Vertragsstrafe für Bauherrn bei unverschuldetem Verzug - ist das normal?

Diskutiere Vertragsstrafe für Bauherrn bei unverschuldetem Verzug - ist das normal? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @wolli wer bitte bestellt eine hütte, ohne ein grundstück zu haben, und sicher zu sein, dass die wunschhütte überhaupt genehmigungsfähig ist?

  1. Baumal

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    @wolli

    wer bitte bestellt eine hütte, ohne ein grundstück
    zu haben, und sicher zu sein, dass die wunschhütte überhaupt genehmigungsfähig ist?
     
  2. #22 Thomas B, 18.01.2010
    Thomas B

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    Kann sein, kann nicht sein.

    Von Vorleistungen habe ich nichts gelesen. Sollte es sich um einen GU/GÜ/ FH handeln wird er die Baugennehmigung (mit seinem standadisierten Haus) wohl selber zeichnen und einreichen. Wenn es hier zu Verzögerungen kommt (Bauamt? Gemeinde?) müßte der BH löhnen?!

    Sollte noch kein Grundstück vorhanden sein wäre dieser Passus von Seiten des Anbieters verständlich, aber ich würde -dann erst recht- diesen Vertrag nicht unterschreiben!

    Thomas
     
  3. #23 HolzhausWolli, 18.01.2010
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    Einige wenige tun das. Aber es gibt sie immer wieder. Wenn sie den B-Plan von Omas Grundstück zum Beratungsgespräch mitnehmen und der freundliche "Berater" genau das passende Haus im Portfolio hat. An der Stelle wechselt dann as Berufsbild zum eigentlichen Sinn und Zweck der Übung: Zum Verkäufer.

    Es werden auch haufenweise Verträge abgeschlossen, die zwar erst dann wirksam werden wenn der Bauherr ein Grundstück hat, aber auf die Ewigkeit läßt sich da auch kein FH-Anbieter ein und schreibt ein Enddatumoder eine Frist in den Vertrag, ab dem beide aus dem Vertrag herauskönnen, oder es eben monatlich soundsoviel kostet, wenn er nicht wieder ein Nümmerchen ziehen will und sich hinten anstellen soll. Sogar OHNE das eine Fertigung begonnen hat und tatsächliche Kosten begonnen haben.

    Ich auch nicht, allerdings den Hinweis
    Und wenn der TE nahezu schlüsselfertig vergeben will, dann kann es nur um Leistungen des Bauherren gehen, die die generelle Grundlage für die Lieferung eines Hauses sind und nicht vom Hausanbieter erbracht werden KÖNNEN.

    Ich persönlich denke, der Passus ist nicht so boshaft gemeint, wie er angesehen werden kann oder sich liest. Gleichwohl würde ich den zum Thema machen. Und die Vertragsstrafe für Bauverzögerungen, die der Anbieter sehr wohl zu vertreten hat -und sei es im Namen seiner Subunternehmer- gleich mit.
     
  4. #24 rainerS.punkt, 18.01.2010
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    Wir haben es damals gemacht: "Geködert" wurden wir damit, dass wir auch mit Baubeginn erst im folgenden Jahr den Anstieg der MwSt nicht mit bezahlen müssen. 2006 war der Endpreis sozusagen inkl. 16% MwSt; 2007 der gleiche Preis dann inkl. 19%. Da wir im August 2006 unterschrieben haben, aber erst im August 2007 mit dem Bau starten konnten, denke ich, dass wir am Ende nicht soviel falsch gemacht haben. ;). Das Risiko von Kostensteigerungen für Material und Leistungen hat der Anbieter vollständig übernommen.


    Gruß
    Rainer
     
  5. Baumal

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    heiße kiste, wie fahren ohne sicherheitsgurt...

    eine hütte wird bestellt, grundstück noch nicht
    vorhanden, man müßte u.U. auf ein völligst anderes
    grundstück ausweichen (mit z.B. anderem b-plan).

    auch wenn das BVH genehmigungsfähig wäre,
    wie sieht es mit platzierung auf dem grundstück aus.... usw:eek:
     
  6. #26 rainerS.punkt, 18.01.2010
    rainerS.punkt

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    Wir waren insofern auf der sicheren Seite, weil wir ohne Kosten aus dem Vertrag 'rausgekommen wären, wenn keine Finanzierungszusage erfolgt oder kein passendes Grundstück gefunden wird. Möglichen B-Plan hatten wir - zugegeben - nicht so richtig auf dem Schirm. Aber das Haus ist nicht besonders "ausgefallen" und zur Not hätte sich im Portfolio des Anbieters sicher ein passendes gefunden. Allerdings haben wir am Ende ein Grundstück ganz ohne B-Plan-Auflagen gefunden.

