Vertragsstrafe für Bauherrn bei unverschuldetem Verzug - ist das normal?

Diskutiere Vertragsstrafe für Bauherrn bei unverschuldetem Verzug - ist das normal? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Foren-Gemeinde, wir stehen kurz davor ein Fertighaus zu errichten und haben einen Vertrag einer Firma vorliegen. Ein Abschnitt dieses...

  1. #1 Stephan01, 17.01.2010
    Stephan01

    Stephan01 Gast

    Liebe Foren-Gemeinde,

    wir stehen kurz davor ein Fertighaus zu errichten und haben einen Vertrag einer Firma vorliegen.

    Ein Abschnitt dieses Vertrages kommt uns allerdings sehr merkwürdig vor und wir bitten um Eure Einschätzung.

    Der Absatz besagt, dass der Bauherr der Baufirma (nicht umgekehrt) für jeden Monat, der über den Errichtungstermin hinaus geht, und nicht im Verschulden der Firma liegt, sich der Pauschalfestpreis um 0,4 % pro Monat erhöht.

    Hat die Firma dann nicht einen Anreiz, den Termin zu versäumen und sich raus zu reden mit "dafür konnten wir nichts"?

    Es gibt übrigens keine Vertragsstrafe für die Baufirma, bei schuldhafter Verzögerung.

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

    Stephan
     
  2. #2 Dieter70, 17.01.2010
    Dieter70

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    Das die Baufirma sich nicht selber eine Vertragstrafe in den Vertrag schreibt sollte wohl klar sein!:mega_lol:

    Das die Kosten der Baufirma bei schleppendem Baufortschritt steigen sollte auch klar sein (z.B. Baustelleneinrichtung etc.). Insofern kann ich dieses ansinnen nachvollziehen.
     
  3. Hansal

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    Es zwingt dich keiner so etwas zu unterschreiben.
    Allerdings kann ich auch die Fertighausfirma verstehen.
    Material und Lohnkosten steigen.
     
  4. #4 Stephan01, 17.01.2010
    Stephan01

    Stephan01 Gast

    Vielen Dank für die schnellen Einschätzungen.

    Was mich an der Sache ärgert ist, dass der vereinbarte Preis ein Pauschalfestpreis sein soll, da sollte es doch so sein, dass das Risiko steigender Preise bei der Firma liegen sollte.

    Zudem ist diese Strafe von unserem Verschulden unabhängig, ist diese Klausel dann überhaupt wirksam?

    Außerdem stört mich, dass wenn die Firma eine kurze Bauzeit verspricht, dann aber doch nicht zum Errichtungstermin fertig wird (eventuell durch Wetterbedingungen), dass wir dann eine Verzögerung zahlen sollen, obwohl das in die Berechnung des Termines einfließen müsste.

    Klar, ich muss diesen Vertrag nicht unterschreiben, aber es würde mich interessieren ob das so "üblich" ist.
     
  5. #5 musiker, 17.01.2010
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    Klar, aus Sicht der Firma ist das nachvollziehbar. Ich würd's trotzdem nicht unterschreiben. Schließlich gibt es doch vermutlich nicht nur die FH-Firma und den Bauherrn, sondern noch etliche andere Handwerke und Unternehmen, die da was zu tun haben und an einer Verzögerung Schuld sein könnten. Wenn überhaupt, dann "... die im Verschulden des Bauherrn liegen". Und ein Zusatz, wer nachweispflichtig ist, wäre auch nicht verkehrt.
     
  6. #6 HolzhausWolli, 17.01.2010
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    Könnte damit die (deine?) Vorleistung gemeint sein, die ggf. nicht rechtzeitig fertig ist? Keller, Bodenplatte oder sogar die Genehmigung?

    Wie umfangreich wollt ihr denn beauftragen?
     
  7. #7 Stephan01, 17.01.2010
    Stephan01

    Stephan01 Gast

    @ HolzhausWolli:

    Es handelt sich um ein schlüsselfertiges Fertighaus mit Keller. Es soll (fast) alles über die Baufirma erbracht werden.

    Der Absatz steht direkt bei dem Vergütungs-Paragraphen, bei dem der Pauschalfestpreis festgehalten wird und die Garantie auf den Preis gegeben wird.
    Dann der Absatz, dass wenn der Errichtungstermin überschritten wird, die Kosten pro Monat fällig werden.
     
