Dichtungsprüfung bzw. Nachweis bis 2015 und alte Leitungen!

Diskutiere Dichtungsprüfung bzw. Nachweis bis 2015 und alte Leitungen! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin Moin! Sehe ich das richtig, dass bis 2015 der Dichtigkeitsnachweis erbracht sein muss? Kann/Darf der dann schon 5 Jahre alt sein oder...

  1. #1 Mindener, 13.01.2010
    Mindener

    Mindener

    Dabei seit:
    30.10.2009
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Minden
    Moin Moin!

    Sehe ich das richtig, dass bis 2015 der Dichtigkeitsnachweis erbracht sein muss?

    Kann/Darf der dann schon 5 Jahre alt sein oder kann ich den z.B. jetzt vorzeigen und in 2015 dann nicht noch einmal?

    Geht im Grunde momentan darum, dass wir überlegen Teile der "Anlage" selbst zu machen. Wir haben ja ein RMH gekauft (Zahlungstermin und Übergabe wohl Anfang Februar) und dort wird grad Straße, Kanal, Hausanschluss, Revisionsschacht und Co. neu gemacht!

    Anfrage bei der Stadt ergab, dass bei allen Nachbarn die vorhandenen Rohre ab Schacht zum Haus hin undicht waren. Es bei unserem Haus dann wohl auch so ist. Die ausführende Firma für die Schächte und den Rest ist allerdings schon nicht mehr vor Ort und der Mitarbeiter der Stadt ließ auch kein gutes Haar an der Firma was die Qualität an geht zumindest für die Geschichte die jetzt noch fehlt (ist halt dafür keine Spezialfirma).

    Wenn ich nun also vom Schacht aus bis zum Haus alles neu mache(n muss), brauche ich also ne Tiefbaufirma oder muss mich selbst mit fachmännischer Hilfe dran machen. Nur wie sieht es dann mit der Prüfung aus?

    Wir machen das Bad im Keller eh neu, Waschmaschine steht dort auch. Eine Hebeanlage ist dann wohl Pflicht laut dem Stadtmenschen. Wäre also unsinnig, wo das Bad eh dann neu kommt, damit zu waren und die Rohre erst in 4 oder 5 Jahren zu machen.

    lg René
     
  2. fengi

    fengi

    Dabei seit:
    23.04.2008
    Beiträge:
    117
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gärtnermeister GaLaBau
    Ort:
    Ascheberg/Holstein
    Ich habe vor etwa zwei Wochen mit meinem Entsorger bezüglich der Dichtheitsprüfung gesprochen und dieser riet mir, noch weiter mit dieser zu warten, da sich die gesetzliche Regelung im Moment wieder in einer Änderungsphase befindet. Seiner Meinung nach könnte der Termin 2015 demnächst in noch fernere Zukunft geschoben werden.

    Wenn du allerdings eine Anlage neu erstellen lässt, dann fordere zur Abnahme auch eine Dichtheitsprüfung. Diese dient erstens dir zur Sicherstellung, dass du eine mangelfreie Leistung erhältst, zweitens aber kannst du sie eben auch als Nachweis bei deinem Entsorger nutzen ( in diesem Fall also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen ).

    Und wenn du nun 2010, oder 2011 den Nachweis erbringst, dann musst du es nicht 2015 noch einmal machen. Die Regelung lautet, dass BIS 2015 alle Anlagen einen Nachweis erbringen müssen, NICHT, dass der Nachweis GENAU in 2015 erbracht werden muss. Aber wie schon gesagt, diese ganze Regelung scheint wirklich noch nicht endgültig formuliert zu sein und Änderungen sind möglich, bzw. wahrscheinlich.
    Ob diese Änderungen nur den Termin, oder evtl. auch den Inhalt betreffen, vermag ich nicht zu sagen ( und würde mich auch zu keiner Spekulation hinreissen lassen, denn schon zu oft wurde ich in diesem Land von planlosem Hinundher überrascht... ).
     
  3. #3 Manfred Abt, 14.01.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    In diesem Fall geht es ja ohnehin um umfangreiche Änderungen an den Entwässerungsanlagen. Daher ist eine Dichtheitsprüfung neuer oder umgebauter Anlagen nicht nur sehr im eigenen Interesse sondern auch vorgeschrieben. Das Jahr 2015 ist hier nicht maßgebend, Dichtheitsprüfung ist zur Fertigstellung bereits sofort erforderlich.

    Bezüglich der Frist 2015 gibt es in den bisherigen gesetzlichen Regelungen das Problem des "TÜV-Effektes": Es wird erwartet, dass alle bis zum Schluss warten und dann die Kapazitäten knapp werden.
     
  4. #4 Mindener, 14.01.2010
    Mindener

    Mindener

    Dabei seit:
    30.10.2009
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Minden
    Guten Abend!

    Könnte ich denn diese Sachen selbst veranlassen und durchführen oder muss das wegen der Prüfung eine Fachfirma machen?

    Wenn man es selbst machen kann, wer macht dann die Prüfung?

    Das mit der Hebeanlage und Co. wäre nicht das Problem! Kann der Bädermensch ja mit machen und die Leitungen legt der Heizungsbauer. Die sind dann ja eh dabei! Muss halt noch die Hebeanlage irgendwo dahin!

    lg René
     
  5. #5 ThomasMD, 14.01.2010
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Veranlassen ja, durchführen nein.
    Die zugelassenen Firmen nennt Dir Dein örtliches Tiefbauamt oder die Stadtentwässerung, wie auch immer das bei Euch heißt.
     
