Wiederaufheizleistung

Diskutiere Wiederaufheizleistung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Moin zusammmen, kurze Einleitung. Als Anlage zu unserem Bauvertrag habne wir eine Energiebedarfsrechnung. Später haben wir eine angbeliche...

  1. heihoj

    heihoj

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    Moin zusammmen,
    kurze Einleitung. Als Anlage zu unserem Bauvertrag habne wir eine Energiebedarfsrechnung.
    Später haben wir eine angbeliche "Heizlastberechnung" (überschrieben als Heizungsberechnung) von unserem BU bekommen, die nach Begutachtung aber von meinem Baubetreuer angezweifelt wurde.
    BU hat trotz Bedenken die Heizung gem. Verlegeplan eingebaut und Estrich drauf.
    Wir haben nachlaufend eine eigene Berchnung auf Basis der ENEV eine eigene Berechnung erstellen lassen, die Abweichnungen in Höhe von ca. 2900 Watt festgestellt.

    BU wurde zur Stellungnahme aufgefordert, die Antwort steht aber noch aus.
    Mittlerweile haben wir aber festgestellt, dass vom Bauunternehmer die Wiederaufheizleistung mit berücksichtigt wurde der Abschirmungskoeffizient anders gewählt wurde. Der Koeffizient macht wohl an die 300 Watt aus.
    Fehlen also sage und schreibe 2300 Watt bei einer Nettoheizlast von ca. 6000 Watt.

    Was kann man tun um die Situation zu retten? Gibt es noch alternativen als den Estrich wieder raus zu nehmen?

    Dank all den Experten für die kommenden Rü´s und empfehlungen im Voraus.

    Danke & Gruß

    H. Jung

    Wer hat
     
  2. OldBo

    OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Wer sind "wir"? Was hat die EnEV mit der Heizlastberechnung zu tun?

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Jetzt zuerst einmal keine Panik.

    Wenn die Heizflächen größer dimensioniert wurden, dann ist das kein Problem, und da muss auch kein Estrich raus. Man kann dann sogar die Heizkreistremperatur weiter absenken, was ein Vorteil wäre.
    Du schreibst aber es "fehlen" 2300W? Wenn er die Wiederaufheizleistung berücksichtigt hat, müsste er doch auf einen höheren Wert kommen.

    Also bitte mehr Details.

    Was wurde wo und wie berechnet?
    Was wurde dann wo und wie eingebaut?

    Hat der BU die Heizlast nach EN12831 ermittelt UND kam auf einen höheren Wert UND hat dann die Heizung entsprechen dieser Berechnung eingebaut, dann würde ich mich bei ihm bedanken, dass er mehr installiert hat als notwendig.

    Gruß
    Ralf
     
  4. heihoj

    heihoj

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    Okay okay,

    vom BU haben wir (meine Frau und ich) eine Berechnung bekommen, die mit "Berechnung Flächenheizung" tituliert ist. Ein Hinweis auf die DIN bzw. EN ist nicht gegeben.
    Diese Berechnung weist nur Normheizlastbeträge aus die bei ca. 6000 Watt in Summe liegen.

    Dies haben wir angezweifelt und haben eine eigene Berechnung in Auftrag gegeben, die bei ca. 8.300 Watt Nettoheizlast.

    Also leider nix mit größerer Heizfläche, leider. Aber das wäre ja auch zu einfach.
    Und was hat das ganze mit der Enev zu tun? Hängt mit der Nachtabsenkung zusammen, die ja nun mal auch mit in der ENEV zu tun hat und zu deren Ausgleich eine gewisse Heizlast benötigt wird.

    Denke sollte halbwegs nachvollziehbar sein.

    Gruß,

    Heihoj
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Nachtabsenkung bei einer Flächenheizung ist immer so eine Sache. Bei einem gut gedämmten Haus braucht´s keine Absenkung.

    Das wäre also die verbaute "Leistung" der einzelnen FBH Kreise?

    Und wie wurde die berechnet? Steht zumindest dort etwas von EN12831?

    Welche Auslegungsparameter liegen den Berechnungen zugrunde?

    Der richtige Weg wäre, zuerst Randparameter festlegen (Raumtemperaturen, Klimaregion usw.), und darauf basierend die Heizlast nach EN12831 ermitteln.
    Diese wird raumweise ermittelt, und die Summe gilt für das komplette Haus. Damit lässt sich dann der Wärmeerzeuger festlegen.

    Danach werden die Auslegungstemperaturen festgelegt (Bsp.: 35/30) und zusammen mit den o.g. Daten die FBH Kreise ermittelt. Dazu dann Rohrnetzberechnung, und schon wissen wir was Sache ist.

    Bei Dir besteht nun der Verdacht, dass die FBH-Kreise zu schwach dimensioniert wurden. Das lässt sich durch Erhöhung der VL/RL Temp. bedingt kompensieren. Bedingt deswegen, weil die Oberflächentemperatur der FBH bestimme Grenzen nicht überschreiten soll.

    Gruß
    Ralf
     
  6. heihoj

    heihoj

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    Ja unsere Berechnung sind nach DIN EN 12831 berechnet worden.

    Auslegung auf 35/28
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Dann wäre die nächste Frage, "was war mit dem BU vereinbart"?

    Er soll mal seine Berechnungsgrundlagen liefern, dann kann man prüfen. Momentan werden noch Äpfel mit Birnen verglichen.

    Gruß
    Ralf
     
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