  8. #8 BauKran, 17.01.2010
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    So wie das formuliert ist ist das doch ein Freifahrtschein für den Bauunternehmer.
     
  9. #9 Stephan01, 17.01.2010
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    Stephan01 Gast

    Vielleicht liegt es ja tatsächlich in der Definition von "Errichtungstermin". Ich habe das so verstanden, ungefähr gleichzusetzen mit Bauabnahme.

    Oder ist es der Termin, an dem die Baufirma die Baugenehmigung bekommt. Aber das weiß man doch nie so ganz genau. *confused*
     
  10. #10 lawrence, 17.01.2010
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    Habt ihr den Vertrag schon einem Profi vorgelegt?! Offensichtlich nicht. Das würde ich nachholen, bei einer Bausumme von 150k bis xxxk Euros, die dich ruinieren kann und der fehlenden Kompetenz deinerseits den Vertrag umfassend zu verstehen........
     
  11. #11 Gast036816, 17.01.2010
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    Gast036816 Gast

    Vertragsstrafe Bauherr?

    moin moin,

    mal ne bescheidene frage - welchen erfolg schuldet denn der bauherr in diesem vertrag dem auftragnehmer?

    Sachen gibt es, vertragsstrafe muss der bauherr zahlen, wenn der auftragnehmer nicht rechtzeitig fertig wird, womöglich wegen schlechtem wetter. Mit solchen auftragnehmern sollte man als bauherr keine verträge abschließen. Zeigen Sie diesen vertragsentwurf mal einem anwalt - wahrscheinlich fällt der vom stuhl.

    freundliche grüße aus berlin
     
  12. lawyer

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    So´n Blödsinn hab ich noch nie gelesen. M.E. völlig unüblich und völlig inakzeptabel, aber wohl auch unwirksam.

    @Dieter70: Es gibt tatsächlich GU, die sich selbst eine Vertragsstrafe in den Vertrag schreiben.
     
  13. SvenW

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    Ich würde es ganz einfach machen und die Firma fragen was damit abgedeckt sein soll und dann auf einer Vertragsänderung bestehen wo das dann so explizit drinsteht. Du mußt mit der Firma viele Monate und mit ihrem Produkt Jahre auskommen, da muß es ein gewisses Vertrauen geben. Mit dem Absatz könnte gemeint sein, das zum avisierten Zeitpunkt eine zum Haus passende Baugenehmigung vorliegt und alle Vorarbeiten/Genehmigungen vorhanden sind damit die Firma anfangen kann. Frag die Firma, laßt dir im Zweifel eine Liste geben (die Teil de Vertrags wird) was alles da sein muß und schau nach was dir fehlt.
     
  14. Lukas

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    Moin!

    Fertighaus ---> Errichtungstermin = der Tag, an dem die Hütte aufgestellt wird (damit begonnen wird)

    Hat also eher wenig mit Fertigstellung zu tun.
    Die Vertragsstrafe stellt also so eine Art Lagergebühr dar, bis die vorproduzierte Hütte dann endlich aufgestellt werden kann. So lange steht sie irgendwo im Weg rum und das kostet auch Geld.

    Gruß Lukas
     
  15. #15 Thomas B, 18.01.2010
    Thomas B

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    ...hätte...könnte...wollte...damit dies oder jenes gemeint sein. Das zu hinterfragen nützt doch erstnal nüscht! Es zählt nur das, was im Vertrag steht und nicht irgendwelche Erläuterungen oder Bekundungen des FH-Anbieters. Der kann viel erzählen.

    Von einer preislichen Anpassung dieser Art habe ich noch nie gehört und würde ich im Leben nicht unterschreiben. Never ever!

    Thomas

    ---------- Post added at 10:01 ---------- Previous post was at 09:59 ----------

    Ja und ?? Pech gehabt! Wenn ich einen Festpreis vereinbare und dem GU (FH-Anbieter) die komplette Erstellung obliegt, trägt er natürlich auch das Risiko falls etwas schief laufen sollte (Wetterkapriolen, Streiks,...). Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß der BH, der wegen irgendwelcher Verzögerungen (die er nicht zu verantworten hat!) zum einen seine "Ware" später bekommt und dafür auch noch gleichzeitig mehr abdrücken soll.

