Ausgebranntes Denkmal wird wiederaufgebaur

Diskutiere Ausgebranntes Denkmal wird wiederaufgebaur im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Leser, genau vor einem Jahre kam es in einer ganz tollen Jugendstilvilla zu einer Brandkatastrophe, bei der drei Menschen verstarben. Ich...

  1. #1 henning06, 20.01.2010
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    Liebe Leser,
    genau vor einem Jahre kam es in einer ganz tollen Jugendstilvilla zu einer Brandkatastrophe, bei der drei Menschen verstarben. Ich vertrete nun die 91-jährige Überlebende, hatte jedoch, nach viel Streit mit der Brandversicherung (wollte wg Grober Fahrlässigkeit Minderung um 25 % - mitversicherte 89-jährige verstorbene Schwester der Eigentümerin war in der Nähe, als deren Tochter Wachskerzen anzündete) auch ein sehr schlechtes Händchen bei der Wahl des Architekten. Er legte zwar einen Honorarentwurf über rund 100 000 € vor, wollte aber keine Unterschrift, sondern erst den Versuch unternehmen, bei der Brandversicherung, die 63 000 € zahlen will, zu verhandeln. Und das ist der Stand bis heute. Abgesehen davon, dass er den Bau fast 3 Monate wegen eines anderen Auftrages und Personmangel liegenließ, bringt er selbst das normal übliche nicht auf die Reihe, z.B. Fortschreiben LV usw. Weiss bis dato nicht, welcher Betrag, bedingt durch besseren Aufbau nach jetzigem Standard, auf die Eigentümerin zukommt. Man meint was von 50 000, es könnten aber auch 500 000 € sein. Dann meine der Architekt, dass kein Bauantrag nötig sei, jetzt nach 7 Monaten, soll doch einer vorgelegt werden wegen Gebäudeklasse IV. Aber an Haus und Ausmaßen hat sich rein gar nichts geändert.
    Diese nur am Rand. Stehe jetzt vor der schwierigen Frage, ob ich Architekten kündigen soll, der eigentlich, auch das habe ich erst jetzt in Erfahrung gebracht, gar keinen Titel Architekt führen darf, weil nicht in Arch.-Kammer registriert (könnte theoretisch nur bis 200 qm bauen). Mich interessiert im Hinblick auf seine Forderungen, welcher Mindestsatz gem. HOAI hier bezahlt werden muss (lt. rechtsprechung wegen Vertrag ohne Unterschrift)? Von welchen Prozentwerten etc spricht man bei Mindestsatz??
    Kann jemand sonstige Hilfestellungen geben? Wäre dafür unendlich dankbar. Sollte ich Gutachter einsetzen zur Bewertung des Parteiengutachtens der Brandversicherung? Fachanwalt für Baurecht habe ich schon, aber die machen auch nicht aus schwarz - weiss!
    Besten Dank
     
  2. sepp

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    wenn er den titel architekt in seiner kommunikation euch gegenüber gebraucht hat macht er sich fast schon strafbar.
    als architekt muss er wissen, zu welcher gebeäudeklasse das haus gehört und wann eine genehmigung erforderlich ist (auch aufgrund der statik nach dem brand)
    ich würde prüfen ob man ihm (unter anderem) damit nicht aus "wichtigem grund" kündigen kann und mit voller wucht den spitzen stiefel auspacken und von hinten....
    aber einen rat vom anwalt sollte man sich vorher einholen.
     
  3. #3 Thomas B, 20.01.2010
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    Moin,

    so eine Baumaßnahme ist sicher schwierig und recht komplex. Da wird auch der ein oder andere echte Architekt seine liebe Mühe haben. Das ist aber auch i.O. und wird ja auch bezahlt.

    Daß sich nun ein "Nicht-Architekt" als "Architekt" ausgiebt ist mehr als nur Etikettenschwindel. Handelt es sich um einen Bautechniker, einen Menschen mit abgeschl. Arch.-Studium, einem Mauerermeister (????), so darf er nur Gebäude "anfassen", die gewissen Beschränkungen auferlegt sind (wie z.B. die angeführten 200 m2). Diese Beschränkung ist durchaus sinnvol, manchmal nicht mal ausreichend, um BH vor nicht ausreichend ausgebildeten "Planern" zu schützen.

