Baurechtliche Definition von "grell"

Diskutiere Baurechtliche Definition von "grell" im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, in unserem Bebauungsplan sind explizit "grelle" Farben an der Holz-Fassade nicht gestattet. Gibt es eine eindeutige Definition von...

  1. #1 pragewo07, 19.01.2010
    pragewo07

    pragewo07

    Dabei seit:
    04.03.2009
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Prien
    Hallo,

    in unserem Bebauungsplan sind explizit "grelle" Farben an der Holz-Fassade nicht gestattet.

    Gibt es eine eindeutige Definition von "grell"? Oder entsprechende Gerichtsurteile, die wegweisend sind?

    Danke für Tips

    Tom
     
  2. #2 Gast15498, 19.01.2010
    Gast15498

    Gast15498 Gast

    Das ist Auslegungssache!

    Du solltest einfach Deinem Bauamt mitteilen, welche Farben Du vorhast zu verwenden. Dabei hilft sehr gut die RAL-Karte...

    Auch bei mir waren einige Einschränkungen in Bezug auf Farbe gegeben, so war mein Dach in dunkler Eindeckung zu bewerkstelligen.
    Ich habe einen Nelskamp-Ziegel in Moosgrün verwendet.

    Nach Rücksprache mit meinem Bauamt war diese doch eigentlich nicht unter dunkel zu definierende Farbe zu verwenden.
    Bei denen gilt dabei als Dunkel: schwarz und dunkelbraun...

    Jetzt auch Mossgrün ;)

    Da sämtliche optischen Eindrücke reine Empfindungssache sind, frag dort nach, die werden die schon ein "Go" oder "No-Go" geben...

    Hoffe, geholfen zu haben...

    Zauberer

    ---------- Post added at 08:42 ---------- Previous post was at 08:36 ----------

    Grundsätzlich sind Bezüge auf Gerichtsurteile zwar schön...
    Je nach Bundesland gibt es aber auch bei Farben schon wieder unterschiedliche Auffassungen!

    Und: baust Du ein Haus um anschließend mit dem Bauamt zu streiten, wenn ein einfacher Anruf mit der Bitte um Bestätigung einer bestimmten Farbe schon sämtlichem Ärger entgegen wirkt?

    Bedenke: Im Bauamt arbeite Leute, die von Bauvorhaben leben, es sind nicht grundsätzlich unsere "Feinde"!
     
  3. #3 blacksektor, 27.01.2010
    blacksektor

    blacksektor

    Dabei seit:
    09.04.2009
    Beiträge:
    189
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Ingolstadt
    Naja, wenn im Bebauungsplan nicht genau definiert sein sollte was grell bedeutet?????

    Im BPlan sind meiner Meinungnur eindeutige Festsetzungen überhaupt zulässig. Im Zweifelsfall mal in die Begründung gucken.
     
  4. zoigl

    zoigl

    Dabei seit:
    11.10.2009
    Beiträge:
    242
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    handwerker
    Ort:
    marktredwitz
    Vereinbart ist, was eindeutig erschöpfend und konkret verlautbart ist.
    Würde unbedingt nachhaken auf auf Gestaltungsplan und Fargestaltung-Fibel bestehen.:28:
     
Thema:

Baurechtliche Definition von "grell"

Die Seite wird geladen...

Baurechtliche Definition von "grell" - Ähnliche Themen

  1. Nebengebäude als Lagerraum Baurecht

    Nebengebäude als Lagerraum Baurecht: Liebe Baugemeinde, es geht um ein Problem mit dem Bauamt. Vorgeschichte: - alte Scheune, bis 2006 als Wohnhaus genutzt - durch uns 2018 gekauft -...
  2. Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO

    Baurecht: Berechung oberirdischer Geschosse nach HBO: Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln. Wo bitte wird der Rechenweg hierfür verständlich dargestellt. §2, Absatz 5 (HBO) erklärt. (5) 1Geschosse...
  3. Baurecht Vorgarten Hofeinfahrt

    Baurecht Vorgarten Hofeinfahrt: Hallo zusammen, wir haben 2017 unsere Doppelhaushälfte gebaut und wollen nun an die Gestaltung des Hofes gehen. Hier haben wir im Nachgang eine...
  4. 2FH zum 3FH erweitern - baurechtliche Fragen

    2FH zum 3FH erweitern - baurechtliche Fragen: Hallo, so wie ich das baurecht in NRW verstehe wird dort deutlich unterschieden zwischen Häusern mit 2 Wohneinheiten und Häusern mit 3 und mehr...
  5. Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig

    Baurecht: Gipskarton als Boden rechtlich zulässig: Falls dieses Thema hier nicht hinpasst, bitte verschiebe. Schönen guten Abend, Ich habe im Januar eine Wohnung gekauft. Als nun der Boden der...