Umbau Baustraße in Anliegerstraße

Diskutiere Umbau Baustraße in Anliegerstraße im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Moin moin, in diesem Jahr soll für unsere kleine Eigentümergemeinschaft von der Verkäuferseite die Baustraße in eine Anliegerstraße umgebaut...

  1. #1 skydiver75, 19.01.2010
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    Moin moin,

    in diesem Jahr soll für unsere kleine Eigentümergemeinschaft von der Verkäuferseite die Baustraße in eine Anliegerstraße umgebaut werden. (Der Grund und Boden gehört der Anliegergemeinschaft.) Dafür zahlt jede Partei gemäß Notarvertrag eine bestimmte Summe.

    Wir alle kommen nicht vom Bau und wir wollen natürlich eine fachgerechte Straße haben.

    Nun frage ich mich, was soll man sich vorab aushändigen lassen (bzw. worauf hat man einen Anspruch)? Sicherlich die Planungsunterlagen, aber wie haben diese im Detail auszusehen?
    Wenn die Straße fertig ist, muss diese ja abgenommen werden. Welche Nachweise müssen uns dann, vom Verkäufer bzw. Errichter vorgelegt werden (bsw. Fachunternehmererklärung?).

    Wir als Laien können das ja fachlich nicht beurteilen........

    Ich wäre über einige Hinweise dankbar.

    Ciao Jörg
     
  2. #2 MoRüBe, 19.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sag mal...

    ... Du bist doch nu auch schon lange genug hier;)

    Und was haben wir bisher gelernt: Planung und Bauüberwachung.:konfusius

    Das ist im tiefbau nicht anders als im Hochbau:p
     
  3. #3 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum sollte

    der Bauträger irgendetwas vorlegen?

    Da wurde 1 Stck Anliegerstrasse verkauft, das Ding muss nur so hergestellt werden, wie es im Kaufvertrag beschrieben worden ist.

    Warum glauben Käufer immer, sie hätten Rechte als seien sie Bauherren?
     
  4. #4 skydiver75, 19.01.2010
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    .......richtig, aber meistens als Fragesteller und nicht so sehr als Beantworter.....;)

    Klar ich als "Lüftungsmensch" weiß, dass es ne Planung, ne Baugenehmigung, nen Brandschutznachweis, ggf. ne Baubegleitung (ist aber leider Gottes heutzutage sehr selten, da kostenintensiv) und ne Abnahme (dort ist dann das Entsetzen oft groß) gibt und lasse mir neben o.g. Dokumenten auch die Konformitätsnachweise, Übereinstimmungsnachweise, Fachunternehmererklärungen, a.b.Z bzw. a.b.P. oder ZiE aushändigen ........vom Straßenbau habe ich aber keine Ahnung......das ist das Problem...:mauer

    ---------- Post added at 11:06 ---------- Previous post was at 11:00 ----------


    Ich glaube nichts, deshalb frage ich! Und es gibt ja sowas wie a.a.R.d.T. und diese gelten bestimmt auch im Straßenbau.....und sorry du machst es Dir ein bissel einfach.....wenn ich mir ein Auto kaufe, dann ist die Kaufentscheidung z.B. die Ausstattung anhand des Prospektes und ggf. eine Probefahrt etc........an die Herstellung dies Autos sind aber Vorgaben, Regeln, Richtlinien etc geknüpft, die dieses erfüllen muss, insofern kann die Aussage, kaufen wie beschrieben, nicht richtig sein.......
     
  5. #5 MoRüBe, 19.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, mir fällt ...

    ... so auf Anhieb die RASt 06 ein, oder wars 07? jede Menge DIN-Vorschriften, Tiefbauingenieur, aber am wichtigsten natürlich die Frage:

    was wurde vereinbart? (Baufuchs :winken )
     
  6. #6 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon

    richtig:

    aber der Autohersteller liefert auch weder Konstruktionspläne noch z.B. Nachweise über schwer entflammbare Polsterstoffe etc.

    Beim Kauf der Strasse ist es ähnlich, der Verkäufer schuldet nur das fertige Werk.
    Irgendwelche Nachweise gegenüber den Käufer muss er nicht bringen, es sei denn, der Kaufvertrag sagt darüber etwas aus.
     
  7. #7 skydiver75, 19.01.2010
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    Also ich zitiere mal:

    Straßengrundausbau
    (erfolgte schon)
    -Oberboden aufnehmen, seitlich lagern und grob einplanieren,
    - für den unterbau geeignetes Mischrecycling Material in der notwendigen Stärke liefern, einbauen, nivellieren und lagenweise verdichten.

    Straßenendausbau (dieses Jahr)
    - Tiefborde 8/25 als Begrenzung der Straßenfläche zu den Einzelgrundstücken und zu den Sickerflächen und im Betonbett mit Rückenstütze einbauen
    - Beton-Rechteckpflaster liefern und in Sandbett fachgerecht verbauen
    - Kies-Randstreifen als Sickerfläche für das Oberflächenwasser des Weges herstellen


    Der Straßengurndausbau erfolgte schon. Ich fragte nur, weil ich der ausführenden Firma nicht ganz traue, sie hat für andere Miteigentümer hier z.B. Auffahrten gemacht, und die sind mangelhaft. Da wir den Straßenbauer ggf. nicht frei wählen können (wg. Verkäufer) will ich mich natürlich auch ein bissel absichern und mich denen nicht ganz ausliefern..........
     