    Das nur mal zur Einführung.

    Wenn nun also ein Bauantrag von Nöten war, würde mich ja mal interesieren, wer hier als "Architekt" aufgetreten ist.

    Was die Forderungen des Planers anbelangt, so ist dies meistens nicht ganz einfach zu klären (von hier aus). Welche Leistungen wurden bisher erbracht. Wurden die Leistungen vollständig erbracht. Waren die Leistungen i.O. oder mangelbehaftet? Ist nichts vereinbart, gilt der Mindestsatz der HOAI als vereinbart. Von diesem sind aber ggf. Abzüge zulässig, wenn Teilleistungen fehlen/ unvollständig/ mangelhaft sind.

    Im Extremfall kann es so wiet gehen, daß es gar nichts gibt, wenn z.B. ein Planer etwas plant, was sich hinterher als nicht genehmigungsfähig herausstellt und somit auch nicht vergütet werden muß.

    Art und Größe der erbrachten Leistungen kann man hier schwerlich abschätzen. Die qualität noch viel weniger. Ich würde -bevor man mit einem RA kommt- erstmal das Gespräch suchen und den "Kollegen" mal darauf hinweisen was so alles nicht paßte und ihm aufgeben doch mal eine Honorarrechnung vorzulegen.

    Letztendlich mag es sein, daß der Weg dann doch zum RA führen wird, aber im ersten Schritt würde ich hier einen "billigeren" Weg anstreben.

    Grüße

    Thomas

    PS: Gerade nochmal gelesen:
    . Schön...ein Entwurf. Wie hat denn der gute Mann diese Honorarkosten ermittelt??? Gibt es da etwas? 100TEuro Honorar lassen eine recht hohe Bausumme vermuten....
     
