GRZ-Überschreitung bis 50% für Nebengebäude

Diskutiere GRZ-Überschreitung bis 50% für Nebengebäude im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein Grundstück zum Kauf angeboten bekommen mit 536m² und GRZ 0,3. Nun habe ich hier gelesen, dass diese für Nebengebäude um bis...

  1. #1 Chucky05, 20.01.2010
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    Hallo,

    ich habe ein Grundstück zum Kauf angeboten bekommen mit 536m² und GRZ 0,3. Nun habe ich hier gelesen, dass diese für Nebengebäude um bis zu 50% überschritten werden kann. Eine entsprechende Anfrage beim Fachienst Stadtplanung der Stadt hat aber die Aussage ergeben, dass alle Flächen in die GRZ zählen und KEINE Überschreitung um 50% zulässig ist.

    Meine Frage sind nun:
    1. Woher kommt diese 50%-Regel?
    2. Steht diese irgendwo geschrieben?
    3. Ist das Bundesland oder Gemeindes spezifisch?

    Wir wollen im Land Brandenburg bauen.


    Liebe Grüße

    Julia
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2010
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    Die 50 % Regel stammt aus dem § 19 BauNVo. Die ist Bundesrecht. Sie kann allerdings durch örtliche Vorschriften ausser Kraft gesetzt werden!

    Also -> Fachmenschen beauftragen, sich die rechtliche Lage anzusehen und zu beurteilen, ob das Traumhäusel aufs Grundstück passt. Oder ob es Chancen auf Ausnamen oder Befreiungen gibt
     
  3. #3 Chucky05, 20.01.2010
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann ist es also nicht aussichtslos.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2010
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    Das hab ich nicht gesagt. Wenn im B-Plan steht ->
    und rundrum nichts ist, woher sich eine Befreiung/Ausnahme herleiten lässt, dann :cry
     
  5. #5 Chucky05, 20.01.2010
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    Aussage des zuständigen Amtes: "So eine Regel (gemeint Überschreitung um 50%) gibt es nicht. Aber da es ein Allgemeines Wohngebiet ist kann die GRZ bis auf 0,4 erhöht werden."

    Mein Eindruck war, dass dieses Gesetz unbekannt war,was mich sehr wundern würde. Ich konnte keine Aussage erhalten, wo Änderungen zur BauNVO geregelt wurden.

    Ich werde jetz erstmal rechtliche Erkundungen einziehen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2010
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    Ach ja - Brandenburg.

    Das ist auch das Bundesland, in dem Gemeinden überholte B-Pläne rausgeben und die Landkreise trotz entsprechender Hinweise selber nichts rausgeben, sondern immer zur Gemeinde verweisen. :mauer
    (:winken Rübe)
     
  7. sepp

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    du redest von "nebengebäude".
    die 50% gelten für nebenanlagen! im sinne §14.
    da ist noch zu klären welche BauNVo gilt (Jahr der Erstellung des Bebauungsplanes)
     
Thema: GRZ-Überschreitung bis 50% für Nebengebäude
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