  6. Micro

    Micro

    Dabei seit:
    23.12.2008
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Photovoltaik
    Ort:
    Adelebsen
    Nö,nicht zwangsläufig, das hängt von der Gemeinde ab.

    Unser Entsorger z.B. ist da lässiger, zumal er die abschliessende Prüfung selbst vornimmt.

    "Verfügt ein Grundstückseigentümer über die notwendige Fachkenntnis Rohrleitungen nach den technischen Normen zu verlegen, darf er die Arbeiten auf seinem Grundstück auch selbst ausführen. Die neuen oder sanierten Leitungen werden in jedem Fall von den Entsorgungsbetrieben durch eine Dichtheitsprüfung abgenommen."

    Das in MD via Liste ausführende Betriebe vorgeschrieben (zugelassen) werden, finde ich......
     
  7. #7 meisterLars, 15.01.2010
    Zuletzt bearbeitet: 15.01.2010
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    632
    Zustimmungen:
    126
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Und wer beurteilt, ob der Grundstückseigentümer Fachkenntnis hat oder nicht?
    Das schreit ja förmlich nach Rundumshausallesdienstleistern und Schwarzarbeit... :Baumurks

    Andersrum gibt es hier einige Kommunen, wo solche Arbeiten nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, die Mitglied im Güteschutz Kanalbau sind :biggthumpup:
     
  8. #8 Manfred Abt, 15.01.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Könnte es sein, dass da bei der Bewertung im eigenen Kopf unterschiedliche Ansprüche gestellt werden?

    Aber lassen wir das. Ich kann nicht empfehlen, Tiefbauarbeiten selbst zu machen. Man stellt es sich einfacher vor als es ist.
     
  9. #9 Mindener, 15.01.2010
    Mindener

    Mindener

    Dabei seit:
    30.10.2009
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürokaufmann
    Ort:
    Minden
    Hey!

    Welche Ansprüche werden denn gestellt?

    Mir gehts rein um den Kostenfaktor! Der Revisionsschacht fehlt noch. Die Ausführung dafür führt die Firma durch, welche in der ganzen Straße die Hausanschlüsse und Schächte neu gemacht hat.

    Dies fehlt bei unserem zukünftigen Haus noch, da sich dafür Verkäufer-/Anwaltsseitig niemand verantwortlich gefühlt hat. Also musste ich dort selbst tätig werden.

    Der nette Herr von der Stadt offenbarte mir nun die defekten Rohre Hausseitig (zumindest ist es bei allen anderen Häusern in der Nachbarschaft in der Straße so gewesen) und meinte, dass die ausführende Firma sicher auch diese Arbeiten erledigen könnte. Er würde dies aber nicht zwangsläufig empfehlen, da diese wohl durchblicken haben lassen, diese Arbeiten nicht gerne zu machen, da sie es auch nicht können oder wollen oder was auch immer!

    Also bräuchte ich jetzt a) eine Firma die das kann = Tiefbaufirma? oder b) mache das mit Helfern selbst und lasse das dann abnehmen (durch die Stadt?)!

    Letzteres wäre natürlich kostengünstiger, nur wenn man keine Ahnung hat...

    Also ist es letztenendes wirklich sinnvoller mir ne Tiefbaufirma zu suchen die nach gemachter Arbeit auch die Prüfung durchführt.

    Dann schau ich mal was ich da passendes finde und wie ich das terminlich koordinieren kann mit Heizung/Fenster/Sanitär.

    lg René
     
  10. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Vor einer Sanierung sollte man die Leitung ersteinmal mit TV-Kamera untersuchen.

    Eine Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 ist bei allen neuen Leitung für die Abnahme notwendig.

    Bei "alten" Leitungen kann eine optische Inspektion ausreichend sein. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse sollte man einem Fachmann überlassen, das Sanierungskonzept auch.

    Für einen neuen Schacht braucht man natürlich einen "Bagger" bzw. eine Baugrube.

    Alte Leitungen dagegen kann man ggf. auch grabenlos sanieren.

    ---------- Post added at 12:41 ---------- Previous post was at 12:39 ----------

    Fachfirmen findet man bundesweit z.B. hier:

    www.kanalbau.com

    www.vdrk.de

    Manche Gemeinden empfehlen Fachfirmen bzw. haben besondere Anforderungen an die Eignung der ausführenden Unternehmen gestellt.
     
Thema:

Dichtungsprüfung bzw. Nachweis bis 2015 und alte Leitungen!

Die Seite wird geladen...

Dichtungsprüfung bzw. Nachweis bis 2015 und alte Leitungen! - Ähnliche Themen

  1. Nachweis Befestigung bodentiefe Fenster absturzsichernd

    Nachweis Befestigung bodentiefe Fenster absturzsichernd: Hallo, wir hatten ja im unserem BVH mit GÜ (Fertigstellung 10/2022) einige (u.a. auch statische) Mängel. Einige davon sind behoben, einige sind...
  2. GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) fehlerhaft

    GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) fehlerhaft: Hallo Zusammen, wir sanieren gerade ein EFH in der Baugenehmigung wird ein GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) verlangt. Den hat mein...
  3. Nachweis Wärmeschutz Haus 1984

    Nachweis Wärmeschutz Haus 1984: Hallo, Ich bin seit einem Jahr Besitzer eines 2 Familienhauses BJ. 84. Ich möchte den Kälteschutz verbessern. Jetzt habe ich mir mal die...
  4. Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

    Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses: Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...
  5. Modernisierung Eigenkapital Nachweise

    Modernisierung Eigenkapital Nachweise: Hallo, Ich habe ein Haus gekauft. Mit der Sparkasse ist vereinbart das mein Eigenkapital eingefroren wird und dies für die Modernisierung...