Statt 36,5 Ausssenmauer 42,5--neue Genehmigung?

Diskutiere Statt 36,5 Ausssenmauer 42,5--neue Genehmigung? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; HAllo Mein EFh wurde mit 36,5 Aussenmauern geplant und genemigt. Wenn ich stattdesen aber 42,5 Mauern machen will, muß ich das ganze nochmals...

  1. #1 grachus80, 07.01.2010
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    HAllo
    Mein EFh wurde mit 36,5 Aussenmauern geplant und genemigt. Wenn ich stattdesen aber 42,5 Mauern machen will, muß ich das ganze nochmals planen lassen oder ist dies egal?
    Die Aussenabmessungen bleiben gleich es ändert sich nur die Quadratmeterzahl.
     
  2. #2 KlausDieter, 09.01.2010
    KlausDieter

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    Da brauchst Du keine Genehmigung.
     
  3. #3 Baufuchs, 09.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zumindest

    ist eine Tektur zum Bauantrag nötig, da sich die Wohnfläche ändert.

    Falls bereits fertigestellt, sind Statische Berechnung und der Wäremschutznachweis zu ändern/neu zu erstellen.
     
  4. TomB

    TomB Gast

    Hallo,

    ich habe ein vergleichbares Anliegen, mein Bauplan ist genehmigt, bei Durchsicht der Angebote der Baufirmen ist mir nun aber aufgefallen dass der Aufpreis für 42,5 Aussenmauern (statt wie im Plan 36,5) gar nicht sooo gewaltig wäre.
    Da ich ungern weniger Wohnfläche hätte, habe ich meinen Planer (kein Architekt) gefragt ob wir einen neuen Plan brauchen wenn wir die dickeren Mauern verbauen, weil wir dann ja statt 8,70 x 11,20 auf 8,82 x 11,32 Aussenmaß kommen (Abstandsflächen bleiben alle im grünen Bereich)

    Seine Aussage darauf war "kein Problem, das interessiert nachher eh niemanden mehr", ich kann mir das aber nicht so ganz vorstellen, obwohl wir bisher sehr zufrieden mit seiner Arbeit sind.

    Stimmt das was er sagt, oder hab ich dann einen "Schwarzbau", oder reicht es wenn ich auch noch so einen Tekturplan erstellen lasse und einreiche? Falls ja muss ich den Plan dann jetzt gleich einreichen oder erst wenn das Haus dann steht?

    Fragen über Fragen, ich bin für jede Info dankbar

    lg
    Tom
     
  5. #5 greentux, 13.01.2010
    greentux

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    es gab hier ja mal sprüche, das man bei maurern froh ist, wenn sie auf dem grundstück bleiben.
    vermutlich wird nicht im zentimeter bereich gemessen. aber wo die grenze liegt, kann ich auch nicht sagen.
     
  6. #6 Pascal82, 14.01.2010
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    hallo,

    also bei uns ist keiner zum nachmessen gekommen:winken
     
  7. #7 Baufuchs, 14.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kommt

    noch.

    Mal hier lesen

    Besonders Art. 8 Nr. 2 und Art. 11 Nr. 2
     
  8. Hansal

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    1. Bei uns gab es eine Rohbauabnahme
    2. Wird das Haus eingemessen.
    3. Kann das einen Riesenärger geben, wenn es herauskommt und irgendwelche Bauplanungsrechtliche Vorgaben nicht eingehalten wurden.

    Grüße
     
  9. #9 greentux, 14.01.2010
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    Bleibt trotzdem die Frage, ob der Ärger bei Zenti-, Dezi- oder Metern anfängt.
     
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