    Anders als beim Fertigteilhaus hatte der Anbieter bei uns natürlich keine laufenden Kosten. Der hat einfach gewartet, bis wir loslegen wollen und sich lediglich eine Woche Vorlauf erbeten.


    Gruß
    Rainer
     
  7. #27 Olaf (†), 18.01.2010
    Olaf (†)

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    Macht...

    Euch doch nicht so heiß.

    Stephan hat am Anfang formuliert: Passus besagt......

    Das heißt noch lange nicht, dass es so da steht, sondern kann durchaus die selektive Wahrnehmung des Fragers sein.

    Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass seitens des Anbieters nicht formuliert ist, was der BH als Vorleistung zu erbringen hat. Ubd darauf zielt der Satz sicher ab. Selbst die Witterung (Winter) sollte dem Anbieter nicht auf die Füße fallen - die Entscheidung, wann es nach Vertrag losgeht liegt immer noch beim Bauherren.
    Das wird überlesen (is ja bekannt, dass Verträge niemals als Ganzes zur Kenntnis genommen werden, sondern man sich auf das Positive oder wie in diesem Falle auf die Aufreger konzentriert.
     
  8. #28 Stephan01, 18.01.2010
    Stephan01

    Stephan01 Gast

    Zunächst, vielen Dank für die vielen Nachrichten.

    Ich habe bewusst davon Abstand genommen, den Absatz wörtlich zu zitieren, aber er ist inhaltlich 100%ig das, was ich geschrieben habe.

    Vorleistungen sind natürlich definiert und wenn ich dort eine Verzögerung zu verschulden habe, lasse ich mir auch eine Strafe auferlegen, aber eine schuldunabhängige Zahlung sehe ich auch nicht ein.

    Ich werde einen Profi mal den Vertrag zeigen, mal schauen ob das überhaupt rechtens ist. Auf Grund der zahlreichen Antworten ist es offensichtlich, dass der Absatz nicht gerade üblich ist.

    Also nochmals vielen Dank.

    Stephan
     
  9. #29 HolzhausWolli, 18.01.2010
    HolzhausWolli

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    Wie gesagt, oft gehts um ein konkretes Grundstück, dass zwar noch nicht im Besitz ist, aber schon mal eine Hausplanung nebst Hausvertrag bekommt.

    Geht sicher meist auch gut.... aber ab und zu erholt sich die Oma dann doch von der Lungenentzündung und dann dauerts bis zum Erbe länger, als im Vertrag als Frist geschrieben wurde. :o

    ---------- Post added at 12:06 ---------- Previous post was at 11:59 ----------

    Muss das jemand verstehen? Manchmal reicht schon ein anderes Wort um in Verträgen eine vollkommen andere Bedeutung zu bekommen. Hier gab es keinen Grund den genauen Wortlaut zu verschleiern, wenn man belastbare Auskunft verlangt.


    Wo steht das denn?

    Ich sehe das so: Es gibt zwei Vertragspartner, Du und der Hausbauer. Von widrigen Umständen (Wetter & Co.) mal abgesehen hat jeder seinen Einfluss auf das gelingen des Gesamtprojektes. Also ist er oder du schuld. Also hat er oder Du das finanziell zu vertreten. Und dies ist mit einer MONATLICHEN Fristverzögerung von 0,4% definiert.

    Nur: Sein Teil der Penale fehlt noch, wie gesagt.
     
  10. #30 Baufuchs, 18.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso

    und schon dabei hat ein Anbieter u.U. Kosten, selbst wenn er bis zum "loslegen" nichts weiter gemacht hat als zu warten.

    Das Warten muss nur lange genug dauern, dann muss er sich zumindest die zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen ans Bein binden.
     
  11. #31 rainerS.punkt, 18.01.2010
    rainerS.punkt

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    Das meinte ich mit "Das Risiko von Kostensteigerungen für Material und Leistungen hat der Anbieter vollständig übernommen." im Posting zuvor.

    Das wird in unserem Fall - bei 12 Monaten - sicher so gewesen sein.

    Gruß
    Rainer
     
Thema: Vertragsstrafe für Bauherrn bei unverschuldetem Verzug - ist das normal?
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