Zahlungsverpflichtung des Bauherren an Hersteller rechtens

Diskutiere Zahlungsverpflichtung des Bauherren an Hersteller rechtens im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe mal ne Frage: Ist es rechtens, wenn der Hersteller eines Hauses von einem Käufer eine Zahlungsverpflichtung der Bank aufträgt? (dies kann ja...

  1. #1 luemmelchris, 11.01.2010
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    Ist es rechtens, wenn der Hersteller eines Hauses von einem Käufer eine Zahlungsverpflichtung der Bank aufträgt? (dies kann ja bis zu 2% der Garantierten Summe sein)
    §648 BGB sagt ja eigentlich, dass das im Rahmen eines Privaten Bauvorhabens nicht rechtens ist, weil der Bauherr ja schon im Rahmen der Baufinanzierung geprüft wird und die Bank sich ja in dem Umfeld verpflichtet, dem Bauherrn das Geld zu geben.
    Gibts da Erfahrungen dazu?
     
  2. #2 Olaf (†), 11.01.2010
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    Kannste...

    das nochmal verständlich formulieren?
    Und: Bauen lassen oder Haus kaufen von BT?
     
  3. Yilmaz

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    Sicherlich kann der unternehmener eine Sicherungshypothek verlangen. Ob sie bei Ihrer bank als kreditwürdig eingestufft wurden und denn auch bekommen haben heißt es ja nicht das auch der BU sein forderungen mit 100% iger sicherheit bekommt.
    Es sei den es ist ein BT.
     
  4. #4 luemmelchris, 11.01.2010
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    Ich kaufe das Haus bei einem Fertighaushersteller. Preis zB 200000€
    Ich mache eine Finanzierung, die von der Bank geprüft und genehmigt wird (incl schriftlicher Zusage dafür) über den Betrag + Nebnekosten (also zB 280000)
    Jetzt möchte der Hersteller eine Garantie der Bank, dass es sein Geld zu 100% bekommt (obwohl ich ja die Finanzierung incl alles Unterlagen schon bei der Bank habe).
    Dafür kann die Bank bis zu 2% Geld verlangen von mir, die natürlich der Hersteller nicht zahlen will (im Beispiel bis zu 4000€)
    Dies läuft rechtlich unter dem hier:
    http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/648a/648a_BGB_bauhandwerkersicherung.html
    Allerdings steht unter Punkt 6, dass dies nicht zulässig ist, wenn der Bauherr ein EFH baut.
     
  5. Yilmaz

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    BGB648 a ist auch was anderes. Schauen sie nach BGB 648 nach
     
  6. #6 Olaf (†), 11.01.2010
    Olaf (†)

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    Schön...

    langsam. Wenn Du ein Stück Haus kaufst, also mit GS, greift 648a schon mal gar nicht.
    Ansonsten hat die Zahlungszusage der Bank auch nix mit 648a zu tun.
    Richtig ist allerdings auch, dass dieser § nicht für Bauverträge zwischen Firma und privaten Bauherren da ist.
    Ja und wenn er die 2% nicht bezahlen will kannste wählen: Entweder selbst bezahlen oder einen anderen Anbieter suchen.
     
  7. Julius

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    Oder ihm sagen, daß Du unter diesen Umständen nur dann den Vertrag schließen wirst, wenn er verzichtet oder die Kosten trägt.

    Kann nur sein, daß er dann versucht, diesen Betrag beim Bauen unauffällig einzusparen...
    Umso wichtiger wird der eigene Bauüberwacher!

    Andere Überlegung:
    Wie schauts denn im Gegenzug mit einer Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft aus???
     
  8. #8 luemmelchris, 11.01.2010
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    Wieso soll 648a nicht gelten? Es ist nur ein Haus ohne Grundstück, also stellt der Unternehmer ein Bauwerk (oder ein Haus als Teil eines ganzen Projektes) und ich bin eine natürliche Person, die das in Auftrag gibt.

    Natürlich würde ich im Zweifel auch eine Fertigstellungs und Gewährleistungsbürgschaft fordern. Einseitige Absicherung gibts nicht.
     
  9. #9 Baufuchs, 11.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie sieht

    denn der Zahlungsplan des Fertighausherstellers aus?

    Vielfach wird da erst nach vollständiger Fertigstellung gezahlt. Fertigstellungsrisiko entfällt also.
     
  10. #10 luemmelchris, 11.01.2010
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    nein Bauabschnittszahlung.. Bauantrag, Keller, Hausaufstellung, Innenausbau als Zahlungspunkte
     
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