trotz Bodengutachten Mehrkosten

Diskutiere trotz Bodengutachten Mehrkosten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Habe jetzt in der Abrechnung nun einen Posten gesehen, der im LV nicht enthalten war: Aufzahlung für die Bodenklasse 6 habe einen,...

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    Hallo!

    Habe jetzt in der Abrechnung nun einen Posten gesehen, der im LV nicht enthalten war: Aufzahlung für die Bodenklasse 6

    habe einen, der die Ausschreibung, Bauaufsicht, BauKG, Ausschreibungen und Pläne zeichnet ... dieser hat für mich auch ein Bodengutachten in Auftrag gegeben ... lt. ausführender BM war das Bodengutachten nicht in der Ausschreibung enthalten lt. meinem Ausschreiber schon ...

    Inhalt des BG:

    Lösslehmen, die von Kiesen älteren Deckenschotters unterlagert werden (regionale Geologie)
    20 cm Mutterbodenschicht
    Unterhalb des Mutterbodens: Verwitterungs- bzw. Lösslehme aufgeschlossen
    lt. Önorm En Iso 14688-1 sandige, kiesige bis stark kiesige
    zum Teil steinige Schluffe in vorwiegender steifer Konsistenz

    Schotter: heterogenen Korngrößenverteilng, unregelmäßigen Auftreten von Schwemmsandlinsen, Monokornkiese, Steinen Blöcken und konglomeratischen Verkittungen

    Hätte man aufgrund des BG nun ersehen können, welche Bodenklasse es ist ... und wenn nein, warum wurde das nicht im vorfeld ermittelt!

    Da ich Laie war - mittlerweile bin ich schlauer geworden - aber das hilft jetzt nichts mehr ... hat meine "anwalt" sozusagen versagt!!!

    danke für eure antworten
    lg
    manfred
     
  2. #2 Manfred Abt, 08.01.2010
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    Hallo Pezzi,
    nun, ein Gutachten war das dann wahrscheinlich nicht, eher eine Bestandsaufnahme. Zu einem Gutachten hätte dann z.B. auch eine Info an den Ausschreibenden gehört, welche Bodenklassen zu erwarten sind.

    Bodenklasse 6 kann man nur ganz vielleicht aus den Angaben schließen, es findet sich halt in der Aufzählung auch das Wort "Blöcke". Diese Aussage wird sich aber vermutlich nicht aus den konkreten Bohrungen, sondern eher aus Bodenkarten ergeben haben und ob diese dann wirklich zu erwarten sind kann vorher keiner sagen.

    Bodenklasse 6 ist leicht lösbarer Fels und größere Brocken. Man kann sich jetzt einfach mal fragen, ob und in welchem Umfang diese bei der Durchführung des Aushubs angefallen sind. Dann ist ein Vergütungsanspruch gerechtfertigt. Und ich würde auch nicht sagen, dass der Ausschreiber da versagt hat.

    Schlecht wärs allerdings, wenn die Bodenklasse 6 für den gesamten Aushub angesetzt wurde, dann hätte der Ausschreiber, der Bodengutachter oder der Rechnungsprüfende wirklich versagt.
     
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    danke für die Antwort!

    das nennt sich geotechnisches Gutachten - in der Rechnung stand Bodengutachten.

    der Auftrag meines Ausschreibers an den Geologen war: Bodenuntersuchung und Tragfähigkeitsbeurteilung

    fels war dann später, aber da habe ich bereits ein anderes unternehmen beauftragt welches den fels einfach zerkleinert hat und da wurden mir einfach 2 stunden verrechnet!

    aber im konkreten fall waren ein paar kleinere steinchen da aber ansonsten war da kein fels ...

    ich hab den geotechniker angerufen und gefragt, ob ein bm das Bodengutachten hinsichtlich der bodenklasse bewerten kann und der hat gemeint, dass ein einfacher erdbauer das nicht kann aber ein bm schon ... und er könnte hinsichtlich der bodenklasse noch einen aktenvermerkt machen ... aber jetzt ist es ja schon zu spät

    die kosten waren mit 5000euro projektiert und nun soll ich jetzt 15.000 euro zahlen ...

    lg
    manfred
     
  4. #4 Manfred Abt, 08.01.2010
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    Ob wir die gleiche Sprache sprechen kann ich nicht beurteilen, aber in der Tendenz würde ich sagen:
    dann bestand vermutlich kein Anspruch auf Vergütung nach Bodenklasse 6
    Wer prüft die Rechnung, gab es einen Nachtrag oder einen Hinweis auf zusätzlichen Aufwand. Oder stand dann einfach eine bisher unbekannte Position in der Rechnung.
    Ist jetzt also eigentlich Aufgabe der ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung.
     
  5. #5 Baufuchs, 08.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu

    Bodenklasse 6 bei unseren östereichischen Nachbarn:
    (Pezzi = Wohnort Salzburg)

    Nur ein paar kleinere Steinchen im Boden ist aber was anderes als 6..
     
