw. 2,44 und 2,48 m. Meines Erachtens völlig in Ordnung.

    Letztendlich kommt es hier aber auf die eigenen Bedürfnisse an. das Arguemnt "Unser jetziges Wohn-/Esszimmer ist 45 qm, und da stört's mich auch nicht." mag ich so nicht ganz gelten lassen, da sich eine Neuplanung (und jetzt ist hier noch alles möglich) nicht an hinnehmbaren Beschränkungen die man gewohnt ist orientieren sollte.

    Solche ntscheidungen sollte man bewußt treffen (angucken, ausprobieren, vergleichen) und nicht aus der Gewohnheit hinnehmen. Wenn man dieser Arguemtation folgt, müßtet Ihr eigentlich in der jetzigen Wohnung bleiben, da Ihr die ja auch gewohnt seid und so schlimm scheint es da drin ja auch nicht zu sein...

    ...abwarten....auf jeden Fall solltet Ihr solche Kosten VOR einer Vertragsunterzeichnung abfragen (und ggf. als Mehrpreis vertraglich vereinbaren). Nach einer Vertragsunterzeichnung können sich hier gänzlich andere Preisentwicklungen für Nachträge/ Mehrkosten ergeben...

    Thomas
     
  19. #19 willo76, 07.01.2010
    willo76

    willo76

    Dabei seit:
    29.07.2009
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (Bau)
    Ort:
    Emsland
    Wenn ich mich recht erinnere gibt es in der LBO doch einen § der eine Mindesthöhe für Wohnräume vorschreibt. Müsste ich nachschauen.. (bei mir in Niedesachsen und NWR), aber in RLP (Rheinlandpfalz) wüsste ich es nicht....

    Aber ich würde immer eine Lichteraumhöhe von 2,50m vorschlagen.
    Hab bei mir 2,40m und das erdrückt einen irgendwie...

    grüße
     
  20. #20 Thomas B, 07.01.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nachtrag:
    Ich halte eine RBL im Keller von 2,385 m für völlig ausreichend. Vorsicht: Hier auf technische Einrichtungen achten (Bsp: Holz-Pellet-Anlage mit Sacksilo benötigen gewisse Mindestraumhöhen...). Ein Keller dient in der Regel nicht dem ständigen Aufenthalt (Wäsche waschen, Lagerkeller, Heizung, evtl. Hobby...) und sollte sich daher auch nicht unbedingt an den Raumhöhen eines Wohnraumes orientieren. Solltet Ihre andere Prioritäten für den Keller haben, mag dies zu anderen raumhöhen führen.

    Thomas
     
Thema: Empfohlene lichte Rohbauhoehe
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. empfohlene raumhöhe

    ,
  2. rohbauhöhe 2 75

    ,
  3. raumhöhe 2 60

    ,
  4. lichte raumhöhe empfehlung,
  5. lichte rohbauhöhe standard,
  6. lichte rohbauhöhe,
  7. lichte höhe standard,
  8. rohbau geschosshöhe,
  9. kellerhöhe neubau,
  10. typische rohbauhöhen,
  11. lichte raumhöhe abgehängte decke,
  12. raumhöhe an steinhöhe orientieren,
  13. Ganzes Haus kellerhöhe kosten anheben,
  14. empflohlene Raumhöhen,
  15. kellerhöhe standard,
  16. raumhöhe 2 5,
  17. keller höhere rohbauhöhe,
  18. lichte Rohbauhöhe standard raumfläche,
  19. öicjte rohbauhöhe 2 75,
  20. standart kelllerhöhe neubau lichtes mass,
  21. lichte raumhöhe 2 60,
  22. Raumhöhe sinnvoll,
  23. Mindestraumhöhe wohn,
  24. lichte rohbauhhe,
  25. standart lichte Höhe angenehm
Die Seite wird geladen...

Empfohlene lichte Rohbauhoehe - Ähnliche Themen

  1. Welche Wand wird empfohlen?

    Welche Wand wird empfohlen?: Hallo zusammen, vorab ich bin absoluter Laie und hoffe hierüber Rat zu erhalten. Danke euch schonmal vorab. Durch eine Wand...
  2. Klick-Vinyl im Haus-Flur auf Fliesen-Boden verlegen; empfohlene Verlegerichtung, Tipps für Tür-Zarge

    Klick-Vinyl im Haus-Flur auf Fliesen-Boden verlegen; empfohlene Verlegerichtung, Tipps für Tür-Zarge: Hallo, wir möchten unseren Flur mit einem neuen Bodenbelag ausstatten und würden dabei gerne einen Klick-Vinyl schwimmend verlegen. Heute ist der...
  3. Zu teure Farbe für Anstrich empfohlen bekommen?

    Zu teure Farbe für Anstrich empfohlen bekommen?: Hallo zusammen, ich benötige einmal die Meinung von Profis, da ich nicht sicher bin, ob man mich "übern Tisch ziehen" möchte. Folgende Situation:...
  4. Welche Spachtelmasse empfohlen

    Welche Spachtelmasse empfohlen: Hallo liebe Profis, Nach Tapetenlösen vorallem an Trockenbau, sind einige Schichten abhanden gekommen. Nun möchte ich bevor ich Grundiere und...
  5. Betonplatte Neu abgedichtet welche Isolierung wird empfohlen?

    Betonplatte Neu abgedichtet welche Isolierung wird empfohlen?: Hallo liebe Mitglieder, ich bin ein sogenannter Frischling im Forum, und habe gleich eine Frage an Euch. Folgende Sache, wir haben uns ein...