  8. #8 MoRüBe, 19.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ehrlich...

    ...???

    So würd ich noch nicht mal meine private Hofeinfahrt pflastern.

    aber wart mal ab: wwi kommt bald:D
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    ach ja - und das heißt ??

    also es gibt für jede Bauklasse (auch Anliegerstraßen) entsprechende Anforderungen (z.B. RStO 2001) an den Aufbau einschl. Planum und so fort.

    und bei geeignetem "Misch-RC" wär ich mal ganz vorsichtig, bevor das in meinen Besitz übergeht. Man stelle sich mal vor, es werden Leitungen verlegt und da kommt plötzlich nicht so ganz sauberes Material zu Tage ..

    und bei nicht fachgerechter Verdichtung ist die Straße nach 5 Jahren im Eimer ...

    und .. und .. und
    Ich würde da mal ein bißchen investieren und Aufbau und Material mal prüfen lassen.
     
  10. #10 skydiver75, 19.01.2010
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    Hoha........da ich keine Ahnung habe frage ich doch.........Ich weiß doch auch nicht, was gut ist, was schlecht ist, was erlaubt ist, was nicht erlaubt ist, was den Regeln der Technik entspricht...........sagts mir doch mal. Die Aussage
     
  11. #11 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist

    es eine Anliegerstrasse, die nach Fertigstellung von der Gemeinde übernommen wird, oder bleibt das Ganze in Privathand, also quasi ein Privatweg?
     
  12. #12 skydiver75, 19.01.2010
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    Nützt mir gar nichts............und was heist wwi:wow

    Es bleibt ein Privatweg..........
     
  13. gast3

    gast3 Gast

    und wie sollen wir das aus der Ferne beurteilen können -

    :respekt
     
  14. #14 MoRüBe, 19.01.2010
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    MoRüBe Gast

    wwi ist ...

    ... hier wasweissich, abgekürzt wwi:think

    Aber noch mal zur Frage: also son befahrbarer Privatweg und dann mit Pflaster auf Sand, neeeee
     
  15. #15 skydiver75, 19.01.2010
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    Es geht doch nicht um beurteilen.........Wenn es so ist, dass die Straße gebaut werden kann, wie der Straßenbauer es will, können wir eh nix machen.

    Was ich wissen möchte:

    1. Ist für eine Anliegerstraße eine Baugenehmigung notwendig?
    2. Welches Regelwerk, welche Richtlinien bzw. DIN-Normen, Verordnungen etc. sind wichtig?
    3. Welche Nachweise muss der Straßenbauer ggf. erbringen?
    4. Worauf muss bei der abnahmegachtet werden?

    Es geht mir nicht darum, dass ich hier im Forum die Antwort auf die Frage "Wie muss eine Straße gebaut werden?" haben möchte, sondern viel mehr Fragen die in obige Richtung gehen..........
     
  16. #16 MoRüBe, 19.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Man, willste nicht...

    ... oder kannste nicht verstehn???:mauer

    1. die hat der BT, sonst wirste kaum gebaut haben
    2. im Privatbesitz: "keine", da kein öffentlicher verkehrsraum
    "keine" (erst mal in "" gesetzt, weil die genaue rechtliche Situation unklar ist!),

    3. keine, welche willste denn sehen? das was vereinbart ist, kann auch ein GaLaBauer machen
    4. auf alles

    So, biste nu glücklich?:mauer
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    also ..

    ich will nicht stur sein, aber ..

    was hast du davon, wenn ich dir aufzähle, dass z.B. das Planum die Anforderungen der RSto und ZTVE-StB, das eingebaute Material z.B. der TL-MIN entsprechen muss / sollte ..

    wenn, dann legen die dir Prüfzeugnisse vor, die du (sorry) eh nicht beurteilen kannst .. (ich hatte letze Woche eines aus dem Jahr 2002 - allerdings für frisch eingebautes Material - so blöd ist aber auch nicht jeder)

    also werde ich mich hüten, dir ein gefährliches 1/8-Wissen an die Hand zu geben und du damit fürchterlich auf die xxx fällst - geht nicht - passt nicht

    du kannst es nicht beurteilen - also such dir jemand oder lass die machen
     
  18. #18 skydiver75, 19.01.2010
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    Ich denke es gibt keinen Grund hier irgendwie aufen Putz zu hauen........
    Im übrigen was hat mein Bau mit der Anliegerstraße zu tun.......klar hatten wir ne Baugenehmigung, die ist aber unabhängig von der Anliegerstraße.......Jeder der eigentümergemeinschaft hat mit nem anderen Häuslebauer gebaut.........



    ............Gut dann werde ich den Vorschlag machen, das jemanden beurteilen zu lassen........
     
  19. #19 MoRüBe, 19.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ick glob ick bin im Film wa?...

    ... also noch mal gaaaanz langsam für Berliner:

    die Frage nach einer Genehmigung für die Straße stellt sich gar nicht mehr. Denn diese Straße ist Grundlage für Deine Baugehemigung, wenn die nicht gewesen wäre, hättste gar keine Baugenehmigung für Dein Häuschen bekommen. nu klarer?

    Und die andern ooch nich.:konfusius
     
  20. #20 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Weil

    die Balina ja nix glooben:

    Aus Bauordnung Berlin:
    Eure Privatstrasse ist so eine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche. Nix Zufahrt, nix Baugenehmigung für Wohnhaus.
     
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