§34. Abstandsfläche der Straße

Diskutiere §34. Abstandsfläche der Straße im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir planen den Bau eines Hauses. In unmittelbarer Nachbarschaft steht nur ein Haus und das steht Giebelseitig und ist 4m von der Straße...

  1. Tobi82

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    Hallo,

    wir planen den Bau eines Hauses. In unmittelbarer Nachbarschaft steht nur ein Haus und das steht Giebelseitig und ist 4m von der Straße entfernt. Nun wollen wir unser Haus Traufseitig stellen und haben vor 3m von der Straße entfernt (so wenig wie möglich halt) zu bleiben. Bebauungsplan gibt es keinen. Weiß jemand ob das problemlos möglich ist? Wo kann man das herausfinden, am besten ohne Kosten und ohne das der Bauantrag nicht durchgeht.
     
  2. Spe-vo

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    Mit den Jungs und Mädels vom Bauamt sprechen...
     
  3. #3 Thomas B, 11.01.2010
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    Moin!

    Landesbauordnung bzw. (zusätzliche) örtliche Bausatzungen.

    Ohne Kosten wird's wohl schwierig, da ja ein Bauantrag benötigt wird. Ob sich ein Samariter findet, der den für umme macht, mag ich bezweifeln. Da also ohnehin ein Planer benötigt wird (für den Bauantrag), sollte dieser am besten frühzeitig eingeschaltet werden. Dieser klärt dann auch wie das Ganze baurechtskonform zu realisieren ist.

    Gruß

    Thomas
     
  4. Tobi82

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    Im wesentlichen geht es mir ja nur darum...wenn kein Bebauungsplan vorliegt muss man sich ja der "Nachbarbebauung" anpassen. In der Gegend gibt es aber nur 1 Haus und das ist 4m weg. Muss ich mich jetzt wenn ich mich der Nachbarbebauung anpassen muss an die 4m halten?
    Sprich hätte jetzt ich zuerst gebaut und wäre 8m von der Straße geblieben, müssten alle nach mir das auch?
     
  5. #5 Thomas B, 11.01.2010
    Thomas B

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    Nein. Liegt kein B-Plan vor ist -soweit ist das i.O.- die Nachbarbebauung maßgebend. Damit ist gemeint, daß man sich im Stil dieser "unterordnen" muß. Sind also die Häuser in der Umgebung beispielsweise alle mit Satteldch, so wird man möglicherweise Probleme haben eine Pultdach oder ein Flachdach zu realisieren.

    Ansonsten muß man sein Häuschen aber nicht als Kopie des Nachbarn bauen. Die Abstandsflächen sind gem. Bauordnung einzuhalten.

    Nachgefragt: In der Umgebung befindet sich nur ein Haus...das ist nicht gerade viel. Nicht daß Sie vorhaben im Außenbereich zu bauen. Da kann es mit der Genehmigung wirklich schwierig werden.

    Thomas
     
  6. Tobi82

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    Nein, das ist ein neu erschlossenes "Baugebiet". Dort steht schon seit ca 20 Jahren ein Haus. Neben diesem Haus sind jetzt 5 Grundstücke neu erschlossen und eine Straße angelegt worden. Wir werden die ersten sein die dort bauen.
     
  7. #7 Der Bauberater, 11.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2010
    Der Bauberater

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    fünf Grundstücke neu erschlossen.....
    und das ohne B-Plan!?!
    .
    Wie soll sich was einfügen, wenn es keine Umgebungsbebauung gibt?
     
  8. Tobi82

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    So sehe ich das auch. Ist halt auf dem "Dorf" ;-) da macht sich keiner die Arbeit mit einem Bebbaungsplan
     
  9. #9 greentux, 11.01.2010
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    Dafür kann man mit den Damen und Herren dort gut reden... Mach doch mal nen Vororttermin und nimm ggf nen Planer mit.
     
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