Regenwassersteuer

Diskutiere Regenwassersteuer im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen Ich weiß nicht ob meine Frage am richtigen Platz ist:confused: Bei uns hat die Gemeinde Formulare und Luftbilder an die...

  1. Didi69

    Didi69

    Dabei seit:
    26.07.2009
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromonteur
    Ort:
    Weilerswist
    Hallo zusammen

    Ich weiß nicht ob meine Frage am richtigen Platz ist:confused:

    Bei uns hat die Gemeinde Formulare und Luftbilder an die Grundstückseigentümer verschickt wegen der versigelten Fläschen usw.

    Meine Frage ist nun ob es angebracht ist die Zisterne welche ich schon über 10 Jahre betreibe (Waschmaschine,WC,Garten) anzumelden oder sie wie bisher schwarz weiter zu betreiben. In der Nachbarschft gibt es einige mit Regenwasseranlagen aber jeder meint was anderes zu der Sache.
    Habe damals in das ganze Haus zwei Wasserkreise eingebaut und deshalb meine Frage .

    Bitte gebt mir ein paar Tipps ich befürchte das die mir ne Uhr ins Regenwasser setzen.:mauer

    MFG Didi
     
  2. #2 Baufuchs, 11.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Natürlich

    kommt da dann eine Messuhr rein.

    Schliesslich wird ja der Teil Regenwasser, der über WC+Waschmaschine läuft über den Abwasserkanal entwässert.

    Bisher hast Du die Gemeinde um diese Abwassergebühren besch.....n.**

    Übrigens:
    Gemeinde seid ihr alle. Die für die Abwasserbeseitigung anfallenden Kosten werden im Zuge der Gebührenfestsetzung auf alle umgelegt.
    Je mehr Nachbarn die Gebühren hinterziehen, desto mehr zahlen die Anderen.

    **Nennt man Asozial.

    Tipps wie du die Gebührenpflicht umgehen kannst gibts hier nicht.
     
  3. #3 fmw6502, 11.01.2010
    fmw6502

    fmw6502

    Dabei seit:
    22.09.2007
    Beiträge:
    3.822
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    Kipfenberg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    @Didi69: besorg DIr doch die Entwässerungssatzung, da steht alles drin was Du beachten mußt. Bei und hieß das Dingens: "Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)"

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. #4 driver55, 11.01.2010
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    5.838
    Zustimmungen:
    1.225
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Gebühren!

    Heikle Sache...
    Wenn's dumm läuft, Strafe und Nachzahlungen der entgangenen Abwassergebühren...

    Wie war das damals beim Bau mit der Entwässerung? Da gab es doch auch eine entspr. Genehmigung, die "Mann" nicht so genau genommen hat, oder wie?
     
  5. #5 ThomasMD, 11.01.2010
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ich begreife sowas nicht; kein normaler Mensch würde auf den Gedanken kommen, seine Nachbarn zu beklauen. Aber beim Abwasser zu besch... ist ein Volkssport geworden.
    Die Dummen sind die Ehrlichen. Ich hoffe mal, die kommen Euch auf die Spur und hängen Eure Namen ans schwarze Brett, damit alle im Dorf wissen, wem sie die hohen Wasserpreise zu verdanken haben.
     
  6. Didi69

    Didi69

    Dabei seit:
    26.07.2009
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektromonteur
    Ort:
    Weilerswist
    Also erstmal danke für die Einschätzung !!

    Also ThomasMD ich wollte nur wissen wie die Allgemeinheit zu der Sache steht aber den Ton den du anschlägst ist etwas daneben oder Irre ich da??
    Ich persönlich werde die Anlage anmelden weil ich das Problem mit den Abwasserkosten für alle genauso sehe. Als wir umgebaut haben und ende 97 die Zisterne gegossen haben war auch Behördlich keine Genemigung fällig . Für den ganzen Umbau hatten wir keine Genehmigung benatragt deshalb hat auch niemand danach gefragt.

    Vielen Dank für die Hilfe
     
  7. #7 Baufuchs, 11.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zum

    Bauantrag/der Bauanzeige gehört auch ein Entwässerungsantrag.

    In diesem Antrag war ja wohl die Zisterne nicht eingetragen.

    Wird anders ausgeführt als beantragt und genehmigt ist dies zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Die Veränderung der Entwässerungsanlage war also auch damals schon anzeige-/genehmigungspflichtig.

    Im übrigen gibt es für die Verwendung von Regenwasser innerhalb der häuslichen Wasseranlage Vorschrifte, die zu beachten sind z.B. strikte Trennung von Trink- und Regenwasser, zugelassene Nachspeiseeinrichtungen etc.
     
  8. #8 BauKran, 11.01.2010
    BauKran

    BauKran

    Dabei seit:
    15.05.2009
    Beiträge:
    585
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Duisburg
    Da ich es wenn nur legal machen würde und da der Großteil der Wasserkosten bei der Entsorgung anfällt würde, so dass sich die Nutzung dann nicht wirklich lohnt kannst du auch überlegen auf Lösung c) wieder normales Wasser nutzen zu gehen.
     
  9. #9 ThomasMD, 11.01.2010
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Nun gut, wenn ich die Diplomatenschule zu Ende besucht hätte, wäre mir vielleicht eine etwas elegantere Formulierung eingefallen.
    So aber bin ich in meinen Ansichten etwas schlicht geblieben und nenne klauen klauen.
     
  10. #10 BauKran, 12.01.2010
    BauKran

    BauKran

    Dabei seit:
    15.05.2009
    Beiträge:
    585
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    EDV
    Ort:
    Duisburg
    :respekt

    Gibt es auch ein negatives Unrechtsbewusssein?
     
Thema:

Regenwassersteuer