Katasterfortschreibungsgebühren?

Diskutiere Katasterfortschreibungsgebühren? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Eben flog mir ein Gebührenbescheid über genannte Gebühren ins vor einem halben Jahr erworbene hessische Haus. Und die Gebühren...

  1. #1 Blackseven, 20.01.2010
    Blackseven

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    Hallo zusammen!

    Eben flog mir ein Gebührenbescheid über genannte Gebühren ins vor einem halben Jahr erworbene hessische Haus. Und die Gebühren sind mit ca. 500 Teuros auch nicht wirklich preiswert.

    Die Suche bei Google gab nicht viel her und bis eben dachte ich eigentlich, das ich mit Erwerbsteuer und Eintragung Grundbuch alle Gebühren beglichen habe...

    Wer klärt mich auf?

    Danke Euch!

    BlackSeven
     
  2. #2 Baufuchs, 20.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Änderte

    sich beim Kauf des Objekts die Grundstücksgrösse, weil z.B. nur eine Teilfläche mit Haus aus einer größeren Fläche herausparzelliert wurde?

    Wurde nach dem Kauf ein zusätzliches Gebäude errichtet z.B. Garage o.ä.?

    Ist aber auch möglich, dass sich schon aus der Umtragung des Eigentümers nach Hess. Katastergesetz eine Gebühr für die Eintragung des neuen Eigentümers ergibt. Wobei das eigentlich nicht sein dürfte, denn nach Katastergebührenordnung Hessen sind Arbeiten, die zur Herstellung der Übereinstimmung von Grunduch und Kataster dienen kostenfrei.

     
  3. #3 Blackseven, 20.01.2010
    Blackseven

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    Es gab keine Änderungen "am Zuschnitt" oder sonst irgendeiner Art. Lediglich ein Eigentümerwechsel. Entsprechend teilt sich der Bescheid auf in die Unterpunkte

    60 Abs. 1, 19, 20, Eigentümereintragung ca. 350 Euro
    02 Katasterfortschreibungsgebühr ca. 40 Euro
    03 68, 19-24, Löschung der Vormerkung ca. 85 Euro

    BlackSeven
     
  4. #4 Baufuchs, 20.01.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    liest sich schon anders als "Katastergebühren ca. 500.- €.

    1. und 3. Punkt betrifft die Grundbucheintragung für den Eigentümerwechsel und die Löschung der Auflassungsvormerkung.

    Lediglich Pkt. 2 betrifft die Katasterfortschreibung (Eigentümerumschreibung im Kataster) hinsichtlich des Eigentümerwechsels. Das müsste aber eigentlich kostenfrei sein.

    Also zu diesem Punkt mal nachhaken. Aber vielleicht lässt sich ja das Grundbuchamt die Mitteilung an das Katasteramt von Ihnen bezahlen und die eigentliche Katastereintragung ist kostenfrei.

    Von welcher Stelle kam der Bescheid?
     
  5. #5 Lockete, 25.01.2017
    Lockete

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    Hallo,
    mir flog heute ein Gebührenbescheid über das genannte Gebühren für ein Gründstück den wir vor halben Jahr gekauft haben.Die Rechnung von 503€ist nicht gerade billig.Gilt das für Hessen, ?Wie ich hier schon gesehen habe habt ihr geschrieben das es eigentlich kostenfrei ist. Stimmt das ?
    Wer weiß Rat? ??
     
Thema: Katasterfortschreibungsgebühren?
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