  4. #4 henning06, 23.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.01.2010
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    Also, als Architekt hat er sich nicht ausgegeben. Er firmiert unter "Architektenbüro F...... + W....... " ohne GbR, GmbH o.ä. Zusatz.
    Fakt ist dass er schon ein entsprechendes Diplom besitzt, aber aben nicht in der Kammer eingetragen ist, weswegen er nur eingeschränkt bauvorlagenberechtigt sein kann (z.B. 200 qm).Bei der Villa liegen aber min 400 - 500 m2 vor und ist wegen Höhe Gebäudeklasse II.
    Der angebl.A rchitekt, nenne ihn ab jetzt F., teilt sich mit einem anderen so eine Art Bürogemeinscht, beide haben zwei Zeichner oder auch Ings`s und eine Sekretäron. Die Fachkraft, die wirklich gearbeitet hat und fast alles zu Papier brachte, kündigte wegen unerträglichem Verhalten F. letzten Sommer, der zweite soll angebl. auch gehen wollen!
    Im Mai 2009 gab ich F. mündlich Auftrag Wiederaufbau und habe ihm mehrmals auf Gutachten (Partengutachten der Sparkassenversiherung WI) hingewiesen, wonach für seine Tätigkeit led 63000 € vorgesehen sind. Darin sind aber gewisse andere Planer enthalten. Gehe davon aus, dass die Versicherun von reinem Wiederaufbau, aber nicht von Neuaufbau, Umbau oder Verschönerung ausging. Das aus muss 1 : 1 wiederhergestellt werden schon wegen des Denkmalschutzes. Fragt sich halt, ob die Versicherung zu niedrig angesetzt hat. Meine Erfahrungen waren aber, dass sie durchaus in begründeten Fällen Mehrungen anerkannten. Herr F. jedoch legte ein Honrarvertrag unter seinem Namen und mit seiner Unterschrift über knapp 100000 € netto vor, monierte die Entscheidung sogar über RA, es bleib dabei, also keine Erhöhung. Wollte auch von mir gar keine Unterschrift, ließ es eimnfach bis jetzt so weiterlaufen, hat aber schon zwei Abschlagzahlungen über runf 30000 € kassiert (RA meint nicht profbar).Jetzt will er weitere 20000 € haben, die ich aber keineswegs zahlen were, denn wenn das weitergeht, hätte ich alleine für Planer dann über 150.00 € am Backen, was mirdoch bei einem Neuwertscharten lt. Versicherung bon knapp 70.0000 netto recht hoch erscheint.
    Hatte aus anderen Gründen im Sommer gar nicht bemerkt, dass Herr F. einen Krankenhausprojekt in Köln in Auftrag hatte, in dieser Zeit bleib alles liegen. Schreiben von mir nicht beantwortet, keine LV, keine Bautagebuch oder was auch sonst noch. Hatte ihm im Okt 2 Abmahnungen und Regressforderungen avisiert, denn ( 3 x 3 1000 Miete= fat 10000 €) sowie Vorhaltekosten für ein sehr größes Gerüst u.a.m.
    Ich habe mich einfach täuschen lasen, weil anfänglich alles gut anlief, dann aber die erwähnte Ruhe eintrat. Dachstuhl sollte im Sep aufgebaut sein, das geschah jetzt bis vor kurz vor Weichnachten, nicht gedackt und Schnee ausgesetzt. Tut schon weh, wenn dieses Dach alleine 130 000€ kostet.
    Besonders wichtig ist es für mich, das viele nicht unerhebliche Mehrungen der Versicherunen zu melden sind, was er mehrfach versprochen hat. Zum 18.1.10 habe ihm Architektenwechel angedroht, dennoch, er bringt es nicht fertig, diese Unterlagen fertigzustellen. Was er alles bringt ist Bauantrag mit Hinweis, wenn ich diesen nicht sofort abgäbe, würde Baustopp verhängt (Begründung hiervr Gebäudeklasse IV). Davor wurde aber übr Monate die Ansicht des Amtes vertreten, es sei Wiederaufbau nach Brand also kein Antrag nötiig (eventl. Art 14 i.V.m. 35,4 BauGB?)In Bauantrag ist als Architekt der Herr W........ benannt. Also einerseits eine deftige Honorarforderung durch F. alleine und Vorlage Antrag durch Herrn W........ Wer ist haftbar? Geht denn das überhaupt zusammen ? Wenn ich jetzt natürlich den Antrag unterschreibe und einreiche "ist Polen offen", Herr F.. hätte dann wesentlich besseren Stand im Hinblick auf HOAI, deren Kosten er auch splitten will (ab 10/09 nach neuer -so machbar?).
    Was wurde gemacht, falls begründbare Kündigung von mir:
    1. Abtragung Dachstuhl
    2. Entschutten
    3. Div. kleinere Ausbesserungen wie Türstürze usw.
    4. Ab Mitte Dez Aufbauneuer Dachstuhl (Balken mit beidseitigem Plattenschluss zum "Einflocken"
    Hierfür dürfte ich so um die 300 000 € bezahlt haben. Wäre das denn auch die Summer, die in HOAI anurechnen sei?Denn ansonsten kann wegen Fehlen der Unterschrift nur Mindestsatz verlangt werden, aber was sind diese Mindestsätze ?? Könnte es ja dann mak selbst nachrechnen.Verhalte mich erstmal zurückhaltend, sehr zu dass ich keine Fehler mache und zuviel Geld in den Rachen F. schmeise und lasse alles über große RA-Kanzlei B............................, alle nur Baurecht, im Detal überprüfen.
    Wie seht Ihr denn diese Konstellation Architektenbüro?? Wenn Herr F. angestellt wäre, wäre es ja okay, aber dann würde er ganz sicher keine Honorarverträg selbst unterzeichnen und von seinem Geld sprechen!!??
    Ansonsten bringt er jetzt vermehr Papier vorbei, nur nicht das, was ich benötige.
    Wie ist Eure Meinung? Ich meine jedenfalls im Hinblick darauf, dass die Gesamtsumme des F. in HOAI Rechnung so niedrig wie mölich sein sollte, habe ich für Innenbau an guten Projektleiter gedacht. Aber bekomme ich alle Pläne und sonstigen Unterlagen, wenn ich nicht alles zahle??
    Sicher habe ich einige Fragen vergessen, muss aber an Müdigkeit leigen. Beste Dank und schönes weekend.
    :mad:
     
  5. mls

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    ich hab die namen ge-x-t ..

    mindestsatz ist in der objektiv feststellbaren honorarzone die jeweils untere grenze,
    also zb. hon.zone "3 unten" anstatt "3 mitte" .. das werk kann aber auch in "4"
    einzuordnen sein, dann eben "4 unten"

    wenn er leistungen nach hoai erbracht hat, kann er auch entspr. honorar verlangen
    (laienmeinung :) ), aber ob und welche leistungen erbraucht wurden, kann
    überprüft werden.

    anspruch auf pläne (zumindest papier und zumindest richtig ;) ) besteht.
     
