Berechnungsgrundlage Grunderwerbsteuer

Diskutiere Berechnungsgrundlage Grunderwerbsteuer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Tage kam eine positive Überraschung: Statt auf den gesamten Kaufpreis eines Grundstückes (Neubaugebiet einer Gemeinde) wurde die...

  1. #1 loennermo, 19.01.2010
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    Hallo,

    die Tage kam eine positive Überraschung: Statt auf den gesamten Kaufpreis eines Grundstückes (Neubaugebiet einer Gemeinde) wurde die Steuer nur auf ca. 1/3 berechnet.

    Frage: Ist das so üblich? Will ja im FA keine schlafenden Hunde wecken! Im Notarvertrag wurde nur der Gesamtpreis genannt.

    Gruß
    Lönni
     
  2. #2 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Habt

    ihr zu Dritt gekauft?

    Dann frag mal die beiden anderen..;)
     
  3. Bautz

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    Evtl. wurde die Grunderwerbsteuer nur auf den reinen Baulandpreis berechnet, d.h. ohne Erschließungskosten. Dann ist das OK so.
     
  4. #4 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wäre

    allerdings ungewöhnlich, dass das FiAmt von sich aus reduziert, normalerweise erhebt das FiAmt auf volle Vertragssumme und wartet auf Einspruch.

    Verfahren in dieser Sache ist m.W. beim Bundesfinanzhof noch anhängig und nicht entschieden.

    (Trifft ohnehin auch nur beim Grundstückskauf direkt von einer Gemeinde zu und gilt nicht beim Kauf eines erschlossenen Grundstücks von Privat oder Bauträger)
     
  5. Bautz

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    Kommt drauf an.
    Wenn der Verkäufer Erschließungsträger ist oder sein wird, dann ist keine Grunderwerbsteuer auf die Erschließungskosten fällig. Hierzu gibt es bereits ein entsprechendes BFH-Urteil.
     
  6. #6 loennermo, 19.01.2010
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    So verstehe ich den Brief vom FA. Wobei ich bisher immer nur davon gehört habe diese Steuer auf den Kaufpreis zahlen zu müssen.

    Wie gesagt - im Notarvertrag ist nur der Gesamtpreis genannt, es erfolgt keine Aufschlüsselung nach Bodenpreis und Erschließungskosten.
     
  7. #7 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bautz

    Gibts ein Aktenzeichen?
     
  8. Bautz

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  9. #9 Baufuchs, 19.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast



    Bautz, das ist spezieller:

    In dem von dir zitierten Fall wurde das Grundstück zu einem Zeitpunkt veräussert, in dem es noch nicht erschlossen war. Auf die künftig anfallenden Erschliessungskosten wurde eine Vorauszahlung geleistet. Nur deshalb wurde der Erschliessungskostenanteil nicht in Ansatz gebracht.

    Wäre es schon erschlossen gewesen, gälte dieser Absatz aus dem Urteil:

    Und alles was zur Gegenleistung gehört, unterliegt der Grunderwerbsteuer.

    Bei von einer Gemeinde verkauften Grundstücken sieht das anders aus.
    Da steht noch eine BFH Entscheidung aus, ob wie von Vorinstanz geurteilt, die Erschliessungskosten auch bei bereits erschlossenen Grundstücken aussen vor bleiben, weil diese eigentlich nicht per Kaufvertrag, sondern per Erschliessungsbeiträgen gefordert werden.

    Ein Vorinstanzliches Urteil gibt es für erschlossene Grundstücke nur bei Verkauf durch Gemeinde.

    (Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 06.03.08 AZ: 4 K 2635/04)
     
  10. Bautz

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    OK, dann verkürze ich oben meinen Satz zu:
    "Wenn der Verkäufer Erschließungsträger sein wird..." :biggthumpup:
     
Thema: Berechnungsgrundlage Grunderwerbsteuer
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