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    foto

    also prüfen tuts auch der der die ausschreibung macht! aber von ihm kommt auch die rechnung ... da jedoch schon sachen verrechnet hat bzw. wollte, die er nicht gemacht hat und die ich auch nicht als zusatzangebot nachgefragt habe, so vertraue ich ihm da nicht mehr ...

    ich kann wenn es euch interessiert eine foto der baugrube schicken ...

    aber es wäre mir lieber, wenn ich das auf eure email machen könnte und nicht hier im forum. vielleicht könnt ihr daraus was ersehen ... es war fest jeden tag jemand auf der Baustelle und der Baggerführer hat nie gemeint, dass das ein besonders schwierige Arbeit wäre ... aber gut das sagt nichts aus

    danke für eure hilfe
    liebe Grüsse
    pezzi
     
  7. #7 Manfred Abt, 08.01.2010
    Manfred Abt

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    Lieber Manfred, jetzt sinds ja schon drei Manfreds hier.

    Das versteh ich jetzt nicht.
    Normal wäre:
    • einer macht die Planung und die Ausschreibung, meist im Auftrag des Bauherrn
    • ein anderer macht dann die Bauarbeiten und wird dabei überwacht, und das Wort überwacht heißt nicht umsonst so, also unabhängige Überwachung. Zumeist ist das wieder derselbe, der die Ausschreibung auch erstellt hat.
    • und nachher schreibt der, der die Arbeit gemacht hat eine Rechnung
    • und die wird dann wieder von der planenden/ausschreibenden/überwachenden Person geprüft, und auch hier steht überprüft nicht umsonst als Wort da
    • und dann bekommt der Bauherr die unabhängig geprüfte Rechnung
     
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    Erklärung

    hallo manfred!

    also ich hab jemanden beauftragt - dafür bekommt er auch ein honorar - der macht die Ausschreibung - Koordiniert die Gewerke - Überwacht den Ablauf - Zeichnet die Pläne usw. (also das sollte er machen) prüft die Rechnung die er vom ausführenden BM erhält - und ich muss dann nicht dem ausführenden BM bezahlen - ich schulde dann das geld dem der sozusagen die generalplanung uws macht - der ausführende ist sozusagen sein subunternehmer!

    ausführender bm (subunternehmer) - rechnungsleger mein Koordinator/Ausschreiber/Zeichner/rechnungsprüfer usw. - ich bezahle die bm rechnung meinem man könnte sagen generalunternehmer

    da er jedoch so unkorrekt ist ... rechne ich die anderen gewerke jetzt nicht mehr über ihn ab (es gibt jetzt auch keine probleme mehr mit mengen, da das was ausgemacht war auch gilt!!!)

    darum weiss ich nicht, ob diese bodenklasse nun wirklich stimmt, oder ob das einfach dazugeschrieben wurde, da der gu angebleich in finanzieller not ist?

    lg
    manfred
     
  9. #9 Manfred Abt, 08.01.2010
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    die Konstellation gefällt mir gar nicht, dann könnt es ja sogar sein, dass dein Auftragnehmer von seinem Sub-BM eine Rechnung erhalten hat, die ganz anders aussieht als deine.

    Ich glaub der Wechsel des Unternehmers war ganz gut. Aber auch dem neuen sollte eine unabhängige Überwachung = Bauaufsicht zur Seite gestellt werden.

    Foto kannst du gerne per Mail zuschicken, aber allzuviel wirds nicht helfen, wenn du sagt, du hast da jemanden aus dem Ausland im Internet kennengelernt der sich das Foto angeschaut hat und meint, dass wäre nie und nimmer Bodenklasse 6.

    Ich würd die Rechnung einfach noch mal selbst durchprüfen und die entsprechende Position einfach dick rot durchstreichen, von Hand daneben schreiben "kein Fels vorhanden!". Diese Korrektur an den Spezialisten, die unstrittige Summe übeweisen und dann mal abwarten.
     
  10. Hansal

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    Wo ist das Foto?
     
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    danke

    werd mir ein paar raussuchen!

    ich weiss, dass es nicht viel helfen wird, aber vielleicht gibts eine argumentationshilfe ... ich hab jetzt ja auch einen gutachter eingeschaltet ...

    liebe grüsse nach deutschland
    manfred
     
  12. #12 pezzi, 08.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.01.2010
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    @hansal

    wenn du mir deine email gibst / meine ist: gelöscht

    dann schick ich dir gerne welche von der baugrube

    lg
    manfred
     
  13. #13 Manfred Abt, 08.01.2010
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    So, jetzt hab ich die Fotos gesehen, normaler, steiniger Boden mit einem kleineren aussortierten Block. Allenfalls Zulage BKl. 6 für 1 m3, dann sprechen wir wohl über weniger als 100 Euros.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich tippe auf generalübernehmer, weil planung+ausführung (trotz subs oder bm)
    aus einer hand kommen.
    kann funktionieren - kann aber auch schiefgehen.
    ob der sub ein umschüler oder a gstandner baumeister ist, ist für dich
    wurscht, wenn es keinen haftungsdurchgriff gibt.

    das gezeigte verhalten würde mir zu denken geben - auch in blick
    auf den weiteren bauverlauf.
     
  15. pezzi

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    fotos

    @ manfred: naja, es geht um 235,46 m³ zu 2.156,81 Euro netto

    danke dass du dir die fotos angeschaut hast!

    @ mls: hab jetzt alles selbst in die Hand genommen - aber bin eben laie, der seine Grenzen kennt ... aber ich muss gott sei dank nicht umbedingt einziehen ... also ich kann so lange warten bis wir die sache ausgetragen haben ... das ist sicher von vorteil ... und ich bin ziehmlich zäh und versuch mich da jetzt durchzukämpfen
    und das mit dem generalübernehmer finde ich gut
    formuliert!!
     
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