Was beachten bei Fertigstellung, Verzug und Nachfrist

Diskutiere Was beachten bei Fertigstellung, Verzug und Nachfrist im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Halllo! wir bauen mit einem Bauträger/Generalübernehmer auf unserem eigenen Grundstück. Im Vertrag ist kein fixer Fertigstellungstermin genannt...

  1. Ares

    Ares

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    wir bauen mit einem Bauträger/Generalübernehmer auf unserem eigenen Grundstück. Im Vertrag ist kein fixer Fertigstellungstermin genannt sondern die Fertigstellung/Übergabe mit "8 Monate nach Baubeginn" benannt. Sämtliche Leistungen müssen spätestens 8 Wochen später erbracht sein.

    Es zeichnet sich nun ab, dass wir erst ca. zwei Wochen nach der Ablauf der eigentlichen 8 Monate einziehen können. Das ist für uns weiter kein Problem. Was passiert aber, wenn in der Nachfrist von 8 Wochen nicht sämtliche Leistungen erbracht werden?

    Ich möchte gerne vermeiden, dass sich die Sache auf Grund von "Formfehlern" unsererseits in die Länge zieht. Befindet sich der Bauträger nach der Überschreitung der Nachfrist automatisch in Verzug? Oder muss ich die Erfüllung der Leistungen er noch einmal mit einer weiteren Frist anmahnen? Welche weitere Frist wäre dann angemessen und muss man ggf. öfters Mahnen?

    Angenommen nach den 8 Wochen fehlt innen noch ein Klo und außen ein Wasseranschuss. Am Tag "8 Wochen + 1" setzt nun für die nächsten 4 Schlechtwetter ein. Ist der Bauträge dann in Verzug, weil er das Klo ja auch unabhängig vom Wetter montieren könnte? Oder kann er sich auf das Schlechte Wetter berufen und Klo und außen Wasseranschluss erst bei besserem Wetter montieren?

    Besten Dank
    Ares
     
  2. sepp

    sepp

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    auf schlecht wetter kann er sich nicht berufen, wenn baubeginn und bauende vertraglich fixiert sind, da er das risiko des bauens im winter kennt.
    für arbeiten die nicht witterungsabhängig sind gibts sowieso kein pardon.
    er befindet sich nach ablauf der vertragsfristen in verzug.
    2 wochen ist aber relativ komod.
    sicherheitshalber nach ablauf der vertragsfrist eine frist für die restarbeiten setzen. 14 tage wäre angemessen.
     
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