  6. sepp

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    ohne mal auf das ganze detailliert einzugehen -
    wenn der architekt seinen verpflichtungen (ohne vertrag sind die leistungsbilder der hoai zu erbringen) nicht nachkommt und dem auftraggeber daraus ein schaden entsteht, ist ihm zu kündigen und schadensersatz geltend zu machen.
    ein schaden kann dir z.b. entstehen bei :
    falsche oder vernachlässigte kostenschätzung (einschl. der analyse und entwurfes der maßnahme) hier sind aber gewisse feiräume zu beachten!
    diese ist meist grundlage für die versicherung/finanzierer damit der kostenrahmen erkannt wird und der bauherr damit eine entscheidung für die fortführung treffen kann.
    kostenberechnung (lp3) als zielvorgabe für die weiterbearbeitung der ausführungsplanung und somit die entscheidung was genau gemacht werden soll!
    nur auf dieser grundlage kann eine ordentlich geschuldete planung und leistungsverzeichnisse für die vergabe an die unternehmer gestellt werden.

    sind diese schritte schon mangelhaft oder garnicht geleistet worden und die baumaßnahme nahm ohne schuld des Bauherrren ihren weiteren lauf
    (woraus eine immense kostensteigerung erfolgte)
    ist der architekt schadensersatzpflichtig.
    das gleiche gilt auch für verspätete leistungen woraus dem bauherren ein schaden entsteht. Verzug - Standzeiten - Kostensteigerungen
    übers honorar wird dann ein guter baurechtler nur lachen.

    (ich bin kein jurist und dieser beitrag ist meine meinung)
     
  7. #7 henning06, 03.02.2010
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    Nun ist folgendes passiert: Obwohl 10 Monate lang vom Architekten behauptet wurde, es sei kein Bauantrag nötig, und dies nach Rücksprache mit der Bauaufsicht, will nun die Bauaufsicht doch einen Bauantrag. Er hat seinen Antrag zur Bauaufsicht geschleppt, allerdings fehlt nun meine Unterschrift. Und diese Unterschrift ist quasi gleichbedeutend, als hätte ich ein HOAI- gemäßen Honorarvertrag unterzeichnet. Weiss jemand hier Rat, ich bin ratlos!
     
  8. PeMu

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    Bei dem Ablauf: zum RA und mal das Vertragsverhältnis alt aufdröseln, bevor sie weitermachen. Und dann Vertragsverhältnis Zukunft. Wenn das festgezurrt ist gehts weiter.
     
  9. sepp

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    sag mal henning,
    du schreibst, du hättest schon einen fachanwalt für baurecht!
    wenn der von den leistungsplichten des architekten keine ahnung hat, solltest du einen anderen suchen.
    richtig ist, daß du mit der unterschrift gewisse leistungen akzeptierst oder schwer zu widerufen sind. wenn du in kenntnis der kostenberechnung die auf der planung basiert unterschreibst, nimmst du ihm die teilleistung sozusagen ab. allerdings ersetzten die angegeben summen im bauantrag keine kostenermittlung, hier muss einer die vorgehensweise entscheiden der sich auskennt und eure komplette konstellation durchforstet.

    .... hat der wirklich den antrag ohne eure unterschrift eingereicht, oder wollte er nur die rahmenbedingungen mit der uba klären?
     
  10. PeMu

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    Irgendwie undurchsichtig.
     
  11. #11 Shai Hulud, 03.02.2010
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    Stimmt.

    Wo ist den der Fachanwalt für Baurecht? Grade zufällig nicht da wenn man ihn braucht?
     
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