    Thomas
     
  16. Lukas

    Lukas

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    Thomas,

    kennst Du den genauen Wortlaut? Vielleicht gehts ja auch um Umstände, die der BH zu verantworten hat? Wegen höherer Gewalt wird auch der BH nicht in Verantwortung zu ziehen sein.
    Das muß sich halt jemand ansehen, der sich damit auskennt.

    Gruß Lukas
     
  17. #17 Thomas B, 18.01.2010
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    Hi Lukas,

    natürlich kenne ich nicht den exakten Wortlaut des Vetrages! Da sollte auf jeden Fall ein Fachmann (RA) mal drübergucken! Klar!

    Das heißt für mich: Wenn die Baufirma irgendwas versemmelt kostet es nicht mehr, in allen anderen Fällen (Bauherr ist schuld, irgendwelche anderen, äußeren Umstände (Behörde braucht f. Baugenehmigung länger als zu erwarten war oder was weiß ich...) darf der BH löhnen. Das aber ist m.E. das unternehmerische Risiko des GU. O.K., das will er abwälzen, kann er ja auch versuchen...ICH würde so einen Vertrag jedoch nicht unterschreiben.

    Das ist der Türöffner um etwas leger mit den Terminen umzugehen (vielleicht weil gerade eine andere Baustelle wichtiger ist?) und gleichzeitig Extrageld zu kassieren.

    Wie gesagt: Ich würde das Papier nicht unterschreiben. Nie nicht!

    Thomas
     
  18. #18 rainerS.punkt, 18.01.2010
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    Stimmt. War bei uns auch so.

    Wenn bspw. der Bauherr nicht dafür sorgt, dass der Kran oder die Tieflader das Grundstück auch anfahren können. Aber ob ich als Kunde da eine Vertragsstrafe akzeptieren würde ..?

    Es müsste wenigstens schon ganz klar benannt sein, welche Pflichten der BH hat, die in diesen Passus einfließen.

    ciao
    Rainer
     
  19. #19 HolzhausWolli, 18.01.2010
    HolzhausWolli

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    Baustatus: Längst fertig
    Es werden teilweise zwecks möglichst schnellem Montagebeginn/Fertigstellung Fertighausverträge unterschrieben obwohl noch nicht mal ein Grundstück vorhanden ist, nur weil es "sehr sicher ist" eines zu bekommen. Und dann wirds doch nix. Mit der baugenehmigung kann es ähnlich sein.
    Ich kann mir vorstellen, dass lediglich um den Errichtungstermin verzögernde Kriterien geht, auf die NUR der Bauherr und KEINESFALLS der Hausanbieter Einfluss hat.

    Das halte ich sogar noch für legitim.

    Vertragsstrafen werden übrigens nicht selten vom BU/GU/GÜ in seinen Vertrag geschrieben um diese auf ein geringeres Mass zu begrenzen oder die Wahrscheinlichkeit des Anspruches zu reduzieren. Ob das rechtlich wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Prozessbereitschaft des Bauherren mindert es auf jeden Fall, wenn er nachlesen kann ab wann er Schadenersatz bekommt und wann nicht. Schliesslich hat er es unterschrieben.

    Dass keinerlei Haftung besteht halte ich für ausgeschlossen.

    ---------- Post added at 10:48 ---------- Previous post was at 10:42 ----------

    Achja? Und wo sollte dieses Risko Deiner Meinung nach enden?

    Im Übrigens ist von einer Monatsfrist als Verzögerung die Rede und die zielt m.E. schon auf gravierende fehlende VORleistungen ab, wie sie z.B. ein fehlendes Grundstück oder Baugenehmigung haben.
     
  20. #20 Baufuchs, 18.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier:
    heisst für mich, dass der Fragesteller da schon selbst etwas ausgelegt hat, was u.U. ganz anders geschrieben steht und demzufolge auch andere Bedeutung hat/haben kann.

    Beispiel:

    Bauherr schreibt zwar, Keller und Fertighaus kommen aus einer Hand.

    Muss aber nicht bedeuten, dass der Vertrag über den Keller auch mit dem Fertighaushersteller geschlossen wird/wurde. Meist wird da der Kellerbauer nur vermittelt.

    Und dann liegt es in der Verantwortung des Bauherren, dass der Keller rechtzeitig zur Hausmontage fertig ist.

    Wenns tatsächlich so geschrieben steht wie Stefan01 es ausgelegt hat, dann würde ich es allerdings so auch nicht unterschreiben.
     
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